Einfuhrgenehmigung

 
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(nachträglich editiert am 11.07.2019 um 18:14 Uhr)

Hallo ich hatte Kontakt mit dem Beschussamt Bayern und habe mir die Bedingungen für einen Import einer Waffe ohne F schreiben lassen.

Der Herr hat auch den Import beschrieben Zitat:

"Zur Einfuhr dieser Schusswaffe benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung der für Sie zuständigen Waffensachbehörde.

Mit dieser Genehmigung dürfen Sie die Waffe (SoftAir) nach Deutschland einführen und müssen Sie anschließend unter Vorlage der Import- und Verbringungsgenehmigung bei einem Beschussamt zur Prüfung vorlegen."

Heute dachte ich mir ich gehe zu meiner zuständigen Waffensachbehörde (Rathaus wo man gemeldet ist) und frage mal wie teuer denn so etwas sei.

Die erste Antwort war "es gibt keine Softairwaffen mit einem F also ist der Import immer legal anders wie bei Paintballwaffen die eine Markierung (F) haben."

Dann versuchte ich ihm zu erklären das es so etwas durchaus gibt was eher ungläubig entgegen genommen wurde . Er meinte dann nur, "dass das führen außerhalb des Grundstückes grundsätzlich illegal ist, selbst wenn es sich um ein Privatgelände handelt..."

Die nächste Aussage war das das gar nicht möglich ist wenn man kein Shop oder Büchsenmacher ist da die Waffe ohne F wie eine Echte Waffe behandelt werden muss und man somit ja als Leihe unbefugt ist die überhaupt zu besitzen.

Nun zu meiner Frage:

sollte ich es im nächsten Rathaus nochmal versuchen wo vielleicht ein kompetenter Mitarbeiter anzutreffen ist oder ist der Typ der Nichtmal von Softairwaffen über 0,5 Joule weiß im recht?

 

Ich bedanke mich schon mal bei jedem der sich einen von mir geschriebenen Text bis zum Ende durchliest und hoffe auf konstruktive Antworten.

Gruß Ole

 

 

(2136 Posts)

(nachträglich editiert am 11.07.2019 um 18:18 Uhr)

Schreib mal die Jungs von www.shop-gun.de an, ob die das evtl für Dich importieren können. Die entstehenden Kosten dürften auch nicht viel höher sein, als alles selbst zu organisieren und zu zahlen.

[Thread geschlossen]

Es zählt immer nur das offizielle und schriftliche was dir irgendwie, irgendwo jemand sagt zählt nix, wenn du es nicht beweisen kannst.

Am besten einen Shop kontaktieren, der importieren kann oder dir alles schriftlich geben.
Hier im ASVZ wirst du keine rechtsgültige Auskunft bekommen. Dafür sind die zuständigen Stellen da.



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