Hallo,
Ich habe einen 3D-Drucker und es gibt einige schöne Dinge die man damit machen kann, auch fürs Airsoft.
Aber wie sieht es bei uns in Deutschland mit der Legalität aus?
Im großen gibt es drei Versionen.
1. Launcher(o.ä.) die Gas betriebe Munition auslösen
2. Um gearbox, Lauf und der Rest "nur" das Gehäuse selber machen
3. Eigenbau der zb nur Federn o.ä. nutzt
Zu 1. 40mm Granaten, Hülsenmunition mit Gas tank, wie zb Schrott oder Revolver Kugel n
Die Energie und Schadens Wirkung sollten (?) Ja aus der Muni kommen und geprüft sein.
Das sollte ja kein Problem sei das zu machen oder?
Auch wenn man sich eine minigun baut die 40mm Granaten auslöst?
hier Mal ein Beispiel:
https://youtu.be/mfOhNjDyFxw
Zu 2.
Gearbox, hopup, Läufe gibt's ja als Reperatur und Tuning Teile. Oder man nimmt den Satz wie er ist aus einer knifte.
Wie ist es wenn man nur die optischen Teil ändert und aus seinem g&g m4 zu einem Bolter aus Warhammer umbaue, ist das dann noch zugelassen?
Zu 3.
Beispiel hier eine Granate die mit einer AEG Feber betreiben wird
https://youtu.be/ZBRupehvX2Q
Ist sowas legal?
Wenn ein Eigenbau nicht legal ist kann man den prüfen lassen?
Gruß
Martin
Also ich würde sagen (natürlich keine Rechtsberatung)
1. Legal
2. Solange du es wie ein Konversion kit um die m4 rum baust auch legal.
Bei austauschen des body's nicht da kein 'F'
3. Wenns u 0.5j ist ja wenn ü 0.5j dann nein da kein 'F'
Alle Launcher für 40er die ich bisher in der Hand hatten, waren mit F.
Von daher dürfte 1. nur mit Beschuss legal sein.
Zu 1.
Solange nichts hinter der Granate durch einen Lauf getrieben wird mMn legal, da die 40mm Granaten das F haben, allerdings kann es sein, dass diese als Abschussvorrichtung der Waffe selbst gleichgestellt sind, also keine Ahnung
Zu 3
Wenn unter 0,5J -> legal
ü 0,5 J -> Einzelabnahme oder illegal
Zu 2
Waffenrelevanter Teile dürfen nicht bearbeitet und auch nicht hergestellt werden,
Theoretisch könntest du aber zB ein Frontset bzw. Body Kit drucken, das quasi um die Waffe herumgelegt/-gebaut wird, ohne das die Waffe selbst verändert wird.
Sowas wie handguard darf man selbst drucken und auch verbauen da kein waffenrelevanter Teil
Alle Angaben ohne gewähr
Zu fast allem hier gab es schon Diskussionen. Nach meiner Erinnerung, und ganz wichtig, das ist keine Rechtsberatung, ist es wie folgt:
1. Launcher für 40mm -Granaten mit F müssen selbst ein F haben. Warum auch immer. Damit ist er eine freie Waffe, und damit ist Herstellung ohne entsprechende Herstellungserlaubnis nicht drin.
2. Waffenteile: als relevantes Waffenteil gilt z.B. die Gearbox. Diese ganz oder in Teilen herzustellen oder Teile davon zu bearbeiten benötigt einen entsprechenden Erlaubnisschein. Ausnahme: < 0.5J, dann ist es Spielzeug. Eine HU-Kammer ist wohl kein waffenrelevantes Bauteil, ein Lauf wird als solches oftmals angesehen, ein Handgriff oder Mündungsfeuerdämpfer wiederum nicht, also die üblichen Anbauteile, die man auch so frei kaufen und wechseln kann.
3. Wenn die Kugeln weniger als 0.5J haben: erlaubt. Wenn mehr, dann nicht.
Natürlich kann man einen Eigenbau beim Beschußamt prüfen lassen. Da Du aber keine Herstellungserlaubnis hast, bringst Du Dich damit selbst an den Galgen. Also: in der Theorie ja, in der Praxis mußt Du bei jemandem mit der Erlaubnis (z.B. Büchsenmacher) katzbuckeln, der das Teil für Dich druckt und zusammenbaut.
Also: wenn ich bei thingiverse einen schönen Schalldämpfer sehe, der intern "Glocken" verbaut hat und damit dämpfende Eigenschaften vermuten läßt, dann drucke ich den nicht. Ist er ein reiner Hohlkörper, dann vielleicht ja als Laufverlängerung. Komplette Waffe: da gibt es kaum brauchbare Vorlagen, mehr als 0.5J dürfen die dann aber auch nicht bringen. Den Gesetzgeber interessiert nicht, ob der Antrieb per Feder, Gummiband oder elektrisch ist, sondern lediglich die Energie.
Hier steht schonmal viel drin:
http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf
"Launcher" sind soweit ich weiß alle F pflichtig, die Granate und der Werfer.
Wie wolltest du nachweisen/sicherstellen, dass dein Eigenbau unter 0,5J ist und bleibt?
Zu 2., das kommt auf die Energie an die dein Eigenbau (du meinst ne hohle Gans) hat und nicht übersteigen kann, <0,5J.
Zu 3. gilt es auch, <0,5J und es darf durch den Einsatz von gebräuchlichem Werkzeug nicht über 0,5J kommen.
Du könntest auch mit der Lauflänge unter 1,5xKaliber bleiben, ergo kein Lauf, ich glaube das ist eher uninteressant.
Zu deinem Warhammer Teil, ich glaube du könntest schon eine F pflichtige Waffe nehmen und eine 8.8 drumherum, Hirschgeweih oder whatever Drucken, solange das F sichtbar bleibt.
Ich glaube (keine Rechtsberatung^^), du kannst dir Gears, Pistons, Shells etc.
drucken bis der Arzt kommt, solange du sie in <0,5J Spielzeug einbaust.
Stellst du so ein Teil her und verbaust es in einer freien Waffe, machst du dich strafbar.
Hey danke an alle für die schnellen Antworten.
Also Bis 0,5J alles ok
Aber sehr schade dass man sich kleinen Launcher selber bauen kann. Hab noch Mal bei begadi nach gesehen die haben alle das F.