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Wie gesagt, die Hersteller produzieren nicht explizit 0.5er. Die werden erst im Nachhinein zu einer gemacht.

Alles gut..

Danke schon mal an euch fürs aufklären, da ich nämlich gedacht habe, dass ein amtliches Kennzeichen, egal ob überklebt oder nicht, immer gilt, und man erst um zum Beschussamt muss, um dies rückgängig zu machen.

Werde sie jetzt so schnell wie möglich Chronen und dann ist das ganze Thema hoffentlich Geschichte,

(418 Posts)

(nachträglich editiert am 17.08.2020 um 13:38 Uhr)

Grundsätzlich privilegiert das F eine Waffe nur, dass sie zwischen 0.5J und 7.5J haben darf. 

Natürlich mit der Einschränkung das nur Semiauto geht.

Es ist auch korrekt das ein F seine Gültigkeit nicht verliert. Nur ist unter 0.5 halt Spielzeug und benötigt keins.

 

Und wie schon erwähnt, das ASG F hat generell rechtlich keine Relevanz.

Okay vielen Dank, das erklärt natürlich einiges.

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