Aktuelles zur Waffenrechtsänderung

 
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(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 12.02.2020 um 22:01 Uhr)

So.... nach intensiver Lektüre der aktuellen Fassung und Rücksprache mit dem BKA was die Umsetzung angeht, kann ich bis jetzt schon einmal folgende Aussagen treffen:

Alle Semi Airsofts mit F bleiben ünverändert. Regelungen für Anbauteile ebenfalls.

Bei der Bearbeitung ist nun auch die Vernichtung erlaubnispflichtig, jedoch ist hier für nicht registrierte Waffen keine Nachweisbarkeit gegeben.

0,5J Airsofts sind komplett vergessen worden und es gibt auch keine Übergangsvorschriften. Sprich mit erscheinen im Bundesanzeiger sind alle Semis zu F-en oder auf eine WBK einzutragen.

Vollauto sind Verbotene Waffen.

Aber aus Mangel an Übergangsvorschriften ist die Überführung in den legalen Status sowie das Verfahren (Abgabe/ Umbau) überhaupt nicht geregelt. Wie schon gesagt völlig vergessen. Das BKA konnte mir auch nur das Problem als solches schildern und hat da auch noch keine Lösung.

Grundsätzlich ist der Eigentumsschutz bei Gesetzesänderungen durch entsprechende Übergangsvorschriften, so wie Bestandsschutz zu gewährleisten. Da wird wohl noch nachbebessert werden müssen.

Ich würde trotzdem erst einmal jede Panik vermeiden und wir sehen weiter was sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ergibt.

 

EDIT: Es gibt schon erste Bestrebungen die Lücken zu schließen, dabei kann man bisher verhalten optimistisch sein. Ein bewußtes Verbot der 0,5'er gab es jedenfalls nicht, wie schon geschrieben wurden diese schlicht vergessen.

 

 

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(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 16.02.2020 um 10:17 Uhr)

Wie viele schon über die Buschtrommeln verbreitet haben, gibt es ein Schreiben des BMI zu der Erhaltung des Status Quo bei den 0,5'ern, die in der Gesetzesvorlage schlichtweg vergessen worden waren.

 

Diese liegt mir vor und lässt Optimismus aufkommen, aber solange ich keine gedruckte und verbindliche Gesetzesausgabe in Händen halte, werde ich mich weiterhin zurück halten, was verbindliche Aussagen angeht.

 

Bisher haben wir nur eine  Absichtserklärung.

 

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Das Gesetz ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

Somit ist das Gesetz gültig.

ABER: Der Bereich 0,5J ist noch in einer Ergänzungsphase, es ist eine Ergänzung im Sinne der 2. Änderung beabsichtigt.

Zusammengefasst kann man sagen: Für Airsoft wird sich nix ändern.

.... ich verkneife mir mal jedweden Kommentar.

 

Danke Mogli!

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 05.12.2020 um 11:38 Uhr)

Unter diesem Link hat der Jagdverband die Synopse mit allen Änderungen zusammengefasst:

 

https://www.jagdverband.de/sites/default/files/Synopse%20%C3%84nderung%20WaffG%202019.pdf

 

Edit by Nano: Link Klickbar gemacht




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