ASG lackieren - Mietwohnung?
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Hallo, 

erstmal sorry falls die Thematik hier im Forum schon einmal abgedeckt wurde. 

Jedenfalls hier ist meine Fragestellung:

Ich möchte meiner ASG einen Paintjob verpassen, möchte dies aber nicht unbedingt auf meinem eigenen, kleinen Balkon durchführen. 

Zum Lackieren muss ich die ASG aber im juristischen Sinne führen, wenn ich das richtig verstanden habe.  

Darf ich das auch außerhalb meiner Wohnung, aber immer noch im, sagen wir mal Garten oder Gemeinschaftsraum meines Mietshauses machen?  

Vielen Dank für die Antworten! :)

öhm. Fenster auf, Waffe auf/im Pappkarton, in der Wohnung lackieren. Ich nehme mal an, du willst sie nicht unbedingt im Garten/Gemeinschaftsraum trocknen lassen, also muss sie dafür ja eh wieder in deine Wohnung zurück.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 14.06.2020 um 17:01 Uhr)

Der Gemeinschaftsraum wird nicht öffentlich sein und der Garten ebenfalls nicht, außer letzteres ist nicht erkennbar befriedet. Beides ist aber nicht der eigene befriedete Besitztum, daher wäre Dein Vorhaben nicht ohne Weiteres zulässig.

EDIT: Was du benötigst ist die Zustimmung desjenigen, dem der befriedete Besitztum (also z.B. vom Gemeinschaftsraum) gehört. (§ 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 WaffG i. V. m. Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 4 WaffG)

Oder Du machst es in Deiner Wohnung bei geöffnetem Fenster.

Grüße

 

EDIT: siehe oben (rechtlichen Quark entfernt und Rechtsverweis)

 

Habs im Zimmer an zwei voll offenen Fenstern gemacht. Tisch hingestellt, Malervlies drauf und los. Hat trotzdem ordentlich gestunken.

 

Hätte ich nen Balkon, würde ich mir deine Frage, ehrlich gesagt, überhaupt nicht stellen. 

(5830 Posts)

(nachträglich editiert am 14.06.2020 um 16:32 Uhr)

Öffentlich, oder einsehbar -> Anscheinswaffe -> Polizeieinsatz

Also großzügig mit Abdecken versuchen (Planen) oder zu einem Kumpel in den Garten wo euch niemand sehen kann.

Kannst es auch mit Acryl und Pinsel versuchen, das nebelt nicht so herum.

Ich sage es mal so, solange der Raum eine Tür hat und nicht einsehbar ist für jedermann, sollte das kein Problem sein.

Waffe natürlich mit einem Koffer zu dem "Gemeinschaftsraum" bringen, am besten sollte kein Mitmieter irgendwas sehen weil die könnten zu einem Problem werden.

PS: viel glück beim lackieren, hoffe du bekommst es schön hin und alles wird so wie du es dir vorstellst. 

Nur so als Gedanke.

Wenn ich bei mir im Keller mit Farbe anfangen würde, würde ich fix Post von der Vermietung bekommen. Es ist davon auszugehen, das der Aerosolnebel sich an den Wänden abschlägt. Deswegen trägt man ja eine Maske...

Dann der Punkt, das ich einen Keller nicht für Staubfrei genug halte. Muss man im Einzelfall prüfen. Nichts ich dümmer als Einschlüsse im neuen Hochglanzlack... :)

Das Trocknen der Lackschichten kann, wie ich mir habe sagen lassen 8-24 Stunden dauern. Willst du die Waffe ungeschützt unzulässig im Keller (Garten) lagern? Thema Aufbewahrung... Die Waffe hat sagen wir 5h getrocknet und soll nun in die Wohnung. Wie? In die Tasche gewiss nicht...

 

(2092 Posts)

(nachträglich editiert am 14.06.2020 um 18:08 Uhr)

Du nimmst sie doch zum Lackieren eh auseinander. Nur der Receiver sieht jetzt nicht unbedingt ner Waffe ähnlich. Auch nur der Handguard, oder der Upper. 

Und zum Trocknen musst du sie ja nicht als Explosionszeichnung auf den Vorgartenrasen legen. Die trocknet dann super auf dem Balkon..

Ps: ich hab auch auf dem Balkon gesprüht. Ordentlich mit Zeitung auslegen und die Balkontür zu machen.. Ganz wichtig.. :p

Würde die auch zerlegen zum Lackieren.

Und dann wie bereits erwähnt fällt es kaum noch auf... Auf dem Balkon Lackieren geht super.

Dazu einen großen Karton benutzen, kleine Drähte oben rein und die Teile einhängen.

Besprühen 

Karton schließen und trocknen lassen, evtl ganz kleine Löcher in den Karton zur Ventilation... 

Danke für die ganzen Antworten! :)

@Marvbec: Also müsste ich bei der Hausverwaltung nachfragen, oder? 

Da setze ich mich vllt doch lieber mit meiner Freundin auseinander, die wäre nämlich gegen den Balkon. :D



In diesem Sinne auch Danke an die Leute mit dem Karton, das habe ich selber noch nie so gesehen und wäre auch nicht selber drauf gekommen. 
Ich denke das werde ich auch so umsetzen. :) 


Was das zerlegen betrifft: 
Laut dem Handzettel eine komplette Gearbox ja immernoch "ein wesentliches Waffenteil und unterliegt den selben Bestimmungen wie die Waffe für die bestimmt sind". http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

Dann dürfte ich den Reciever auch nicht führen, oder bezieht sich der Teil nur auf den Verkauf usw.? Also wäre zerlegte Lackieren vermutlich nicht juristisch wasserdicht, sondern eher nach dem Motto "Wo kein Kläger da kein Richter"? 




Hausverwaltung, Eigentümer oder wem auch immer das Besitztum gehört, richtig.

Der Receiver (im deutschen das Gehäuse) ist bisher noch kein wesentliches Teil und muss daher auch nicht wie die Waffe behandelt werden - außer es enthält ein wesentliches Teil (Lauf, Gearbox, ...).

Es könnte sich aber, je nach Aussehen, um eine Anscheinswaffe handeln. Die ist aber nur in der Öffentlichkeit explizit verboten. Die Aufbewahrung nur vom Gehäuse in einem Gemeinschaftsraum wäre daher sogar zulässig. Ob das Sinn macht oder nicht, sei mal dahin gestellt.

Das gilt aber evtl. nur noch bis September. Dann ist das Gehäuse wahrscheinlich auch wesentlich.

Von allen Vorschlägen halte ich den mit dem Pappkarton noch am einfachsten - ähnlich habe ich das auch schon so gelöst.

Grüße

(1930 Posts)

(nachträglich editiert am 14.06.2020 um 19:39 Uhr)

"Zerlegen zum Lackieren" 

"8 Stunden trocknen" 

 

Leute, ihr streicht keine Bank sondern tarnt einen Gebrauchsgegenstand. Richtiger Waffenlack ist nach 15min trocken genug zum Anfassen, zum Überlackieren sowieso. Und durch das Auseinandernehmen macht ihr euch nur noch mehr Baustellen auf, als man ohnehin schon hat. Es wird schwieriger, ein zusammenhängendes Muster zu erreichen und ihr müsst 3x mehr abkleben.

Fehlt nur noch das vorherige Sandstrahlen und der Klarlack danach... 

(2136 Posts)

(nachträglich editiert am 14.06.2020 um 19:20 Uhr)

Zwischenschleifen nicht vergessen ...

Damits nicht OT wird: Balkon wäre mein Ort der Wahl. Nur auf Blickschutz achten.

(6865 Posts - Leiter der Moderation)

ich würde ja mal mit dem Spielfeldbetreiber in der Nähe reden, ob man mal unter der Woche für 2h, sich irgentwo hinverkrümeln darf....

Kasten Bier, und man darf sein Objekt danach warscheinlich auch vorzeigen und Lob, oder ebend Spott, ernten...

 


(nachträglich editiert am 14.06.2020 um 21:41 Uhr)

Hab auch am offenen Fenster lackiert. 

Lacknebel ist auf den Fußboden, an die Fenster und aufs Sofa gekommen. Im Umkreis von rund 4 Meter...

Mache ich nicht nochmal. 

War aber auch ein Candy Gloss Lack. Vielleicht sind die besonders mobil

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