Selbstgebaute SSG 24 Magazine verkaufen legal?
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(nachträglich editiert am 07.08.2019 um 06:47 Uhr)

Hi!

 

Ich hätte mal eine Frage:

 

Mir waren die Novritsch SSG24 Magazine mit 20 € schon immer zu teuer. Daher habe ich das originale Magazin genau vermessen und alle Teile im Pc ,,entworfen" und dann mit meinem 3D Drucker ausgedruckt. Restliche Teile wie Federn und Schrauben habe ich auf Ebay gekauft. Nach vielen Prototypen der einzelnen Bauteile bzw des ganzen Mags läuft das Mag einfach perfekt, es feedet perfekt, passt perfekt in die Waffe und so weiter. Die 4-5 Magazine, die ich bisher gedruckt habe, haben mich schon auf vielen Spieltagen begleitet.

 

Daher jetzt die Frage: Ist es legal dieses in größeren Mengen zu verkaufen? Ich habe bisher sowohl den Support von Novritsch als auch den Support von Modify , welche ja eigentlich das Magazin herstellen, angeschrieben. Keiner der beiden konnte mir sagen, ob das ganze legal ist - verwunderlich.

Natürlich wird dann auch ein Gewerbe und so weiter angemeldet, es geht mir jetzt nur um patentrechtliche Schwierigkeiten, die auftreten könnten.

 

Ich biete aktuell 3 Magazine auf eBay zum Verkauf an, ich denke bei der kleinen Menge wird mich jetzt Novritsch oder das Finanzamt nicht gleich an die Wand nageln.

 

Werbelink entfernt - Caddie 

 

Frsg einen Anwalt.

Die Antwort wird dir nicht gefallen.

Das wäre der nächste Schritt gewesen. Wie es das den im Vergleich mit M4 Magazinen? Natürlich ist ,,M4" ein System und die Magzine passen ja gegenseitig auch überall rein. Mein Magazin ist ja auch mit der Gravur leicht anders und die Internals sind auch abgewandelt vom Original.

Warum sollte es nicht legal sein?

Was sind deine Bedenken?

Weil Modify/ Novritsch eventuell ein Patent oder sowas auf das Design haben könnte oder?

Er hat ein fremdes Erzeugnis kopiert und will das gewerblich verkaufen.

Nach meinem Verständnis von Urheberrecht, kann das problematisch werden.

Und einfach bei eBay verticken, in der Hoffnung dass es keinen juckt ist auch ein wenig blauäugig. Die Einkünfte müssen zumindest in der Steuererklärung angegeben werden.

,,blauäugig in der Hoffnung dass es keinen juckt", was denkst du warum ich hier nachgefragt habe? Wie das nachher mit dem Gewerbe und den Steuern ist, ist mir auch bewusst, es soll hier nur um die allgemeine Legalität des Verkaufs dieses Magazines gehen. Deswegen auch meine Zwischenfrage mit den M4 Magazinen, bei denen darf ja auch jeder Hersteller Magazine auf den Markt bringen, vielleicht ist das ja hier auch so.

Veränder dein Produkt halt, mach es farblich, mach es griffiger etc.

Wenn du einfach nur das Produkt kopierst ist es eine Kopie wenn es funktional sich etwas unterscheidet oder bestimmte Teile anders sind kann es rechtlich schonmal etwas anders aus.

Abschließend kann man sicher nur schauen ob ein Patent dahinter steckt oder einen Anwalt dir behilflich sein kann.

Natürlich wird dir kein Support der Welt ins Gesicht sagen "Klar darfst du unsere Teile drucken und viel viel billiger als wir verkaufen".

Bei Magazinen kommst du mit dem WaffG schonmal nicht in Konflikt, bleibt aber noch das Patent, Markenrecht und Urheberrecht.

Wenn du das Magazin 1 zu 1 kopierst wirst du Probleme bekommen. Wenn dein Design dem Original täuschend ähnlich aussieht, wirst du Probleme bekommen. Wenn irgendwelche speziellen Konstruktionen im inneren kopiert wurden, wirst du Probleme bekommen.

Zum Patentrecht: Keiner wird auf nen 20€ Magazin ein Patent haben, das würde viel zu viel kosten. Was aber sein kann ist das ein Geschmacksmuster eingetragen ist. Recherche dazu geht für den Hausgebrauch gut mit Google, die haben ne eigene Patentdatenbank. Um 100% sicher zu sein, frag einen Patentanwalt.

Zum Markenrecht: Verpass dem Ding dein eigenes Logo und lass sonst alle Schritfzüge/Logos weg und alles ist dufte. Wichtig, prüfe in wie fern du auf den Hersteller des Originals in deiner Artikelbeschreibung verweisen darfst.

Zum Urheberrecht: Mach nen anderes Desing und gut ist. Nicht alles kann man Urheberrechtlich schützen, sowohl hier als auch beim Patentrecht muss die Schöpfungshöhe erreicht sein. Das wird bei so simplen Gegenständen durchaus schwierig.

 

Meine Meinung: Gewerblich verkaufen lohnt nicht, wenn du nicht gerade noch 20 andere Magazine auflegen willst. Und selbst dann ist die Abwicklung und der Aufwand so groß das es sich mit 3D Druck als Verfahren nicht lohnt. Rechne plausibel und ausreichend (andere würden es großzügig nennen) deine Kosten aus, kalkulier alles ein von Kosten für Maschinenzeit, Verschleiß, Material, Unterbringung etc. pp. und schon hast du deinen Verkaufspreis den du begründen kannst ohne das es gewerblich wird. Kein Finanzamt und keine Probleme mit dem anderen Kram.

Bei Fragen gerne PN an mich, ich bin im Bereich 3D Druck und AS gewerblich unterwegs, mit meiner Firma die ich hier leider nicht nennen darf, und hab da etwas Erfahrung.

(27 Posts)

(nachträglich editiert am 06.08.2019 um 23:50 Uhr)

Es ist definitiv kein Plagiat würde ich sagen, andere Farbe, andere Internals, Gravur und eine leicht angepasste länge, sodass es im Vergleich zum Oringinal bündiger mit der Waffe abschließt. Ich werde mal einen Anwalt zuziehen glaube ich.

Wenn die ein Patent auf so'n olles Magazin haben, welches zudem auch noch in D angemeldet sein muss um dich zu belangen, fress ich drei Besen.

Vorsichtiger wäre ich bei der Verwendung von Namen, Marken etc. (schlau machen).

Ich frag mich allerdigs ob und wie du damit Gewinn machen willst.

Nehme an du willst Kleingewerbe anmelden, dh. der Umsatz geht auf deine "karte" wenn du noch Hauptberuflich arbeitest. BG Beitrag kommt dazu, um die kommst nicht rum (BGETEM), allzuviele Kosten wirst nicht absetzen. Kommt nach ca. 3 Jahren nicht viel rum, macht das Finazamt deine Bude zu wegen Liebhaberei.

Dann gehst mit ebay mMn. in die Vollen, wie sehen deine AGB aus (3D Druck!)?

Bei 3D Druck schließe ich sämtliche Gewährleistung Garantie etc. aus, "Sonderanfertigung nach Kundenwunsch".

Wer damit einverstanden ist, weiß es vorher.

Stell dir vor du verkaufst davon 100 Stück und nach paar Wochen fangen die Leute an zu reklamieren oder noch besser, nach Monaten.....

Es sind mehr die Kleinigkeiten um die du dich kümmern musst.

Das Wort Patent fällt in letzter Zeit öfters. Es gibt sehr wenige im AS Bereich,

viel in Asien oder sogar nur national (TW), viele in den USA angemeldet dann ist der Sack schon zu, US Patent reicht den Großen. Kein Großer investiert in ein Produkt, welches er nicht am US Markt absetzen kann.

Weltpatente oder Patente in D anzumelden in dem Segment ist teuer und auch etwas unsinnig, welchen Hersteller bzw. Wettbewerber willst du hier in D damit in die Schranken weisen?

D Land ist uninteressant, hat Nachteile, manchmal Vorteile.......

Btw. ich find's nicht verwunderlich dass Firmen dir nicht eine klare Aussage dazu machen ob dein Ding da legal ist ;)

Ich seh da auch kein Problem.

würde vielleicht hinschreiben, dass es für die genannten Gewehre

kompatibel sind.

Btw: Müsste das Snow Wolf M24 gestoppt werden, da 1zu1 Kopie.

 

 

Anfrage:

Wie schaut es mit größeren Magazinen aus ? 

50 oder 80 Schuss Kapazität? 

Okay, danke für deine objektive Einschätzung! Ich werde Mal schauen :)

 

Hört sich ja gut an, bei größeren Magazinen müsste noch eine weiter 180° wende in das Magazin integriert werden, außerdem würde es aus der Waffe unten rausstehen, ich bin sehr froh das es jetzt so gut funktioniert:)

Dazu kommt, daß wir vielleicht gar nicht über ein SSG24 Magazin, sondern über ein Modify Magazin reden.

Würde sich irgendjemand Gedanken machen wenn er ein TM M4 Magazin drucken würde?




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