Guten Tag,

ich habe im bekanntenkreis von folgender Situation erfahren und wollte einmal nach eurer Meinung dazu fragen.

Person A kauft von Person B eine Defekte Airsoft (ü. 0.5j aber mit Internem Schaden, somit absolut Schussunfähig). Person B verkauft die Waffe als Defekt mit F und den dazugehörigen Markings (Bildnachweis). Person A erhält die AS, jedoch befindet sich auf der AS entgegen dem Bildnachweis und angaben von Person B kein F.

 

Ist nun Person A haftbar für den besitz einer AS ohne F, oder ist das ganze im Grunde kein Illegaler Besitz, da es sich ja nicht um eine Schussfähige Waffe handelt?

 

Schonmal danke für eure Antworten, bin auf eure meinungen gespannt :)

(4587 Posts)

(nachträglich editiert am 31.08.2019 um 14:26 Uhr)

Also das ist erst mal ziemlich asozial von Person B. Woher stammen denn dann die Bilder vom "F" ?

 

Dennoch sollte die Airsoft im defektem Zusatand legal sein, da 0,0J und gilt daher als Spielzeug. Es gibt ja genug Spieler, die im Ausland mit AEGs über 0,5J spielen und diese dann einfach ohne Feder zuhause lagern.

 

Das ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung!

(249 Posts)

(nachträglich editiert am 31.08.2019 um 14:30 Uhr)

Das habe ich mir auch gedacht.

Bei dem Bild vom F das ich gesehn habe, wurde die Aufnahme sehr dicht gemacht, somit konnte man nur den Schwarzen hintergrund, die F markings und einen teil vom Slide sehen.

Somit ist eben nicht auszuschließen das der Verkäufer z.b. eine Baugleiche AS mit F hat, oder vllt sogar eine Ähnliche AS mit F abfotografiert hat.

 

 

Abseits von dem Rechtlichen ala "Besitz ohne F" Ding, hat Person B nicht geliefert, was gekauft wurde, und den Kaufvertrag nicht erfüllt.

Zur Not: Zurückschicken, Geld verlangen. 

Das würde sogar den Straftatbestand des Betruges erfüllen, da wissentlich etwas unwahres suggeriert wurde, das den Wert des Kaufgegenstandes steigert (Waffe über 0.5 mit F besitzt in D (Erfüllungsland) einen Wert und Waffe über 0.5 ohne F besitzt keinen Wert, da illegal.) Ob defekt oder nicht - irrelevant. Mit F kann man reparieren und sie ist legal. Ohne F kann man auch reparieren aber bleibt illegal. Beim Verkauf einer defekten Waffe muss der Verkäufer davon ausgehen, dass der Käufer sie ggf. reparieren möchte. Dazu gibt es in anderen Bereichen eindeutige Rechtsprechung.

(289 Posts)

(nachträglich editiert am 31.08.2019 um 21:30 Uhr)

Arglistige Täuschung und Betrug. (als Bonus noch der Besitz einer illegalen Waffe und Verkauf/Handel von illegalen Waffen) 

Es ist von Person B besser getan, wenn er die Waffe zurücknimmt 

(auf seine Kosten) und hofft, dass Person A von einer Strafanzeige ablässt.

 

Oder:

Person A ruft die nächste Polizeidienststelle an, kündigt sich und

die illegale Waffe an und stellt Anzeige gegen Person B.

Person B wird, gestützt durch Beweisbilder, mit sehr schlimmen

Folgen rechnen müssen.

 

 

Es ist in jeden Fall zu vernachlässigen, dass die Waffe defekt ist.

Es sei denn, sie ist/wurde unwiderbringlich deaktiviert.

Wie bei (richtigen) Waffen oder eben den allseits beliebten Lampen.

 




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