Servus,

 

Ich weiß, dass ich mit der Airsoft nicht einfach doof durch die Gegend schießen darf, mir ist auch klar, weshalb.

Trotzdem würde ich gerne mal ein paar Schuss abgeben, z.b. um die Zieloptik entsprechend zu justieren oder die Reichweite zu testen. Ich habe zwar einen Garten, aber der ist zum einen nicht so groß, auf der anderen Seite offen, d.h. die BBs würden mein Gelände verlassen. Und ob der Wohnung kommt das für mich ja nicht in Frage.

Gibt's da Tipps oder Hinweise? 

Danke!

Gruß

Eric / T3Dogs

Spielfeld in der Nähe? Schützenvereine mit entsprechender Ausstattung?

Airsoft Spielfelder, Schützenvereine (manchmal lehnen die das ab, manchmal wird man belächelt, es ist aber legal).

Kennst du evtl. jemanden, der eine Halle besitzt? Metallbau, Werft, Lokschuppen - whatever.

Könntest auch mal bei einem Paintballspielfeldbetreiber anfragen. Die haben bestimmt auch Einschusszonen.

Wenn du jemanden mit großem Garten kennst bei dem die BBs nicht das Grundstück verlassen können wäre das auch ne Option.

Optimal sind Höhe Hecken oder Gartenhütten als Kugelfang

Joa und 2 m höher fliegen sie drüber.

 

Schon mal danke für die Infos. D.h. tatsächlich auch im Klartext: ein altes Feld (unbebaut / unbenutzt da Besitzer sich nicht kümmert) mit locker +200m Sichtweite darf NICHT benutzt werden?!

Ärgerlich, aber wenn es dir Vorschriften so verlangen..... Mal schauen ob ich etwas entsprechendes finde.

Vielen Dank!

 

(997 Posts)

(nachträglich editiert am 28.10.2019 um 14:03 Uhr)

Darf schon, wenn du eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers besitzt und die og. Kriterien erfüllt sind. 

 

Frage meinerseits: Ist es ausreichend wenn der Eigentümer anwesend ist? Also kann man so auf eine schriftliche Erlaubnis verzichten? Was wenn ich selbst der Eigentümer bin? Muss ich das schriftlich festhalten, dass es für mich i.O. wenn geschossen wird?


(nachträglich editiert am 28.10.2019 um 14:03 Uhr)

Einfach beim ersten Spiel auf einem legalen Spielfeld einstellen, du verlierst dabei vielleicht ne Stunde, aber alle deine Fragen und Ängste sind damit vom Tisch und du bist absolut sicher.

Und Vorort gibt es sicherlich hilfsbereite Mitspieler die dir Helfen können oder Tipps geben können.

Dann danke ich euch vielmals für die Infos und Tipps!

Ich werde mal sehen, was machbar ist und auf dem nächsten Spieltag mal fragen.

 

Danke Euch!!!

 

 Eric / T3Dogs

Denkt ans führen in der Öffentlichkeit und die Verhältnismäßigkeit.

Wenn du auf nem Feld rumrennst ohne Bezäunung etc. und da Personen hergehen und dich mit Waffe sehen kann es problematisch werden, wenn die dann 110 wählen.

Auch im eigenen Garten. Nur weil es dein Grund ist muss nicht alles erlaubt sein. Auch das führen von Anscheinswaffen nicht.

Wenn nix angemeldet ist und Passanten Personen mit Waffen sehen, schlechtenfalls vermummt und in voller Montur zum Fotoshoot im Garten kann Probleme bringen.

(1932 Posts)

(nachträglich editiert am 29.10.2019 um 00:02 Uhr)

Führen gem §42a WaffG tut man eine Anscheinswaffe nur, wenn man diese außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums 'führt' (Anl. 1 Abschn. 2 Nr. 4 WaffG). 

Eine Meldung wegen Halbwissens klemme ich mir mal.

edit: was soll ich umschreiben, lies dir die Antworten und meine Antwort durch. Ist aber auch völlig egal, dafür mache ich keinen neuen Post.

Ergo dürfte man sie in seinem eingezäunten Garten sowohl offen dabeihaben, als auch schießen. Wenn sichergestellt ist, dass kein Geschoss das Gebiet verlässt.

Feld ist schon wieder schlecht aufgrund Besitztum und Befriedung.

Insgesamt nicht zu empfehlen aufgrund schon genannter Problematiken mit Anwohnern oder Schaulustigen.

Auf alle Angaben keine Gewähr natürlich.

 

Unpassenden Inhalt entfernt - Millkaa 

(2092 Posts)

(nachträglich editiert am 28.10.2019 um 17:35 Uhr)

Es wurde behauptet, es sei ungesund, wenn dich Passanten mit Anscheinswaffen sehen und bei den Behörden dies nicht bekannt ist. 

Kann ich ihm nur zustimmen. 

Wo das ist, ist relativ egal. Deine Wohnung im 2ten Stock, dein Haus auf der Terrasse, dein Feld im Wald. Alles, was von der Öffentlichkeit einsehbar ist würde ich nicht ohne weiteres mit Anscheinswaffen hantieren.

Das endet oft mit erheblichen Kosten auf allen Seiten. 




Anzeige