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Im 6mm Forum ist der Fall genau dargestellt.

Lang ists her:

Laser: 1250€

Polizist guckt ob Laser funktioniert und gleichzeitig in den Lauf: Unbezahlbar

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2019 um 23:00 Uhr)

Zitat:

"Weil wenn ich jetzt beispielsweise ne geF-te Softair habe, die aber FA schiessen kann, siehste der das ja von außen nicht an."

Wenn du als deutscher Staatsbürger eine Airsoft besitzt und diese wegen Verdacht beschlagnahmt wird, wird diese nach BeschussV (Verordung) durch das Beschussamt , (z.b. Köln) auf ihre Mündunsenergie und Schussfolge geprüft.

Ist diese widerrechtlich zu vollautomatische Schussfolge fähig oder liegt nach BeschussV über dem Grenzwert 7,5Joule wird dir der zuständige Richter in Betracht deiner persönlichen Reife, Vorstrafen oder Aktenlage sowie unter Berücksichtigung der Umständer der möglichen Tat sowie evetuellen Zusammenhänge eine Vernichtung der Airsoft anbieten und/oder ein Stafmaß zur Anwendung bringen das Ausmaß und schwere der Tat sowie der Ordungswidrigkeiten gerrecht wird. Dies kann ein Verbot vom Umgang mit Waffen beinhalten, Geldstafen, Sozialstunden, Haft eßt.pp

Der Richter kann sich auch aus anderen Gründen dazu entschließen die Airsoft einzuziehen oder zu vernichten, b.s.w. wegen der allgemeinen gesellschaftlichen Ächtung.

Unser Starfrecht ist in der Regel individeuell. Es mach ja wenig Sinn einen alleinstehenden Millionär mit einem Pauschalbetrag zu bestrafen und diesen auch auf einen Kindergärtner mit fünf Kindern anzuwenden, deswegen z.b. Tagessätzen nach § 40 Absatz 2 Satz 1 StGB.

 

Prüfung der Mündungsenergie einer Waffe ohne F in Bayern: 10Blatt Papier hintereinander: geht's durch ist blöd.

@ Worm:

 

Danke für die ausführliche Erläuterung.
Daran sieht man ma wieder wie dämlich unser Waffenrecht eigentlich wirklich ist, und wie viel dämlicher es noch wird...

[Post von User 14709 (21.12.2019 23:16) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Bei der Anhörung der Sachverständigen zum EU-Gunban gabs dazu mal Zahlen an die ich mich grob erinnere:

98 % aller geahndeten Vergehen die mit Waffen verübt wurden betrafen Illegale Waffen. 

Bei den verbleibenden 2 % für legale Waffen ( wozu unsre auch zählen ) entfielen die meisten Vergehen auf Tatbestände wie „Aufbewahrung“ und „Transport“.

Jetzt rechnen wir mal die ganzen „Real-Steal“ und SRS Waffen noch raus. 

Ich rate mal vorsichtig dass es für den reinen  Airsoftbereich keine 5 echten Urteile gibt, wo nicht noch andere strafbare Handlungen vorlagen. 

...oder es mit ner Einstellung gegen Auflage endet ( Einzug der AS oder ähnliches ) 

Ich denke wir sollten froh sein dass es hier kaum nennenswerten Urteile gibt ...

Wobei Airsoft >0,5J mit FA und/ oder ohne F unter illegale Waffen fallen.

Da aber auch nix zu zu lesen ist. In Dessau gabs ein büma der hat das gemacht ohne Rechnung. 2 Teams waren mir bekannt, die das im Umland auch nutzten. Ausser Knarre weg, war bei einem nix gewesen.

Der ist leider seit ein paar Jahren verstorben, ist also tatsächlich auch nicht mehr möglich.

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