für Schusswaffen bestimmte [...] Vorrichtungen [...] die das Ziel beleuchten
Ein Funkschalter beleuchtet kein Ziel.
Die zielbeleuchtende Vorrichtung ist für Weste / Helm bestimmt.
Hier kann dir keiner eine Rechtsberatung geben, da müsstest du zum Fachanwalt gehen.
"Die Lampe soll an meinen Platecarrier, wahrscheinlich irgendwo an die Schulter und dann mit einem Gimblesystem immer in die gleiche Richtung wie meine Waffe zeigen."
Ich gehe davon aus das die Kontrolle über den Scheinwerfer/Laser durch eine Vorrichtung an der Waffe erfolgt. In diesem Fall wäre zwar kein illegaler Gegenstand einer Licht/Lasermontage vorhanden, wohl aber eine Fernsteuerung eines Zielscheinwerfers der in fester Bindung mit der Laufmündung steht.
Demnach handelt es sich um eine Vorrichtung für Schusswaffen die das Ziel beleuchten, Respektive: Um eine Zielvorrichtung.
Die Ausrichtung des Leuchtmittels passiert durch das manuelle Zielen mit der Waffe, ergo ist die Funkfernsteuerung Teil einer Zielvorrichtung die das Ziel beleuchtet.
Um es mal sehr drastisch zu verdeutlichen ...
Eine Fernsteuerung zu bedienen welche den Abzug einer Schusswaffe bedient setzt die selbe Absicht vorraus und ist so nicht erlaubt, einfach weil hierbei zwar Gewalt über die Waffenfunktion mit Hilfe einer Fernsteuerung erfolgt, die tatsächliche Gewalt über die Waffe aber nicht gegeben ist.
Also warum sollte bei Waffenmontagen die als Fernsteuerung für Zielvorrichtungen oder Scheinwerfer fest mit der Waffe verbunden wurden nicht von einer Gewalt über die Zielfunktion der Licht/Laser-Montage ausgegangen werden?
Eben da sehe ich einen Rechtsverstoß.
Die Waffe funktioniert als Steuerung für eine Zielvorrichtung, b.z.w ist die Fernsteuerung selbst als Zielvorrichtung zu betrachten. Man erzielt mit der tatsächlich Gewalt über eine Schusswaffe auch die Gewalt über eine ferngesteuerte Zielvorrichtung die in Relation zur Ausrichtung der Waffe das Ziel beleuchtet.
Die tatsächliche Gewalt ist meines Wissens nach ein gültiger Rechtsbegriff.
Eine Funkfernsteuerung die in Relation zu deiner Vorhand einen Scheinwerfer ausrichtet halte ich für rechtlich unbedenklich. Das führen einer Lampe oder eines Lasers mit der Hand ist insich keine Straftat solang dabei keine Blendung entsteht welche den öffentlichen Verkehr oder Verkersteilnehmer gefährden würde oder auf anderem Wege eine Gefährdung für Dritte nachsich ziehen könnte.
Grüße
Worm²
Bau dir einfach einen Schalter mit Kabel in irgendeinen Handschuh ein, wenn du die Waffe festhälst kannst du den Schalter mit Druck "auf die Waffe" drücken und das Licht geht an.
Oder zwichen die A-Backen, Backen zusammenkneifen und das Licht geht an *HAHAHA Spaß*
Das ist so, als würde man eine Millionen Euro in die Entwicklung eines Kugelschreibers stecken der in der Schwerelosigkeit des Universums zuverläissig schreibt, man dabei aber den Bleistift vergisst.
Ich brauche Licht in der Richtung in der mein Blick fällt, nicht in die Richtung in die meine Waffe zeigt ... Ergo: Helmlampe
Meinst du damit meinen Post Worm ?
Naja solche Druckschalter wie dieser hier
Einfach das Blättchien bzw Schalter in ein Hanschuh gepackt, den so positioniert das man durch zudrücken der Hand den Schalter betätigt.
Das Kabel kann er durch den Ärmel der Jacke legen, da ist das auch aus dem Weg und nervt nicht.
"Ironie an"
Also wärend mir der Song "Chain Reaction" von Diana Ross im Kopf herumschwirrt überlege ich mir, das ganze funkferngesteuerte Gimbelt-Scheinwerfersystem mit einer Handy-App anzusteuern ... Etwa so auf die selbe Weise wie hier im Video.
https://www.youtube.com/watch?v=CxunCt-rd2Y
"Ironie aus"
Offtopic, aber @Worm:
Ich könnt jetzt erklären wie eine Metapher funktioniert, allerdings würde man dazu um eine Ecke denken können müßen.
Welchen Vorteil hat eine Lampe die dort hinleuchtet wo meine Hand hinzeigt wenn ich das ganze auch am Helm haben kann ... Dann brauch ich nur eine Lampe und eine Montage und keine ferngesteuerte Gimbelt-Mount mit Servos und Akku, Kabeln und Schalter.
Cool? Klar! Perdator-mäßiger Scheinwerfer auf der Schulter ...
Praktisch? Ne, nicht wirklich!