Airsoft verkaufen nur mit Altersprüfung durch die Post
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Hallo, 

ich würde gerne eine airsoft über 0.5 joule verkaufen. Der Käufer möchte mir aber seinen Personalausweis nicht schicken. Reicht es wenn ich einfach eine Altersprüfung durch die Post mache ?

 

Vielen Dank

David  

Ich würde sagen nein. Den Ausweis kann ja jeder der Post zeigen, im Zweifel auch ein Nachbar, und wenn (angenommen er/sie ist keine 18) die Eltern nichts davon wissen ist das ein Problem. Dann bist du der "gearschte" weil du was an einen Minderjährigen verkauft hast. Mir wäre das Risiko zu hoch, das ist rechtlich dünnes Eis aus meiner Sicht.

Ok perfekt vielen Dank.  Könnte ich dem Käufer anbieten ein paar Angaben auf dem Pad zu „schwärzen“ ?

Naja wer so abgebrüht ist das zu machen, kann dir hier auch Name und Adresse vom Nachbarn geben und dir seinen Ausweis mailen. Würdest du es rauskriegen?

 

Schwierig beim Post Ident fände ich, dass du als Verkäufer das Alter nicht vorher prüfen kannst, sondern erst nach Versand der Ware geklärt wird ob du es auch hättest verkaufen und verschicken dürfen. Wenns klappt ist doch alles super. Falls nicht, sollte dem Käufer klar sein dass er von dir höchstens den Warenwert, jedoch nicht die Versandkosten und Gebühren fürs PostIdent erstatt kriegt, evtl. behältst du sogar eine angemessene Auwandsentschädigung ein.

(2136 Posts)

(nachträglich editiert am 29.07.2019 um 20:00 Uhr)

Warum Teile schwärzen? Du brauchst die Anschrift, das Alter, den Namen, die Gültigkeit des Ausweises. Was soll da noch geschwärzt werden? Die Ausweisnummer ist im Streitfall auch nicht unwichtig.

Wenn er sich so sperrig anstellt, dann eben kein Verkauf.

Bin da bei Christian. Als Zusatz könnte man noch die Usernummer Verlangen als Streifen unter dem Foto vom Perso.

Also eher nur gegen Vorlage des Persos verkaufen ?

Ja natürlich und dann nur an die Ausweisadresse verschicken.

Würde ich so machen. Wer dafür zu paranoid ist, kann halt nur im Shop kaufen - die wollen den aber auch sehen.

(270 Posts - )

(nachträglich editiert am 29.07.2019 um 20:09 Uhr)

So ich schreibe auch mal was.

 

Das Problem bei Altersüberprüfung durch die Post ist, dass der Empfänger nicht 18 sein muss.

 

Zitat aus aus dem Service "Alterssichtprüfung" von DHL bei einem normalen Paket (für 5,99€ + 1,19€ Altersichtprüfung) bei Online Etikett:

"Der Zusteller prüft das Alter der Empfangsperson anhand eines amtlichen Lichtbilddokuments. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Zusteller zweifelsfrei erkennt, dass die Empfangsperson das Mindestalter erreicht. Es erfolgt keine Altersdokumentation.

Empfangsberechtigt sind

  • der angegebene Empfänger
  • ein Empfangsbevollmächtigter
  • Angehörige des Empfängers und in den Räumen des Empfängers anwesende Personen.


Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner.

DHL übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit dem Service Alterssichtprüfung die gesetzlichen Anforderungen über die Auslieferung der Sendungen (z. B. Jugendschutzgesetz) erfüllt werden."

Zitat Ende.

 

 

Das heißt ich würde nur verkaufen, nachdem ich ein Ausweis oder Reisepass gesehen habe, natürlich geht das Paket nur an die auf dem Ausweis / Pass stehende Adresse und Person.

Ich gebe mal frei wieder was dazu im Gesetz steht. Wers genau will, soll selbst googeln. Mir ist der Aufwand zu hoch, so wie dem Ersteller ja scheinbar auch um sein Problem vernünftig darzustellen.

 

So, nun zum Text:

Was steht den im Gesetz dazu?

Als Überlasser hat man die Pflicht zu prüfen ob der Empfänger berechtigt ist.

Dazu gab es das einfache Verfahren, das der Absender nen besonderen Aufkleber buchen konnte, der dann auf die Sendung kam. Das war dann eine zB "18". Der Postbote hat dann nur geprüft ob der Empfänger 18 ist.

Der Aufkleber ist abgeschafft.

Was ist mit Postident?
Klar kann man das dafür nutzen, auch wenn es dafür nicht gedacht ist, muss aber die Kosten tragen.

Fazit?
Willkommen in La Bananarebublika (LaBr), wir haben inzwischen das Zeitalter der Steinzeit erreicht und nutzen nun das neumodische Motto "einholen ohne überholen!"

Was kannst du tun?
Schließen wir live Treffen aus, muss er dir nachweisen das er berechtigt ist. Du hingegen darfst nur an die im Ausweis (Nachweis) angegebene Person adressieren. Nix da mit: "Bin auf Arbeit, wenn das Paket kommt, sende es bitte an meinen Schwippschwager 4ten Grades."

Im Perso muss er ein zwei Sachen schwärzen. Zb seine Zugangsnummer. Diese ermöglicht den Missbrauch des Dokumentes. Danke LaBr für diesen tollen Nutzen.

Danke für all die Antworten. Haben mir sehr geholfen.  Werde die Waffe nicht verschicken. 

Und zu dem letzten Kommentar. Ich wüsste nicht inwiefern ich meine Frage noch mehr ausreiben könnte. 

(3285 Posts)

(nachträglich editiert am 29.07.2019 um 21:39 Uhr)

Um es noch mit einer rechtlichen Quelle zu belegen:

§ 34 Absatz 1 Satz 1 bis 2:

Waffen [...] dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.

Und ferner ergänzt in der WaffVwV:

Eine Empfangsberechtigung ist nur dann offensichtlich, wenn keine Zweifel bestehen, dass der Empfänger bei objektiver Betrachtung und unter Berücksichtigung eines etwaigen Spezialwissens des Überlassenden die konkrete Waffe [...] besitzen dürfte. Dies wäre z.B. bei [...] waffenrechtlich erlaubnisfreien Waffen bei Personen der Fall, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Grüße

Sämtliche Altersnachweise die ich bei Shops habe sind teilweise geschwärzt und aktzeptiert. Wichtig ist Adresse, Voller Name, Ausweisnummer, Geburtsdatum. Austellbehörde.

Foto, Grösse und Unterschrift sind geschwärzt.

 

Und @Addi. Der Bevollmächtigte kann sehrwohl mein Nachbar sein. Indem ich die Vollnacht auf dem Abholschein ausfülle.

Also was wollte er schwärzen? 

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