Guarder MP5 Handguard ohne Lampe aus dem Ausland
(2 Posts)

(nachträglich editiert am 12.05.2020 um 07:29 Uhr)

Hallo liebes Forum,

da die Gesetzeslage nur selten eindeutig und durchsichtig ist, wollte ich mich einmal erkundigen, ob mir jemand dazu vielleicht mehr sagen kann.

Muss ich mit einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetzt rechnen,
wenn ich aus dem Ausland folgendes Produkt bestelle und nach Deutschland einführen möchte?

- Guarder Handguard für MP5 OHNE Flashlight
https://www.mlemart.com/guarder-nylon-fiber-tactical-flashlight-handguard-for-mp5-aeg/

Was meint ihr? Ist das legal oder sollte ich eher die Finger davon lassen?

Vielen Dank im Voraus. 

 

Warum solltest du ? Das ist ein Stück Plastik, und solange da keine Lampe drin ist, ist es nicht mehr oder weniger!

Bestellen und freuen :)

Ist darin auch Elektronik? (Schraubgewinde, Kontakte, Kabel, ...)

Wenn nicht, kann es nicht verboten sein, da der Handschutz selbst kein Ziel beleuchten kann und auch selbst keine Leuchte ist, sondern lediglich eine Aufnahme für (handelsübliche) Taschenlampen.

Erst eine explizit bestimmte Waffenlampe oder der Verbund von handelsüblicher Taschenlampe mit dieser Halterung machen einen Verbot aus.

Auch ist ein Handschutz verboten, der Bauteile einer Leuchte enthält und somit selbst als Gerät / Zielscheinwerfer gilt.

Siehe hierzu Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.1 WaffG

@Marvbec:
Vielen Dank für deinen Beitrag.

Genau deshalb bin ich mir unsicher, denn theoretisch müsste der Handguard zumindest eine Verkabelung des Ein/Ausschalters vorweisen. Der Rest der Elektronik wird meines Wissen nach über die dafür passende Lampe gesteuert (Batterien).

Ich hatte schon Erfahrung gemacht, dass man hier schnell einen Strick gedreht bekommt, solange nur die geringste Chance besteht, damit etwas verbotenes zu tun, ob man das nun macht oder nicht ist denen relativ egal.
Sehr schwierig da als Laie da den Durchblick zu haben.

 

 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 12.05.2020 um 08:20 Uhr)

Erkundige Dich, ob darin Bauteile einer Lampe verbaut sind.

Wenn das der Fall ist, kannst Du immer noch den Zoll vor Import anfragen, ggf. mit Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine dauerhafte Unbrauchbarmachung. Kostet aber...

Oder Du schaust, ob die jemand sowas ähnliches im 3D Drucker nachbauen kann ohne die verbotenen Bestandteile.

Oder Du lässt es einfach...




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