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ASGARD hat das Event abgesagt

Kandahar, Dark Emergency, Airsoft Days, World of Conflict sollten stattfinden. Das ist bisher alles was offizielle Infos von Eventbetreibern angeht. 

Wir bei uns im Team haben uns auch erstmal entschlossen den Spielbetrieb auszusetzen. Es ist kontraproduktiv wenn das Land Schleswig Holstein alles dichtmacht und auch Dänemark die Grenzen schließt und wir hier munter weiter durchs Land fahren, dann haben wir bald das gleiche Problem wie in Italien. Und vier Wochen mal nicht spielen hält man dann doch noch aus

Mir konnten heute noch in kleiner Runde in Bad Belzig unseren Training Day machen. Ab morgen gilt dort jedoch bis zum 13.04. eine generelles behördliches Veranstaltungsverbot. Leider trifft es damit auch das Event am nächsten Samstag, zu dem sich hier im ASVZ schon 90 Leute angemeldet hatten.

Wir hoffen das es am 18.04. mit dem nächsten regulären Event dort weitergehen kann. Das hängt aber natürlich davon ab wie sich das ganze Corona-Thema weiter entwickelt.

Was Jonas geschrieben hat ist genau der Punkt. Es geht weniger darum, ob Betreiber, Teams und Spieler die Events ausfallen lassen wollen oder nicht, sondern um zunehmende Veranstaltungsverbote auch im kleinen und privaten Rahmen durch behördliche Anordnung bzw. einer evtl. drohenden "Ausgangssperre" wie in Italien und Spanien. Es liegt nicht in unserer Hand.

In NRW wurden heute noch verschärfte Maßnahmen beschlossen, in der offiziellen Mitteilung steht dazu u.a.:

"Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet."

Für mich würden da auch AS-Spieltage zu zählen.

Airsoftevents eV (Weeze) hat das ja auch gestern bestätigt.

Airsoft hat erstmal n Monat Pause...

(468 Posts)

(nachträglich editiert am 16.03.2020 um 08:43 Uhr)

Auch in Rheinland-Pfalz sind Maßnahmen in Kraft getreten die die Area M betreffen könnten:

https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/umgang-mit-veranstaltungen/

 

@nano

"Und die ganz Harten ziehen sich eh am Auto unter freiem Himmel um..."

 

Ich war noch auf keinem Spielfeld, wo es Umkleiden gab, am auto umziehen ist eigentlich der Standard xD 

 

Und ja in Brandenburg wird auch viel abgesagt... Leider.... :(

Leider wird hier im ASVZ bei den Skirms/Events immer noch jede Menge für diesen Monat gelistet. Da sollten mal die Veranstalter ihre Einträge pflegen und die derzeitigen  Veranstaltungsverbote kommunizieren.

(2576 Posts)

(nachträglich editiert am 16.03.2020 um 15:53 Uhr)

Land Schleswig Holstein - Medien-Information 14.03.2020

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen. Empfohlen wird auf den Verzicht auch privater Veranstaltungen!

Folgende Einrichtungen und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kino und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder Saunen, Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonsti- ger öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Zusammenkünfte in Sportvereine, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielhallen, Prostitutionsgewerbe.

 

 
Hamburger Senat verbietet alle öffentlichen Veranstaltungen 

Eine neue Pressemitteilung des Senats schränkt jetzt komplett das öffentliche Leben in unserer Hansestadt ein. Darin heißt es: "Messen und Ausstellungen, Theater, Museen, Kinos, Jugend- und Stadtteilkulturzentren, Seniorentreffs, Bibliotheken, Musikschulen und Einrichtungen der Hamburger Volkshochschule, Bars und Musikclubs, Bordelle, Tanz- und Nachtlokale, Spielhallen und Casinos, Schwimmbäder, Saunas, Fitness- und Sportstudios sowie alle öffentlichen und privaten Sportanlagen werden geschlossen".

 

Niedersachen

Am 16.03.2020 ab 17 Uhr will Niedersachsens Landesregierung über weitere Einschränkungen informieren. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass ebenfalls alle öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden.

 

Nordrhein-Westfalen

Hat am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen.
 
Noch am Sonntag sollen durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. So müssen bereits ab Montag alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.
 
Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt.

Die einzigen, die bisher verantwortungsvoll reagiert haben sind wohl Airweapon Tempelsweg in Tönisvorst. Da sind jetzt die Events bereits abgesagt.

Das stimmt nicht es sind schon einige events abgesagt

Ich würde sagen Die Gefahr sich in einem geschlossenen Supermarkt anzustecken, ist wohl wesentlich höher als an der frischen Luft beim airsoft. 

Leute versucht bitte weiter so neutral zu reden.

Reiner Infos Austausch.

Versucht mit Aussagen wie "Verantwortung" oder "wie man sich ansteckt" zu vermeiden. Das endet nur in sich Gegenseitig dumm anmachen und das möchten wir hier nicht!

(2576 Posts)

(nachträglich editiert am 16.03.2020 um 20:11 Uhr)
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:

  • Pressemitteilung 96
  • Montag, 16. März 2020
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
 - Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
 - Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
 - Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
 - Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
 - der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
 - alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  - Spielplätze.

III. Zu verbieten sind
 - Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
 - Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

IV. Zu erlassen sind
 - Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
 - in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
 - Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
 - Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
 - Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.



Also wenn das so weitergeht haben wir übermorgen eine Ausgangssperre und dann hat sich das eh erledigt mit dem spielen.

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