Funkschalter für Licht an Waffe
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Hi allerseits,

ich überlege mir ein Funkmodul an meine Waffe zu bauen. Dieses soll mit Gyros und Kompass ausgestattet sein sowie einem Funkschalter.

Die Lampe soll an meinen Platecarrier, wahrscheinlich irgendwo an die Schulter und dann mit einem Gimblesystem immer in die gleiche Richtung wie meine Waffe zeigen.

"1.2.4 
für Schusswaffen bestimmte 
1.2.4.1 
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren); "

Da die Lampenvorrichtung ist ja nicht für die Waffe bestimmt, sondern für den PC, deshalb währe sie nach meinem Verständnis in DE Legal.

Das Funkmodul beleuchtet ja nix...

Aber hier haben einiger mehr Ahnung von dem Thema und deshalb frag ich lieber nochmal nach.

 

Schöne Grüße

Kai

Moin, machs doch nicht so umständlich, kauf dir doch ne Kopflampe oder ne Lampe für deinen Helm. Ist zum einen wesentlich einfacher und vorallem günstiger.

1. komplett overengineered...

2. Wenn die lampe am PC ist bekommst du das Ziel nicht beleuchtet, Kopf wird im Weg sein bzw bei Transitions wird es stören.

3. nimm doch die Idee von Daniel und kompiniere es mit deiner...dann fällt das Gyro weg und auch der Kompass (ka wo für du den haben wolltest) fällt auch weg.

 

Der Schalter an der Waffe würde dann die Lampe am Kopf auslösen, der kopf zeigt normalerweise in die Richtung des Ziels ^^

(3165 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 13.07.2019 um 15:41 Uhr)

Und fungiert im Dunkeln super als Zielscheibe für deinen Gegner.


(nachträglich editiert am 13.07.2019 um 15:50 Uhr)

Genug Lumen dann geht das ^^

Ab Laserklasse 3r findet der Liedschlussreflex statt...da sieht der Gegner dich dann nicht mehr ^^ Das in Kombination mit 1k Lumen reicht dann aus.

 

 

Und für die weinerlichen:
Laserklasse 3r ist für das menschliche Auge unbedenklich, wenn der Liedschlussreflex nicht unterdrückt wird.

 

Fehlt dann nur noch die oft gewünschte Strobo-Funktion

[Post von User 97354 (13.07.2019 16:12) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Eine Lampe am PC  https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=1&sp=1&threadnummer=0000203275, ist wie eine Kamera am PC.

Kompaß an der Ausrüstung. Ich, als AK Spieler, habe enorme Probleme mit meinem Kompaß. Aber auch andere SAEG Spieler haben hier Probleme. Es ist oft zuviel Metall und Strom in den Dingern. In Verbindung mit den Motoren, weird es stellenweise eng...

Ich trage meinen Kompaß am Handgelenk und muss oft 2x messen... und das auch ohne Metallmagazine im PC...

"Und für die weinerlichen:
Laserklasse 3r ist für das menschliche Auge unbedenklich, wenn der Liedschlussreflex nicht unterdrückt wird."

Das stimmt auch nur teils, ein gewisser Prozentsatz an Menschen ist in dieser hinsicht "behindert".

Abgesehen davon ist der Anteil an Blauem licht interessant. Das ist ziemlich böse auf dauer und auch mehrfach bei minimalstmengen. Da baut sich chemisch im Auge Giftstoff auf, der nicht so schnell wieder wegkommt. Led Licht ist da besonders, da es eine künstliche Quelle ist.


(nachträglich editiert am 13.07.2019 um 21:18 Uhr)

Zitat Jago:"Und für die weinerlichen:
Laserklasse 3r ist für das menschliche Auge unbedenklich, wenn der Liedschlussreflex nicht unterdrückt wird."

Das stimmt auch nur teils, ein gewisser Prozentsatz an Menschen ist in dieser hinsicht "behindert".

Abgesehen davon ist der Anteil an Blauem licht interessant. Das ist ziemlich böse auf dauer und auch mehrfach bei minimalstmengen. Da baut sich chemisch im Auge Giftstoff auf, der nicht so schnell wieder wegkommt. Led Licht ist da besonders, da es eine künstliche Quelle ist.

_____

@ Ja Go, ich darf deiner Aussage voll und ganz widersprechen...die Laserklasse sagt genau dies aus...eine Unbedenklichkeit für das Auge.

Solltest Recherche betreiben bevor du so einen sorry/not sorry "bullshit" hier postest.

Dafür gibts ja DIN ^^ -> DIN EN 60825-1

Bzw.DIN EN 62471.

Achso und bzgl "blauem Licht"...du glotzt keine 100 Stunden in diese Lampe als Gegner. Ja blaues Licht ist nicht gut, aber eine einmalige Dosis ist nicht Wild. Die Bestrahlung über Zeit schadet dem Auge.

 

 

Wenn du mehr über blaues Licht lernen willst -> Hier

Gibt Menschen die haben Recherche drauf.

LG

 

 



Mir geht es aber um die Rechtslage!!!

Machbarkeit und Sinnhaftigkeit ist was anderes ....

Und ich mach das als Hobby und da darf es kompliziert und schwer sein sonst wäre es zu langweilig.

Also BTT wie ist die Rechtslage sehe ich das richtig das ein Funkschalter für Licht an der Waffe erlaubt ist?

Kannst dir schalter an die Knarre machen wie du lustig bist.

Sie sind nicht zur Beleuchtung des Ziels gedacht. [Check]

Du veränderst keine waffenrelevanten Teile [Check]

Die lampe ist auf dem Kopf, an der Weste oder sonst wo [Legal]

 

 

Es gibt auch PTT schalter für Rails. Sind auch legal.

 

Einzig auf die Frequenz des Senders musst du aufpassen, denke aber du kommst aus dem RC Bereich, so wie sich das anhört, und dann kennst du deine Frq Bereiche

Ja gut das die Funktechnik legal sein muss ist klar, aber für den Meter dachte ich an sowas hier.

https://m.reichelt.de/entwicklerboards-433-mhz-rx-tx-modul-debo-433-rx-tx-p224219.html?PROVID=2788&gclid=EAIaIQobChMIxJ3a0fKy4wIVTZSyCh1TlQzuEAQYBiABEgIi-PD_BwE&&r=1

Die dürften klar gehen. Bin nur Bastler hab zwar auch mal RC gemacht aber kenne mich da mit Frequenzen auch nicht so aus.

Aber was ist wenn die Taschenlampe zur Beleuchtung des Ziels ist. wofür auch sonst?

Ist der Funkschalter legal? Zählt der Schalter zu der Vorrichtung der Taschenlampe. Oder ist das Grauzone, weil im Sinne des Gesetztes unter Vorrichtungen  Lampen direkt oder vergleichbare sachen dafür gemeint sind...?

Es steht Lampe an Waffe, nicht Lampe an Weste gesteuert über Waffe.

Warum alle immer mehr wollen als überall gesagt wird.

(342 Posts)

(nachträglich editiert am 14.07.2019 um 03:30 Uhr)

es steht eben nicht "Lampe an Waffe"...

1.2 
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die 
[...]
1.2.4 
für Schusswaffen bestimmte 
1.2.4.1 
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten [...]"

Sonst hätte ich ja nicht gefragt...

Außerdem Frag ich lieber als wegen sowas ärger mit den Bullen zu haben!

edit:

Die Frage ist also eigentlich ist das Funkmodul an der Waffe und Lampe am PC eine Vorrichtung oder sind das verschiedene. Ich bin der Meinung ehr verschiedene. Dann wäre die Lampe nicht für eine Schusswaffe bestimmt und das Funkmodul ist ja eh (Waffelnrechtlich) unkritisch... also Insgesamt Legal
Das ding ist, meine Einschätzung kann auch falsch sein.

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