Wärmebildtechnik erlaubt?

 
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Ein Teammitglied sagte heute zu mir das Wärmebildscopes im airsoftbereich nicht erlaubt sind. Das kam mir merkwürdig vor und jetzt wollte ich mal wissen ob das stimmt oder nicht. Und wenn ja wieso? 

Danke schonmal für die Antworten.

Lg

Ist verboten. Grund kann ich nicht genau nennen.

 

Is das gleiche wie mit Nachtsicht/Laser/Lampe... nur als Zusatzgerät, aber nicht an der Waffe montiert.

Danke schonmal für die Antwort. Wenn ich mir aber z.B eine Wärmebildgerät an den Helm baue, würde es gehen?

Und wenn jemand noch den Grund kennt wäre ich auch für die antwort noch sehr dankbar :)

Der Grund ist dass im WaffG der Umgang mit Zieleinrichtungen die über Bildwandler verfügen verboten ist. Trifft halt auch AS

Waffg. Anlage 2 Abschnitt 1
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

Wobei Wärme und Nacht 2 verschiedenen Sachen sind.

 

Hatte glaube vor ner Weile sogar nen de Shop gesehen der Wärme ZF herstellt und in de vertreibt. Ich prüfe dies nochmal.

(2760 Posts)

(nachträglich editiert am 23.09.2019 um 20:39 Uhr)

Ja Streik, es gibt ganz viel so Zeug in DE zu kaufen, sogar Dinge die Licht machen und die man an Waffen montieren kann. Nur das kriegt man meistens nicht ohne Dienstausweiß und entsprechende Papiere...

z.B. die Waffenmontage der Tilo kriegt man soweit ich weiß auch nicht ohne weiteres^^

Es reproduziert elektronisch ein Bild, ist also an sich ganz einfach in den oben genannten Paragraphen reinzulesen.

Im Übrigen: Das 400€/$ "reddot" style WBG dass gerade herumgeistert ist nicht zu empfehlen, für den Preis sind Bildwiederholungsrate/Reichweite und Farbgebung nicht das Geld wert sind. Just saying.

Ansonsten kann man das Flir Breacher heißt es glaube ich empfehlen, hat nen recht gutes Preis/Leistungs Verhältnis, oder eben die Tilo Brillen. Beides am Helm zu befestigen und völlig legal.

(7367 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 24.09.2019 um 10:34 Uhr)

Wurde hier schon klar und deutlich geschrieben, daß "am Helm" gegen nichts verstößt?

Also erst eine feste Verbindung von Waffe und Gerät ein Problem ist. 

Warum man es nicht auf die Waffen machen darf, geht doch wahrscheinlich wieder auf Reichsjagdgesetz vom letzten Reichsmarschall zurück das dann einfach in Nibelungentreue von seinen Nachfolgern von Taschenlampe auf NVG erweitert wurde. Vielleicht aber auch aus "taktisch-polizeilichen Gründen" wie "kein FA".

Geht wirklich auf den Reichsjägermeister zurück, aber zB die Taschenlampen werden voraussichtlich (wenn's nach dem Bundesrat geht) für Jäger freigegeben, dh mit einer guten Formulierung im Gesetz und Jagdschein könnte man bald Lampen an die AS machen.

[Thread verschoben nach: "Rechtslage"]

Danke an alle für die konstruktiven Beiträge. Hat mir sehr geholfen

[Thread geschlossen]

Eskalationsvermeidung.



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