2 Airsofts aneinandertackern = Bearbeiten?

Moin, wie der Titel schon sagt:

Als Funprojekt wollen wir 2 Airsofts aneinanderbastel. Erstmal als 0,5er - da dürfte das mit dem bearbeiten etc. ja kein Thema sein.

Dabei kam allerdings die Frage auf - wenn man 2 mit F aneinanderbasteln würde - aber wann ist es "bearbeiten" ?

Beide Systeme über einen Trigger verkabeln dürfte Ärger geben? Aber z.B. beide Trigger über eine Schiene verbinden? Zählt das auch schon zu bearbeiten?

Und bitte: Es geht nicht um die Sinnhaftigkeit ;-)

Kurz: Keine Bearbeitung und keine Herstellung.

Es sind zwei legale Waffen, die zusammen keine neue Waffe ergeben und im Übrigen einzeln zu betrachten sind.

Siehe hierzu Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8 ff WaffG.

Was würde denn bei der Frage einmal

Trigger ziehen eine Kugel kommt zählen. Die einzelnen Waffen für sich genommen oder der Triggerzug der beide gleichzeitig einen Schuss lösen lässt?

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 05.04.2020 um 13:53 Uhr)

Ich verstehe die Frage nicht?

Wenn es um das Thema Vollautomaten geht, dann zählt das, was aus EIN- und DEMSELBEN Lauf rauskommt.

zwei Waffen = zwei getrennt zu betrachtende Läufe

Siehe hierzu Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.2 WaffG

@Marvbec - merke ich ;-)

 

Wenn man die beiden z.b. so verkabeln würde, das beide über die Betätigung des rechten Triggers feuern und man den linken ausbaut - sind wir dann im Bereich bearbeiten?

Tendenziell würde ich behaupten: nein, auch dann nicht.

Auch hier muss man jede Waffe erstmal einzeln betrachten.

Das Enfternen des Triggers ist keine Bearbeitung.
Das Verlegen neuer Kabel, einschließlich der Schalteinheit (Switch) stellt meiner Meinung nach auch keine Bearbeitung dar.
Die grundsätzliche Funktionalität der Waffe bleibt in jedem Fall erhalten.

Spätestens ab September diesen Jahres ist das aber unkritisch - ab da an ist die Begriffsbestimmung zur "Bearbeitung" im Sinne des Gesetzes gemäß o.g. Anlage im WaffG abschließend.

Grüße

(5830 Posts)

(nachträglich editiert am 05.04.2020 um 14:42 Uhr)

Warum basteln, wenn es solche Monster zu kaufen gibt? 1911, M14, M4 gibts schon zu kaufen.

AEP Unterlauf hatten wir auch schon durch.

Es steht so oder so im Gesetz, pro Lauf eine Kugel. Da ist egal ob ich einen Waffenbaum habe der mit einmal 5 Waffen aktiviert.

2 Waffen mit oder ohne F vollkommen unproblematisch. Die Art des Abzuges ist "fast" egal. Auf das "fast" gehe ich nicht ein...

 

Doppelwaffen kann man auch in "scharf" kaufen. (Doppelbockflinte, von einem Jagddrilling rede ich nicht mal :)
Doppelgewehre oder Pistolen, im gemeinten Sinn,  kauf nur keiner weil, macht in DLand einfach keinen Sinn. Sportlich gibt es keinen Wettkampf für so ein Ding, jagdlich ist es... naja...

Und haben weil mans kann, ist in DLand mit den Beschränkungen was die Menge an Besitz angeht... reine Sammler, für die es da kein Sammelthema geben wird. Einfach zu wenige Waffen um ein solches Thema zu begründen...

Bei den Amis gibt es spezielle "Homedefence" Schrotflinten... anderer Bereich...

 

Es steht so oder so im Gesetz, pro Lauf eine Kugel.

Wo genau und was is mit der TM 870?

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 06.04.2020 um 10:31 Uhr)

Automaten sind außerdem Waffen, die nach einem Schuss selbsttätig erneut schussbereit sind.

Die TM 870 ist ein Repetierer und kann nicht selbsttätig erneut schussbereit werden. Auch Airsoft-Granaten sind keine Automaten.

So, und nun ist denke ich alles zu dem Thema gesagt, oder?

es darf nur pro abzug ein schussvorgang gelöst werden, egal wieviele kugeln raus kommen.




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