Airsoft deaktivieren?

 
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Folgende Frage: Ab wann gilt eine Airsoft nicht mehr als Airsoft/ Schusswaffe; bzw. erfüllt nur noch die gesetzlichen Gegebenheiten einer Anscheinswaffe?

 

Nur durch Entfernen der Feder, Gearbox oder Innenlauf ist es nicht getan, nehme ich mal an.

(13545 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2019 um 13:57 Uhr)

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_unbrauchbarmachung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Gleich im ersten Satz:

Feuerwaffen oder deren wesentliche Teile sind dann dauerhaft unbrauchbar gemacht, wenn die Schussfähigkeit oder Funktion mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder hergestellt werden kann.

Einen Lauf und eine Feder kann man wieder einbauen.

 

Und dann gehts weiter:

Ab dem 08.04.2016 muss die Unbrauchbarmachung nach den Vorgaben der EU-Deaktivierungsdurchführungsverordnung durchgeführt werden (Einzelfallprüfung jeder ein-zelnen Waffe, Kennzeichnung nach EU-Recht, Deaktivierungsbescheinigung)

 

Juckt aber für Airsoft denke ich mal nicht im geringsten. Den wir haben keine Feuerwaffen.

 

(3082 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2019 um 13:59 Uhr)

Du hast aber keine Feuerwaffe.....hättest du eine dann Verschluss verschweissen ,Löcher in den Lauf und ebenfalls verschweissen

Er hats editiert.....

 

Ja, ich wollte zb das mit der nutzlos großen Schrift beheben. Leider gibts den HTML Editor nicht mehr und senden hats auch nicht gerichtet. Das kopieren einer kleiner Schrift klappte auch nicht.

 

Zum Thema:

Nach Auffassung des ASVZ ist eine Airsoft unter 0,5J nicht mehr als Waffe zu sehen und somit von allen Waffengesetzlichenregeln befreit. Eine Ausnahme stellt hier das Führverbot dar. Das haste aber schon erkannt.

 

Eine genaue Rechtlichebeurteilung kannst du vergessen. Das deutsche Waffengesetz passt nicht zu Airsoft. Man zwängt und biegt und knechtet unter anderem Airsoft da nur irgendwie rein.

Alles klar, danke euch. 

Das mit den unter 0.5J aber nur bis die Änderungen in Kraft treten oder?

Welche Änderungen? Bislang gibt es da noch nicht ein Wort. Nur Panikmache.

(283 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2019 um 17:19 Uhr)

Nicht ein Wort? Schau doch mal in den Bundesanzeiger... Was fehlt ist die Unterschrift des Bundespräsidenten, die er aber nur verweigern darf, wenn er verfassungsrechtliche Bedenken hat und diese begründen kann. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt- zuletzt der Bundesrat am Freitag.

Der Gesetzestext wurde veröffentlicht und mit Unterschrift von Mama Merkel an Papa Steini geschickt.

"Panikmache" würde ich es nun nicht mehr nennen. Bescheuert, sinnlos, am Ziel vorbei bzw. darüber hinausgeschossen allemal. Sich keine Gedanken zur Umsetzbarkeit gemacht haben ist ja keine Entschuldigung heutzutage, das dürfen die Angestellten in den jeweiligen Behörden ausbaden...

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw42-de-waffenrecht-659824

Die ganzen 144 Seiten Wahnsinn findet ihr im unteren Bereich. Diese Fassung wird Gesetz, wenn wie oben gesagt keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Wer ist nicht informiert, bzw. hat Halbwissen? Nur weil man es nicht gut findet kann es trotzdem so sein.

Ich möchte anmerken, das die Meldung nicht von mir stammt.

Darüber hinaus bin ich der Ansicht, das dieser Thread geläutert gehört.

Es haben sich zuviele unsinnige Dinge die mit der Fragestellung nichts zu schaffen haben eingeschlichen.
Dazu kommt das Weissagungen zur Hexerei gehören und somit Ketzerei sind.

Wir müssen abwarten wie es durch besonders qualifizierte und Umsichtige Mächte entschieden werden wird.

ps LKW fahren ohne Magazine :P

(1336 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2019 um 21:27 Uhr)

Gearbox ausbauen, dann hast du gemäß altem und neuem Wffg nur ein Gehäuse das aussieht wie ne Waffe und ne lose Gearbox.

Der 0,5er Struggle ist real. Lest selber nach. Ist ziemlich kompliziert weil es weder in der Neufassung des WffG, noch in der Spielzeugrichtlinie der EU von 2009 explizit drin steht. Die neufassung des WffG sagt das Spielzeugwaffen vom WffG ausgenommen sind sofern sie die Vorgaben der EU Spielzeugrichtlinie erfüllen. Die EU Richtlinie verweist auf eine DIN Norm die sagt das Spielzeugwaffen mit nicht elastischen geschossen max 0,08 Joule haben dürfen, mit elastischen geschossen sind 0,5 ok. Nerf guns dürfen also mehr Power haben als ne ASG ohne F. Viel Spaß beim nachlesen und schwarzärgern.

(855 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2019 um 21:46 Uhr)

Es gibt einen vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf. Einfach mal googlen. In Anlage 2 Unterabschnitt 2 ab 1. wird der bisherige 0,5er durch die EU-Richtlinie für Spielzeug ersetzt.

Und die 0,08 Joule E0 entsprechen 1,2 Joule / m2 in 30cm Entfernung von der Mündung.

Um sicher zu bleiben würde in meinem Verständnis die Demontage ausreichen. Habe ca 10-12 0,5er (hauptsächlich FA/MGs). Da werde ich das so machen.

Vielleicht kann aber Chris das besser einschätzen?

 

(855 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2019 um 21:49 Uhr)

Nein 1,2 Joule pro Quadratmeter. Das ist eine Flächenlast. Full Auto gibt es zukünftig ohne waffenrechtliche Erlaubnis nur noch für Spielzeuge (E0 kleiner 0,08 Joule)

 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2019 um 22:40 Uhr)

Ich frage mal so am Rande in die Runde, da ich wirklich zu blöd dazu bin:

Wo steht im kommenden WaffG in der zitierten EU-Richtlinie der Wert für die ~0,08 J?
Oder zumindest der Verweis auf die Norm - oder umgekehrt?

Ich finde gegenwärtig keine Verbindlichkeit zu dieser viel zitierten EU/DIN-Norm, die auch noch nicht mal frei zugänglich ist, zu unserem nationalen Recht.

Grüße

EDIT: Typo

(5830 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2019 um 22:00 Uhr)

6mm Waterballs verschießen? Ergo Elastisch ergo 0,5? Mist sieht noch wie ne echte aus . . . Aber die 127 ja nicht, kein "Echtes" Vorbild?

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