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Ansonten gab es vor einer Stunde ein Statement von Nick auf Instagram.

Die DE8 wird verschoben und soll vom 8.-11. Oktober stattfinden.

Es wird auch ein Rückgabe- oder Umtauschformular geben, um anstelle des Tickets dann einen Gutschein zu bekommen. Bedenkt, dass dies das vorgeschriebene Vorgehen der Bundesregierung ist, was die Absage von Großveranstaltungen, aufgrund von Corona-Beschränkungen ist.

Nun ja. Jedenfalls dürfte die DE damit dieses Jahr etwas kleiner ausfallen. 

Was für das Event nicht unbedingt schlecht sein muss, für die Airsofthelden leider schon, da sind sie im selben Boot mit vielen anderen....

Viel nerviger ist, dass man voraussichtlich (falls man im Oktober keine zeit hat und kein wert auf Gutscheine legt) seine Rückerstattung einklagen muss :(

Wäre mal interessant, wenn da jemanden Ahnung zur Rechtslage hat

Hätte jemand den Link vom Statement seitens ASH?

Finde ich jetzt nicht. An sich "eilt" es auch nicht, aber interessant wäre es schon.

Grüße

Hab ich nur über den nick von airsoft Helden auf Instagram gesehen, als er die Aussage in einer Story kund tat

Ist aber leider nichtmehr einsehbar :/

In den nächsten 2 wochen soll aber auf der Homepage ein offizielles Statement und ein reklameschreiben erscheinen (Reklame im sinne von Gutschein Erstattung) 

Update zu meinem Post über die Spendenaktion für den Bärenkopf... Mittlerweile sind über 4000€ zusammen gekommen!!!

Ich finde die Bärenkopf Comunity sagenhaft und bin stolz darauf einer davon zu sein. Man sieht die Solidarität und den Willen hier ganz klar um Manu und sein Feld zu supporten und am Leben zu erhalten. Vielleicht macht das Mut und motiviert den einen oder anderen dazu für sein Stammfeld Flagge zu zeigen wenn es ihm möglich ist und ebenfalls solch eine Aktion zu starten.

Bei uns in Baden Württemberg gibt es so gut wie keine Felder und wenn nun dieses eine "Grenznahe" Feld dicht machen sollte dann wäre das hier ganz tragisch. 

@Mampf-Fred

das Gesetz ist noch nicht durch den Bundestag, wer also jetzt seine Kohle zurück haben will sollte sich beeilen. Es gilt das Datum des Poststempel. Einen Musterbrief gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Auch, obwohl bei airsoft helden folgendes in den agb's steht?

 

Widerrufsrecht

Auszug aus unseren AGB's:

5.1 Die Regelungen zum Widerruf und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen sind aufgrund von § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht auf Ticketkäufe anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

 

 

Edit. :

https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-04/Verlegung_von_Events_wg_Corona.pdf

Jenes Dokument? 

(314 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 16.04.2020 um 13:39 Uhr)

Versuch macht kluch, man wird aber auf Kulanz hoffen müssen, imho. 

 

" Bei Tickets vom Termin abhängig

Kein Widerrufsrecht gibt es zudem nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Davon umfasst sind auch Tickets für Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals oder Sportevents an einem festen Termin oder solche, die in einem genau angegebenen Zeitraum stattfinden sollen. Ob Bayreuther Festspiele oder Rock am Ring, bei derartigen Veranstaltungen hilft der Tipp mit dem „Online-Widerruf“ also nicht weiter."

 

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-widerrufsrecht-fuer-online-tickets_085005.html

Leute der Widerruf läuft auf einer anderen Schiene. Bei den AS-Helden ginge es um eine Nichtleistung, also Unmöglichkeit (§275 BGB?). Dementsprechend sind die Widerrufsklauseln wurscht laughing

Es ist hier auch klar zu unterscheiden, warum etwas nicht zustande kommt. 

Will ich nicht hin, oder findet das Event nicht statt.

Ersteres ist vom Widerruf (fast) ausgeschlossen. Letzteres ist gerade in der Klärung. 

(314 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 16.04.2020 um 16:32 Uhr)

Das ist korrekt, war grade Brain-afk.

Dies hier dürfte besser zutreffen:

 

Was ist, wenn ein Konzert verschoben werden soll wegen des Coronavirus?

"Wenn das Datum der Veranstaltung festgestanden hat und es wird verschoben, muss man den neuen Termin nicht wahrnehmen", sagt Husemann. Dann könne man sein Ticket erstatten lassen. Zunächst funktioniere das so, dass alle Tickets ihre Gültigkeit bewahren. Passt einem der neue Termin nicht, könne man sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen und sein Geld zurückverlangen. [...] "

 

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-tickets-geld-zurueck-100.html

Ob es das Geld zurückgibt oder einen Gutschein, wird wohl demnächst über ein entsprechendes Gesetz, geregelt werden. Wer unbedingt sein Geld haben will, weil er an dem Datum nicht kann, kann das Ticket ja auch hier verkaufen.

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