Weil das Thema letztens im Forum aufkam und ich es ebenfalls gern umsetzen würde, da es aktuell am Markt nichts dergleichen gibt (?) =>

Zählt der Abzug bei einer S-AEG als wesentliches Teil oder darf man das Teil bzw die Baugruppe modifizieren? Im speziellen Fall handelt es sich um eine V3 Gearbox, was ich möchte ist eine Art "Hairtrigger" für genannte Gearbox mit ASCU (Mikrotaster für Auslösen und Zyklen-Stopp).

Es müsste also die Umlenkung des eigentlichen Abzugs geändert werden um den Abzugsweg zu verkürzen (zB einsetzen eines Gewindestifts welcher dann den Taster betätigt oder anderweitiger Materialauftrag) und gleichzeitig noch eine Art mechanischer Anschlag geschaffen werden damit man durch "weiter durchdrücken" den Mikrotaster nicht kaputt macht.

Laut Feststellungsbescheid zählt ja wohl die Gearbox als Ganzes als wesentliches Teil, deshalb ist mir die konkrete Lage hier unklar. Oder ist mein Kenntnisstand da veraltet?

 

Danke und Grüße

 

(398 Posts)

(nachträglich editiert am 15.07.2020 um 18:48 Uhr)

Also rein rechtlich ehrlich gesagt keine Ahnung, aaber v3 Abzüge gibt es ja zu hauf zu kaufen. Die von retro Arms zum Beispiel sind von der Grundform ja schon Recht brauchbar was den Abzugswege angeht. Ansonsten könntest du den Schieber der auf dem Abzug läuft natürlich "erweitern" in dem du etwas Aufklebst wie du es auch schon beschrieben hattest. Wirst aber rumprobieren müssen wegen der Sicherung ^^

Siehe ebenfalls hier gleiches Thema ;)

Hier

 

 

Warte bis September und das Problem ist keins mehr.

Bezüglich Schutz des Schalters, wenn es einer zum frontal eindrücken ist, mach auf den Schalter vom Kugelschreiber die Feder in passender Länge. Wenn er betätigt wird geht dann der restliche Druck aufs umliegende Gehäuse.

@Mento

Genau wegen diesem Thema kam auch die Frage nach der konkreten Rechtslage auf. Die Äußerungen dazu dort hat ja bisher niemand belegt.

Dass es Abzüge gibt ist mir klar. Aber keiner davon ändert den Abzugsweg, da die eigentliche Betätigung nicht wie bei V2 direkt über den Abzug läuft, sondern eben über die "Umlenkung".

 

@Baron

Netter Ansatz, aber wird nicht funktionieren. Der Schalterweg ist sehr kurz, würde sich also schlecht umsetzen lassen. Und selbst der Druck auf dem Schaltergehäuse ist doof, weil der Schalter nur durch die Lötstellen, also an seinen Kontakten auf dem Board gehalten wird.

Aber es soll hier auch gar nicht um das "Wie" gehen, sondern ausschließlich darum ob es erlaubt ist oder nicht.

Was mir gerade auf- und wieder eingefallen ist: Im Lieferumfang der ASCU ist sogar ein kleines Kunststoffteil dabei was zum Aufkleben auf den Abzug / die Umlenkung gedacht ist... aber das gibt halt auch keine Sicherheit.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 15.07.2020 um 21:44 Uhr)

Um es kurz zu fassen:

Es könnte erlaubnispflichtig sein.

Es könnte erlaubnisfrei sein.

 

Das Gesetz lässt gegenwärtig keine scharfe Abgrenzung der "erlaubnispflichtigen Bearbeitung" zu. Urteile in dieser Richtung sind (mir zumindest) auch nicht bekannt.

Technisch wird es irrelevant sein, da es keine nennenswerte Auswirkung auf die rechtliche Einordnung der Waffe geben wird.

Sachlich kann man am reinen Wortlaut der rechtlichen Definition der "Bearbeitung" einen solchen Vorgang hineininterpretieren.

Grüße




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