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(nachträglich editiert am 04.08.2020 um 11:08 Uhr)

Hallo Zusammen,

ich bin auf diesen Link einer deutschen Firma gestoßen welche die Taginn Rounds verkauft. 
laut denen darf man die benutzen und haben auch eine CE Kennung. 
jetzt stellt sich mir die Frage ob man die so überhaupt nutzen darf. 
oder ob die ein F brauchen 

vielen Dank. 
david :) 

 

https://www.magfed.de/taginn-velum-mk2-36mm-rauchgranate-10er-pack

 

Hi,

die Taginn benötigen keine weitere Kennzeichnung. Sie sind als Gefahrgutklasse 1.4S eingestuft. Das entspricht der gleichen Klasse wie Platzpatronen. Die Artikel haben in Deutschland die Freigabe und können verwendet werden.

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(nachträglich editiert am 04.08.2020 um 11:01 Uhr)

Vielen Dank für die Antwort 

 

wenn die die gleiche gefahrgutklasse wie Platzpatronen Haben, was braucht man dann um diese benutzen zu dürfen.  Wenn das Spielfeld da eh sagt ist erlaubt 

 

und darf man diese so ohne weiteres transportieren? 

Der Werfer muss ein F haben.

Richtig, der Werfer muss ein F haben. Wenn das Spielfeld sie erlaubt kann man sie verwenden. Für den Transport gelten im privaten Bereich keine Vorschriften. Beim Versand muss es als Gefahrgut versendet werden.

Ah ok. Ich dachte der Werfer braucht kein F aber die Hülse schon 

Beides muss ein f haben

Und welches feld erlaubt die denn? oO 

Zum Beispiel bei der EOM werden die erlaubt. Die Granaten brauchen kein F. Rauchgranaten etc. haben keinen Lauf usw. Diese gelten als Pyrotechnik und nicht als Waffe.

Der Veranstalter von einem privaten Event erlaubt diese. 
und braucht die Hülse kein F da die ja ein Projektil verschießt ? 

Zitat Mampf von vor 10 Minuten: "Beides muss ein F haben."

Was ist datan nicht zu verstehen. Gerade weil die Hülse ein Projektil verschießt benötigt sie ein F.

Das Projektil selber nicht, sonst müssten alle unsere BBs ein F drauf gedruckt bekommen.

(187 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2020 um 11:34 Uhr)

Das habe ich mir auch gedacht. Und ich bezweifle das die Hülsen für die Geschosse ein F haben. Naja. Schade 

 

ein Shop hat gerade gesagt sie sind legal da sie Pyrotechnik und kein „Projektil“ verschießen

Ich mag mich irren, nur Pyro Technik außerhalb von Sylvester abzuballern ist doch auch ein Pfuih Pfuih

Ja sorry stimmt till, war gerade geistig bei 40mm bb granaten, die ja ein f aufgrund des Laufs/der läufe haben müssen xD

Und da die dinger aus einem "lauf" herrausgeschossen werden, der zuvor mit gas befüllt wird, müsste dieser theoretisch auch mit f gekennzeichnet sein/werden :/

 

Mal ganz davon abgesehen, wenn ich so ein teil abbekomme, gibet ne mastermike ins gesicht :S

Die Hülsen sind laut BAM-Stelle Abschussvorrichtungen für Pyrotechnik, das BKA hat sich diesbezüglich noch nicht geäußert, dementsprechend brauchen sie kein F.

Doch, es gibt Pyro-Technik die außerhalb von Silvester von Amateuren ohne Schein auf privaten Veranstaltungen wie Filmdrehs, Fotoshootings Hochzeiten o.ä. abgefeuert werden dürfen, ohne Anmeldung, sind ganz bestimmte Pyro-Klassen.

Dokumente/Nachweise zu oben genannten habe ich nicht, gerade keine Zeit und Lust den scheiß herauszusuchen, fragt google.

(187 Posts)

(nachträglich editiert am 04.08.2020 um 12:13 Uhr)

Also wer im Norden da was hört dann Respekt und der Rauch ist ja leise

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