Im Falle des Verstoßes (den wir nicht machen, weil ganz böse illegal) sagste dem Netten Menschen "ich stimme der Vernichtung zu" oder du hast eine seeeehr gute Versicherung für den Anwalt und die Kosten, wenn du doch verlieren wolltest.
Quelle!
§52 & 53 WaffG
1.2.1.1 wird nur auf Patronenmunition angewendet. Abs 2 geht erst bei 1.2.2 los, also nicht dabei.