Moin,

habe auf dem Marktplatz eine GSG AK47S gekauft.

Energie 0,4 Joule, Fullauto und Semi.

die Waffe hat ein Fünfeck, in dem aber kein F ist. Könnte ich die im Prinzip auch auf über 0,5 Joule bringen wenn ich Fullauto natürlich „deaktiviere“?

Vielen Dank für die Infos aber bitte, bitte bleibt beim Thema. Ich brauche weder eine Rechtsberatung, einen Hobby Anwalt der mir Konsequenzen auflistet oder Tuningtipps. Ich will auch nicht zum Beschussamt oder brauche sonstige Tipps zu meiner Lebenslage. Einfach nur die Antwort auf die Frage ob das F da sein muss.

Mich interessiert lediglich ob die Knifte mit 5-Eck aber ohne F, die gleichen „Rechte“ hat wie eine mit Fünfeck und F. Es ist übrigens definitiv  Original in die Waffe gestanzt und an der richtigen Stelle etc.

Ich denke doch mal die Frage ist klar formuliert ;)

LG

Boba

 

(13545 Posts)

(nachträglich editiert am 23.11.2019 um 17:23 Uhr)

Nein. Nur mit f.

Jo wurde alles gesagt, nur kleine Erläuterung.

Das F steht für -F- reie Waffe.

(5830 Posts)

(nachträglich editiert am 23.11.2019 um 18:20 Uhr)

  Kennzeichnung für Waffen bis 7,5 Joule
Bewegungsenergie des Geschosses
   

So muss es aussehen. Nutzt dir ohne Importeurkürzel aber auch nix.

"Kennzeichnung

ASGs mit einer Mündungsenergie weniger gleich 7,5 Joule müssen eine Typenbezeichnung (Kaliber und Geschossbezeichnung) sowie ein F im Fünfeck ("Freizeichen") dauerhaft sichtbar auf einem wesentlichen Teil der Schusswaffe aufgebracht haben 4.
Das Freizeichen behält auch seine Gültigkeit, wenn die Waffe eine Mündungsenergie weniger gleich 0,5 Joule besitzt.
Dies ist ebenfalls gegeben, wenn die Mündungsenergie durch Drosselung oder Leistungssteigerung geändert wird und dabei den Grenzwert von 7,5 Joule nicht übersteigt.
Weiter hat das Freizeichen keinerlei Bedeutung für eine Altersfreigabe.

Im Regelfall muss außerdem noch der Name des Importeurs bzw. Herstellers aufgebracht sein 14 51.
Dieser muss in Verbindung mit dem Waffenmodell zudem in einer aktuellen Prüfliste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufgelistet sein 5.

Wurde die Waffe hingegen einzeln abgenommen (z.B. durch einen privaten Import), muss zudem das Ortszeichen des entsprechenden Beschussamtes aufgebracht sein 5.

 

BeschussV

4 § 11 Absatz 2

5 § 11 Absatz 6

 

WaffG

14 § 24 ff

 

WaffVwV

51 Nummer 24.3"

 

Damit hätten wir die Textbelege. Alles auch Nachlesbar in der Rechtslagegruppe unter Zusammenfassung.

Ihr hättet doch glatt mal den Anfangspost lesen sollen. Niemand hat eine Aufklärung des Rechts gefordert. 

(5830 Posts)

(nachträglich editiert am 24.11.2019 um 13:03 Uhr)

*Hust* Rechtslagebereich:

Aussagen zur Rechtslage sind immer mit Quellenangabe zu posten(Siehe hier)

Meinungsdiskussionen zur Rechtslage können in Zukunft hier stattfinden: Airsoft Rechtslage - Infos und Meinungen

 

Wenn es ihm nicht wichtig ist, kann er es getrost ignorieren, der nächste der hier hereinstolpert, möchte es vielleicht etwas eindeutiger.




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