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(nachträglich editiert am 20.12.2019 um 02:33 Uhr)

Ich habe mir mehrere Sammlungen, von rechtlichen Rahmenbedingungen und Strafmaßen durchgelesen.

Was mir allerdings fehlt, sind Aussagen über konkrete Strafen die Verhängt worden sind.

Sprich es fehlt der Maßstab.

Deswegen die bitte an euch, zu posten was für eine Straftat/Ordnungswidrigkeit vorliegt und welche Konsequenzen diese hatte.

Es geht hierbei nur um Vorfälle die mit dem Thema Airsoft zusammenhängen und denen rechtskräftiges Urteil o.ä. zu Grunde liegt.

Keine Sammlungen von Strafrahmen, Vorfälle mit Mutti oder Vaddern, sondern Gerichtsurteile und deren konkreten Hergang.

Bitte

Danke

Hannes

 

[Thread verschoben nach: "Rechtslage"]

Hallo Hannes,

erstens habe ich deinen Beitrag zum Rechtslageforum verschoben.

Zweitens, stellst du hier keine wirkliche Frage...du sollstest wirklich päziser werden, was du eigentlich erfahren möchtest.

Drittens, nachdem du uns mitgeteilt hast, was du eigentlich wissen möchtest, kannst du Auskunft über gemachte Erfahrungen bekommen, aber mit Sicherheit keine rechtilche Beratung, weil das im ASVZ so nicht möglich ist.

Grüße...

Sanodsan (ASVZ-Team)

BTW.: Für alle User...seit vorsichtig mit euren Antworten...

 

Ich bin mal geblitzt worden als ich zu nem Airsoft Spiel gefahren bin. Zum Glück nur 15 Euro.

Vote 4 close, weil sehr individuell und ohnehin nicht allgemein übertragbar.

Mein Wissensstand, alles läuft auf Einstellung des Verfahrens mit Vernichtung der ASG und Übernahme der Kosten hinaus. Eben weil es zwar Verbote gibt aber keine Strafen.

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 20.12.2019 um 08:08 Uhr)

Es gibt noch diverse Urteile, in denen Waffenbesitzer ihre persönliche Eignung bzw. Zuverlässigkeit verloren haben - womit generell keine Waffen geführt/besessen werden dürfen.

Konkret auf AS bezogen kenn ich dazu jetzt kaum ein öffentliches Urteil, aber dafür ein paar zu Schreckschusswaffen, die bei Verstoß ähnlich gehandhabt werden.
Dazu zählte die Schreckschusspistole im Handschuhfach.
Oder auch eine im Kofferraum bei einem über Nacht parkenden Fahrzeug.

Verstöße - und somit auch die Strafen - können extrem vielfältig sein, u.a.:
- Körperverletzung
- Hausfriedensbruch
- Raub
- Nötigung
- unerlaubtes Führen in der Öffentlichkeit
- unerlaubte Einfuhr/Inverkehrbringung
- unerlaubter Handel/Besitz
- unerlaubte Herstellung/Bearbeitung
- ...

Von Bußgeld, Schmerzensgeld, Verlust der Waffen, Verlust der Zuverlässigkeit, Eintrag ins Führungszeugnis, ... ist so ziemlich alles drin, je nach Fall.

Etwas Google-Suche bringt aber einem mehr.
Paar Urteile gibts auch über dejure (LINK 1, LINK 2).

EDIT:
Ansonsten wurde bereits gesagt - Dein Anliegen ist viel zu grob gefasst.
Airsoftwaffen sind oft nur ein kleiner Teil einer Straftat (z.B. bei Raub).
Man kann daher kaum eine individuell messbare Strafe nur für den Verstoß mit der Airsoftwaffe ableiten.

Bitte

Danke

Marv

[Post von Slavi Romanov (20.12.2019 08:26) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Anhand der nicht vorhandenen Rückmeldungen von Betroffenen kannst Du getrost davon ausgehen, dass wohl alle der sich regelmäßig im ASVZ austobenden Mitglieder so vernünftig und kundig sind, dass es da noch nie zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten kam - und so erlebe ich auch alle Spieler, denen ich mehr oder minder regelmäßig auf dem Spielfeld begegne. 

Oder in den wenigen tatsächlichen Fällen hat ein Anwalt zum Stillschweigen geraten - und dann wird das Thema hier sicherlich nie öffentlich aufschlagen.

Das letzte diesbezügliche Problem, von dem ich hier der Erinnerung nach gelesen habe, handelte von einer verliehenen Airsoftwaffe, mit der der Ausleiher irgendwelchen Unsinn anstellte, und es ging darum, wie und ob denn der eigentliche Eigentümer nun wieder möglicherweise an die beschlagnahmte Airsoft wieder herankommt.

Ich fürchte, Du wirst die von Marvbec geposteten Links als einzige Quelle haben.

Sollte Deine Nachfrage darauf abzielen, was jetzt mit den 13 und 16 Jahre alten Jugendlichen passiert, die am 17.12. am Frankfurter Hauptbahnhof besser nicht ihre Waffe ausgepackt hätten: die bekommen jetzt wohl keine neue Airsoftwaffen zu Weihnachten.

Würstchen, Senf, ich!

In Deutschland ist jeder Fall einzigartig und individuell. 

Es gibt Fälle da wurden eindeutig strafbare Handlungen gehen die Zahlung einer Geldbuße abgegolten. 

Es gibt Fälle bei denen schwerste Strafen für Lappalie verhängt wurden.

Ein Richter hat immer die Möglichkeit in einem gewissen Rahmen zu handeln. Er kann der Forderung der Staatsanwaltschaft folgen oder eben nicht.

Ein Beispiel ist der wegen Verstoßes gehen dass KWK Gesetz Angeklagte ex SEK Mann. Die Suchmaschine deines Vertrauens wird dir weiterhelfen.

Dieser Text würde auf dem Handy erstellt und ist voller Fehler.

Das übliche ist wohl dass der Vernichtung zugestimmt und das Verfahren eingestellt wird. Egal wie legal oder illegal der Gerät war oder ist.

Aus dem Paintball kann ich sagen: Transport ohne Schloss an der Tasche:

Einzug und 30 Stunden gemeinnützige Arbeit im Krankenhaus - alternative Bezahlung der 30h. So einem Teamkollegen, in Franken, passiert.

(2871 Posts)

(nachträglich editiert am 20.12.2019 um 10:34 Uhr)

Moin, 2 alte Geschichten.

 

Einmal Waffen weg und Verfahren eingestellt wegen fehlendem öffentlichen Interesses (näheres nur per PN)

 

Einmal Waffen weg und 500€ Strafe (oder Sozialstunden bei Studenten z.b. nem Kumpel passiert) (auch hier per PN wer will)

 

 

Als Franzose 500€ Strafe für FA und kein F in DE ohne Anmeldung beim Zoll wegen Durchfahrt. Waffen behalten.

[Post von Tschuie Team 69-4 (20.12.2019 16:45) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

@Baron: Da würde mich jetzt tatsächlich mal interessieren wie das FA festgestellt wurde, musste die Waffe dann vorgeschossen werden?

 

Weil wenn ich jetzt beispielsweise ne geF-te Softair habe, die aber FA schiessen kann, siehste der das ja von außen nicht an.

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