[DE] GBB Schlitten bearbeiten (Reduktion d. Gewichts)
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(nachträglich editiert am 22.04.2020 um 15:56 Uhr)

Hallo zusammen,

 

bevor ich überhaupt irgendwie genau mich in das Thema GBB Slide milling reinversetze, wollte ich den rechtlichen Rahmen zuvor abgesprochen haben.

 

Ganz simpel:
Ich möchte, meine KWA 1911 Mark II primär leichter machen und dabei auch "sportlicher / aggressiver" aussehen lassen.
Es gibt z.B. Hi-Capa Schlitten, wie diese.

Da wollte ich lediglich fragen, ist das in Deutschland erlaubt oder nicht?

Mir geht es um den optischen Style als auch eine verbesserte Gasausbeute, danke Gewichtsreduktion.

 

Ansonsten gibt es wie für eine Hi-Capa auch für eine 1911 entsprechende Schlitten?

Ich danke euch vielmals und würde mich über eine Antwort sehr freuen.

 

Beste Grüße

Pascal

Interessante Frage, da bei Airsofts i.d.r nur der Innenlauf (und andere Internals) von der Regelung betroffen sind. Deshalb darf man sich seine AEG ja auch optisch modden wie man will.

Bin gespannt.

Warum nicht? Wesentliche Teile einer Schusswaffe sind i.d.R. Lauf, Verschluss und Patronenlager bzw. bei Pistolen auch das Griffstück. Die Schlitten sind ohne irgendwelche Beschränkungen. 

[Post von User 59400 (22.04.2020 16:35) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
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(nachträglich editiert am 22.04.2020 um 17:26 Uhr)

Genau das lässt mich nicht ganz ruhig dabei.

 

Der Schlitten ist ja irgendwo doch ein waffenrelevantes Teil, da ohne Schlitten, wo fliegt der Lauf dann hin?

 

Andererseits ändert sich nichts an der Energie, die Ausbeute des Gas-Tanks des Magazins wird nur besser, lässt somit mehr Schuss durch.

Mit diesem Auszug ist der Schlitten eigentlich kein Waffenrelevantes Teil, oder?

 



Also ich würde es jetzt auch nicht so eng sehen.

Aber vor kurzem gabs hier mal nen Thread, wo einer ne Pistole geshortsteoked hat und ne neue Kerbe fürn Schlittenfang "reingesägt" hat. Und der der Thread endete in nem riesen Tumult mit vielen Stimmen, die meinten, dass der Schlitten ein Masseverschluss und somit funktions-/waffenrelevant ist.

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(nachträglich editiert am 22.04.2020 um 17:47 Uhr)

Auf Seite 17 steht auch was, von wegen Schlitten ohne Verschluss kein wesentliches Teil... vielleicht hab ichs auch falsch verstanden...

Was ich auch interessant finde ist, dass das Griffstück bzw. in dem Fall Griffhülle, auch kein wesentliches Waffenteil ist, wenn die Abzugsmechanik sich in einem extra Gehäuse befindet.

Erstmal wäre zu klären wie ein Verschluss definiert ist. Ich bezweifle, dass ein Airsoftschlitten die Kriterien erfüllt. Bräuchte man jetzt die passende Rechtsform dafür. 

Das stimmt schon, aber ich würde auf Nummer sicher gehen und einen airsoft Schlitten wie einen real steel Schlitten behandeln.

Auch wenn er die Kriterien nicht erfüllt, kann man sich nie sicher sein ob der Beamte, der die ASG evtl. zu Gesicht bekommt, sich auch gut genug auskennt um zu wissen dass ein AS Schlitten diese Kriterien eben nicht erfüllt...

Also Empfehlung:

Lieber lassen? 

Oder einfach machen und nicht ewig breittreten - weil es im realen Leben keine Sau interessieren wird solange man nicht um die Aufmerksamkeit selbsternannter Hilfssheriffs bettelt.

Die Definition von Verschluss: "Schließt das Patronenlager nach hinten ab"
Quelle: meine Sachkundeprüfung, findet man aber bestimmt auch im AWaffV oder Beschussrecht

Technisch gesehen ist es ein unverriegelter Masseverschluss, rechtlich gesehen ist die Gearbox der einzige Verschluss den eine Airsoft jemals haben kann (außer das BKA haut in Zukunft neue Bewertungen raus)

 

Schließt bei einer Gbb nicht das Nozzle das Patronenlager ab?

Also wäre lediglich das als Verschluss anzusehen

Was genau soll das sein? Wir schießen hier nicht mit Patronen, also gibt es kein Patronenlager.. 

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