Genehmigung Airsoftfeld

Moin, nach langer Suche hier im Forum und etlichen Beiträgen in Jura Foren etc. bin ich leider kaum weiter gekommen. Unser Vorhaben mal in wenigen Punkten beschrieben:

Wir (Team aus ca. 17 Mann) haben einen Bekannten der ein Kieswerk besitzt (aktiv). Hier würden wir gerne spielen, was der Besitzer uns auch erlaubt.

Nun würden wir uns das ganze gerne genehmigen lassen um auf Nummer sicher zu gehen. 

Das Kieswerk ist umgrenzt von einem sehr großen Wald welcher ebenfalls noch dem Besitzer gehört.

Es befinden sich Schranken an den Einfahrtmöglichkeiten.

Das Kieswerk ist unter der Woche noch aktiv.

Es wird nur Wochenends bespielt, ausschließlich von unserem Team. 

 

Nun stelle ich mir mehrere Fragen. 

Muss hier eine Nutzungsänderung beantragt werden? Und wenn ja wie muss man sowas regeln da es dennoch noch sein Gewerbegrund ist?

Wieviele Meter zur Grenze muss etwa eine Safezone eingerichtet werden um das Verlassen der Kugeln vom Gelände zu verhindern?

Wie kann ich den Behörden erklären wie gespielt wird ohne gegen das Gesetz welches Kampfmäßiges Schießen untersagt zu verstoßen?

 

Alles weitere ist scheinbar Behördenabhängig und hat viel Ermessensspielraum, weshalb wir hier erst einmal Kontakt zum Ordnungsamt aufnehmen werden.

 

Hoffe ihr könnt mir helfen..

Liebe Grüße Voltage

Airsoft ist kein Schießsport, es ist ein Spiel.

Da Paintball mittlerweile den meisten Menschen ein Begriff ist, kann dieses als Vergleich herangezogen werden.

Ich würde mich mit so einer Frage eher mit den zuständigen Ämtern auseinandersetzen.

Die können euch da immerhin verbindliche Antworten geben.

Ich bezweifle, dass ihr da groß eine behördliche Abnahme machen lassen müsst oder die Safezone, von der ich so viel gehört aber noch nie eine gesehen hab. Am Ende habt ihr eine gewisse Haftung für verursachte Schäden und das Hausrecht dort zu spielen.

Nein, eine Nutzungsänderung muss nicht vorgenommen werden. Verstehe auch nicht, weshalb sowas hin und wieder behauptet wird. Die Nutzungsart bzw. der Flächennutzungsplan von Grundstücken teilt diese lediglich in Wohngebiete, Industriegebiete, Forst- und Ackergebiet, sowie Wohn/Gewerbegebiet (also Mischgebiet) ein. Relevant ist die Art der Nutzung nur dann, wenn ihr ein kommerzielles, angemeldetes Gewerbe daraus machen wollt und dieses zum Beispiel innerhalb einer Ortschaft, in beispielsweise einer alten Scheune liegt. Denn dann würdet ihr ein Gewerbe in einem Wohngebiet eröffnen, was durch den vorliegenden Flächennutzungsplan, nicht zulässig wäre. Änderungen kann man da zwar beantragen, werden aber nur in Ausnahmefällen und nicht ohne triftigen Grund von den Gemeinden / Kommunen bewilligt.

 

 

Wir haben das Glück eine alte Kiesgrube nutzen zu können, um aber mit anderen Teams dort Spielen zu können habe ich folgendes gemacht, Anruf beim Kreis wegen Der corona Geschichte wie die Auflagen grade sind, Anruf beim Ordnungsamt und die Sache erklären was mann vorhat Kontakt Armer Sport geht ja, zusätzlich Erklärungen Spielfeld das die bbs durch Natürliche Hindernisse das Spielfeld nicht verlassen können,Anruf Polizei das an dem besagten Tag ein Spiel ist, Begrenzte Teilnehmer, Vorlage Hygiene Konzept beim Ordnungsamt :

Mindestens Abstand 1,5m, Masken Pflicht in der safezone, Desinfektionsmittel, Möglichkeit zum Hände waschen Mitnahme der Handtücher in Müll Beuteln, keine Dusch und oder Umzieh Möglichkeiten.

Im game das gleiche 

Mindestabstand, keine sani Regel, berühren des Spielers untersagt, keine knife kills, sammeln im spawn vermeiden. 

Unter diesen Voraussetzungen dürfen wir Spiele Ansetzen. Wie es jetzt natürlich bei euch im Kreis ist ist eine andere Sache, Rum Am. Besten beim Kreis und Ordnungsamt an. 

also hast du nichts Schriftliches und alle Telefonate haben nie stattgefunden?

"Vorlage Hygiene Konzept beim Ordnungsamt" würde ich schon als in Schriftform geschehen interpretieren.

"Baugenehmigung vom Bauordnungsamt" lautet das Zauberwort. 

Klingt komisch, ist aber das was in Deutschland nötig ist um ein Spielfeld betreiben zu können. 

Wieso? Was will er denn umbauen? Er will ne Kiesgrube bespielen... 

Wichtig ist das Ordnungsamt, ganz speziell in Coronazeiten. Sicherstellen das eine ausreichende Befriedung da ist und die Kugeln das Gelände nicht verlassen können und fertig. Da hilft mitunter ein Termin mit den netten Leuten beim Amt um Zweifel auszuräumen und Auflagen zu bekommen die man abarbeiten kann.

Bei der Kommunikation ruhig immer von Paintball/Airsoft zusammen sprechen, das steigert die Akzeptanz und ist bekannter.

Generell ist das asvz ja auch nicht als juristische Hilfe anzusehen. 

 

 

(79 Posts)

(nachträglich editiert am 16.06.2020 um 16:05 Uhr)

Ihr wollt wenn ich es richtig verstehe kein Gelände betreieben (aka Eintritt von fremden nehmen) sondern auf einem Privatgelände privat (Eigenes Team/Freunde) spielen.

solange Passanten der Zutritt zum Gelände verwehrt ist, ihr von außerhalb nicht gesehen werden könnt und ausreichend Abstand zur Geländebegrenzung herrscht, dass die Mumpeln unmöglich das Gelände verlassen können... DANN sollte eine Einfache Meldung bei eurer örtlichen Polizei reichen. Aus reiner Freundlichkeit, damit die keinen Herzkasper bekommen wenn igendein Vogebeobachter euch mit seinem Fernglas sieht und schnell 110 wählt, oder sich doch jemand mit Industrieanlagenfetisch und Fotoapperat unbefugt auf euer Gelände verirrt und das selbe tut, wenn er euch entdeckt.

Ansonsten macht ihr privaten Kram auf einem Privaten Grundstück ohne jemanden oder die Öffentlichkeit zu ärgern.

Nein The Don  es ist alles Telefonisch und in Schrift Form, ich hab alles schriftlich.

Das was Elphiel sagt ist hier der wichtigste Punkt, wollt ihr das ganze privat und unentgeltlich machen, dann benötigt ihr außer vom Grundeigentümer keine Genehmigung. Anders sieht das ganze aus, wenn ihr Als eingetragener Verein oder Gewerbe eine dauerhafte Trainimgsstätte oder einen Veranstaltungsort betreiben wollt, dann wird eine behördliche Genehmigung benötigt. 

Aktuell ist zusätzlich zu beachten, dass sich an die derzeit gelten Richtlinien zur Eindämmung von COVID19 gehalten wird. Ein Hygienekonzept ist aber ebenfalls nur bei Vereinsnutzung oder gewerblicher Nutzung erforderlich.

Wobei die Anmeldung bei der Polizei und das Einbeziehen des Ordnungsamtes jedoch nicht schädlich ist. Die einen wissen Bescheid, dass das was mit Anscheinswaffen passiert, und die anderen rücken nicht aus, weil sich jemand über die Zusammenrottung von Spielern beschwert, die in der Grube ohne Maske herumlaufen.

Im Zweifelsfall mehr tun, als in so einem Fall gefordert ist, dann sind alle Behörden informiert und unterbrechen nicht das Spiel, weil die nach einer Alarmierung durch besorgte Bürger anrücken, erstmal Sachverhalte klären wollen und von nichts wissen.




Anzeige