0,5joul unter 18

 
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(39 Posts)

(nachträglich editiert am 24.07.2019 um 01:00 Uhr)

Ok!

Ich bin jetzt 15. Ich lüste nach einer Gaser ABER: Gaspistolen sind immer über 0,5 Joul.

In meiner Verzweiflung renn ich zu pdf´s über das Waffengesetz.

AS-Waffen zählen ja als freie Waffen die, wenn sie 0,5joul überschreiten, ab 18 bessesen werden dürfen. Wie Luftgewehre! Luftgewehre darf man schon ab 14 schießen, wenn man dabei die Sicherheitsbedingungen auf dem Schießstand beachtet. Dieses luftdruckgewehr könnte ja meinen Eltern gehören und sie geben mir das immer am Schießstand.

 

Jetzt tauschen wir Luftgewehr mit Airsoftwaffe und Schießstand mit spielfeld aus. Natürlich müsste für die Sicherheit eine grenze eingeführt werden wie z.B. nur 1joul für unter 18 Jährige die dann immer von den Spielfeldern durchgesetzt wird, für die sicherheit.

 

Habe ich da etwas übersehen? Ist das möglich? Bitte schreibtt eure Gedanken zu der Sittuation hier hin!

Ein Spielfeld ist kein Schießstand und wird es auch nie werden. 

Du hast übersehen, dass ein Spielfeld kein Schießstand ist und Gesetze nicht beliebig verändert werden können.

Dein Vergleich fällt auch eher in die Kategorie Äpfel mit Birnen...

(342 Posts)

(nachträglich editiert am 24.07.2019 um 01:13 Uhr)

Die Person die dir die Waffe gibt hat dann dafür zu sorgen das du die Waffe, die du nicht besitzen darfst. entsprechend benutzt.

 

Stelle mir das lustig vor mit Mama an der Hand Airsoft zu zocken. cool

Mal davon abgesehen, dass das kein seriöser Spielfeldbetreiber erlauben wir.

 

Und es gibt doch eine Grenze diese beträgt 0,5J.

Wenn ich mich nicht vertue muss ein Schießstand offiziell bei der Stadt gemeldet sein und dafür gewisse Anforderungen usw. erfüllen.

Ein Spielfeld muss andere anforderungen erfüllen. Befriedetes Gelände usw.

Edit: zu langsam aber Vorredner sagten es ja schon Spielfeld ist kein Schießstand!!!

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 24.07.2019 um 01:27 Uhr)

Ich zitiere mal ein Zitat aus einem passendem Beitrag von mir heraus.

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000178289&seite=1

7 bis 18-Jährige sind für Schäden selbst verantwortlich, soweit die notwendige Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Schädigt das Kind einen Dritten, muss die Aufsichtsperson beweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Das gilt auch, wenn sich das Kind verletzt. Hier tritt zwar zunächst die Krankenversicherung ein, die aber bei Verletzung der Aufsichtspflicht Regressansprüche erhebt. Wie die Aufsicht zu führen ist, richtet sich nach den persönlichen Eigenschaften des Kindes, den sonstigen Umständen sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen bei vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann. Zu den persönlichen Eigenschaften des Kindes gehören Alter, Entwicklungsstand, Charaktereigenschaften, bisheriges Verhalten und Erfahrung. An die Aufsicht über einen Dreijährigen werden demnach andere Anforderungen gestellt als an die bei einem Vierzehnjährigen. Die Feststellung, der Aufsichtspflicht richte sich auch nach den sonstigen Umständen, besagt, dass sich Art und Umfang der Aufsicht am Gefährdungsrisiko zu orientieren haben. So sind zum Beispiel die Anforderungen besonders hoch im Straßenverkehr oder beim Umgang mit Waffen und gefährlichen Materialien. Mit dem, was einem verständigen Aufsichtspflichtigen nach vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann, ist gemeint, dass das Handeln pädagogisch nachvollziehbar begründet werden kann. Es wird nicht erwartet, dass ein achtjähriges Kind rund um die Uhr beaufsichtigt werden muss. Das heißt dass ein Kind nicht ständig beaufsichtigt werden muss. Auch das ist abhängig vom Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie der Situation. Urteilsbegründungen zufolge muss bei einem über vierjährigen Kind keine jederzeitige Eingriffsmöglichkeit der Aufsichtsperson mehr gewährleistet sein. Das heißt umgekehrt , dass man bei einem kleineren Kind jederzeit in der Lage sein muß, Gefahren abzuwenden. Falls ein Kind sich so verhält, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schaden erleidet oder anrichtet, ist es Pflicht einzugreifen. Wird ein Kind von anderen Personen beaufsichtigt, zum Beispiel von der Nachbarin, der Oma, im Kindergarten oder einer Tagesmutter, übernimmt die Person automatisch die Aufsichtspflicht.

Quelle: Eltern-im-Netz.net

Der Text erklärt ansich wie sich Aufsichtspflicht gestallten kann, damit hat man es als Aufsichtspflichtige Person natürlich hängen wenn man das Spiel mit Airsoftwaffen unbeaufsichtig laufen läßt.

[Thread geschlossen]

Auf Wunsch des Erstellers geschlossen...

Sandosan (ASVZ-Serviceteam)



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