Wünschenswertes Waffe Gesetz für Airsoft
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(4132 Posts)

(nachträglich editiert am 10.06.2019 um 01:33 Uhr)

Wie sähe eurer Meinung nach ein Pro Airsoft Waffengesetzt aus. Vielleicht hat ja jemand sehr viel Geld übrig um Lobbyisten in Berlin für eine WaffGe Änderung zu bezahlen. Und ja, natürlich ist das absolut unrealistisch, aber träumen dürfen wir doch noch.

- Anscheinswaffen Erwerb ab 18, höhere Strafen für das Führen in der Öffentlichkeit. 

- Abgrenzung des Softair/Airsoft Gerätes von den freien Waffen (da gesundheitlich ungefährlich) und kathegoriesiert als Spielzeug/Sportgerät. Grenze zwischen Sportgerät und freie Waffe - Mündungsenergie >3J. (bleibt aber immer noch eine Anscheinswaffe). 

Weiterhin Semi Only durch die Spielfeld Betreiber

Vorteil:

Bewahrung der öffentlichen Ordnung und Senkung der Polizei Einsätze durch abschreckende Strafen auf das Führen in der Öffentlichkeit. (Möglich, aber fraglich ob es hilft).

Entlastung der Behörden allgemein (PTB, Polizei). 

Keine gesetzliche Ungewissheit/Grauzone beim Tunen und Warten.

Nachteil:

Vollauto, AS erst ab 18 (mögen manche als Nachteil empfinden, ich jetzt nicht unbedingt). 

Importeure und Shops verlieren Monopol und Umsatz da Spieler auf ausländische Shops zugreifen können. 

(3165 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 10.06.2019 um 01:39 Uhr)

Ich hau mal dazwischen.

Waffensachkunde

Eintragung über einzigartige Seriennummer

Kein FA

Abschaffung "kleiner Waffenschein"

Abschaffung F

Volleingliederung ins Waffengesetz

(4132 Posts)

(nachträglich editiert am 10.06.2019 um 01:52 Uhr)

Ein wenig Erläuterung wäre hilfreich. Waffenschachkunde ist im AS noch nicht nötig, wieso sollte sie es deiner Meinung nach? Was hat der kleine Waffenschein mit AS zu tun? Wieso AS ins Waffengesetzt eingliedern und nicht ausgliedern? 

(3165 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 10.06.2019 um 01:58 Uhr)

Weil genau das eher passieren wird wenn wir schlafende Hunde wecken.

 

Wir interessieren kein Schwein wirklich und das ist auch gut so.

 

 

Und wenn man schon Gesetze ändern soll dann bitte die Einstiegshürden anheben.

(4132 Posts)

(nachträglich editiert am 10.06.2019 um 07:34 Uhr)

Missversteh mich nicht, die Chancen, dass sich in Deutschland das WaffGe entschärft sind utopisch, das ist mir klar. Und wenn geschieht eher das Gegenteil, da bin ich ganz bei deinen schlafenden Hunden. Wie geagt, reine Spinnerei. Wenn wir uns es aussuchen könnten...

 

Aber den Gedanken die Einstiegshürden zu erhöhen finde ich interessant... 

Das ist schon lange keine rein "Berliner" Angelegenheit mehr. Schau Dir an, was gerade auf Druck der EU in der Schweiz passiert (Verschärfung des Waffenrechts dort). Und im Rahmen der Harmonisierung der EU-Gesetzgebung wird es nicht besser werden, es gilt zwar das Subsidiaritätsprinzip, aber bei uns wird alles 1:1 oder schärfer ausgelegt.

Wenn also am WaffG herumgerührt wird, drohen eher niederländische Verhältnisse.

Ist tatsächlich ein Thema über das ich öfter nachgedacht habe.

Wir können hier über Realpolitik reden, wie das EUWaffG, welches zwar ein großes Problem für scharfe, exscharfe (umgebaute Deko) Feuerwaffen und Messer werden wird, aber ich vermute nicht für Spielzeuge. Unter Spielzeuge zähle ich mal alles womit wir spielen, auch was nach deutschen Recht (aktuell?) eine Waffe ist. Hier kann ich mir vorstellen, daß bei allen unnötigen Verschärfungen eine Abtrennung stattfinden kann. 

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Aber den Gedanken wie eigentlich ein sinnvolles "Airsoftrecht" aussieht hatte ich schon öfter.

"Alles ab 18. Jede Anscheinswaffe." ist da meist der Ausgangspunkt den ich auch befürworte. Wichtig ist hier: Vernachlässigung der Aufsichtspflicht der Eltern sollte in dem Bereich konsequenter bestraft werden, damit Eltern sensibilisiert werden. Die Anzahl der Fälle wo Anscheinswaffen in Deutschland geführt werden ist absurd hoch. Zu Stoßzeiten mehr als einmal pro Tag. Ich hatte da mal irgendwo eine Hochrechnung gemacht.
Wer Anscheinswaffen zur freien Verwendung an Minderjährige weitergibt, sollte sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein.

 

Abgesehen davon finde ich alles was bei uns auf dem Spielfeld herumfliegt müsste dann (abgesehen von WaffG42a) aus dem Waffengesetz genommen werden.

Einerseits wegen dem Munitionsbegriff (Trennung von Geschoss und Antriebmittel macht es einfach kompliziert) andererseits aus technischen Gründen. Ohne rechtliche Frage basteln und vor allem: FA allein zur Jambehebung, Basteln und fräsen ohne gegen das Waffengesetz zu verstoßen. 

Ob es dabei bei 7,5J bleibt oder man auf 4, 3 oder 2J max runtergeht, halte ich für relativ unwichtig. Diese Details regelt der Spielfeldbetreiber. Genauso wie andere Details.

zB für Woodlandfelder 1J FA, 2J Semi, 3J Repetierer oder 3 Sekunden Verzögerung (technische Lösung)

Oder für normale Menschen: 1J FA, 1,5J Semi, 2,5J Repetierer.

Oder für tolle Menschen: 1J FA alles.

Oder für CQB für tolle Menschen: 1J semi alles.

 

Ich muss auch sagen, daß ich sehr gerne auf ausländische Shops zugreifen würde, wenn ich bei manchen Monopolen in Deutschland die Preise sehe.

 

Gatekeepermentalität und eine weitere Einschränkung und Gängelung des Bürgers lehne ich weitesgehend ab. Das wäre im Zweifel Aufgabe der Spielfelder. Nicht des Gesetzgebers, der uns jetzt schon das Leben zur Hölle macht.

 

Spielzeugwaffe ist alles unter 4J und damit hat sich die Sache.

Mehr muss man nicht machen. Außerdem würd ich mit Verschärfungen für Anscheinswaffen und sonstigen Strafen gar nicht erst anfangen, man gibt dem Staat nen Finger und er nimmt deinen ganzen Arm. NOT AN INCH!

[Post von Rosetten Gerd (10.06.2019 10:05) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

@Cooler Mann

Im Falle Volljähriger gebe ich dir vollkommen recht was das angeht.

Was ich mir wünsche:

Waffen mit einem Kaliber von 6mm aufwärts und einer E0 < 7,5J werden als Sportgeräte eingestuft und entfallen bis auf §42a komplett aus dem WaffG

Was realistisch ist falls die Politik auf das Thema Airsoft kommt:

  • Airsoftwaffen werden WBK-pflichtig, mit Glück aber bedürfnisfrei
  • Der BDS macht eine Sportordnung für AS die zur Grundlage für AS wird -> AS stirbt aus

Hat einer Spocht gesagt?

WaffG §15a
(1) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig.

Deshalb kann AS in Dland kein Sport sein und die Verbände werden einen Teufel tun, sich mit uns in Verbindung bringen zu lassen. (Von AIPSC abgesehen.)

Es gibt aus Fernwest 3D-Ziele (Gummi) für Bogenschützen, die als Zombie gestaltet sind. Da kriegen Verbandsoffizielle in Dland Schaum vor dem Mund.

Wie sieht denn die nächste Regierung aus? Viel Grün oder nicht?! Wie standen die noch mal zum Waffengesetz?

Lasst es lieber so wie es ist. Es ist ein einzigartiges spielen in Deutschland. Wenn wir es jetzt anpacken wirds höchstens komplett verboten . . .

AS ab 14 mit Sachkunde und Eignungsprüfung (zusammen keine 500€), wenn man durchfällt jährlich neuer Test machbar ohne erneute Stunden.

Keine gesetzlichen Beschränkungen auf FA oder Leistung (ausser die 7,5j), das machen die Felder schon selbst.

Kein F nötig bei unter 7,5j, dafür mit F SEMI auf bis zu 20j möglich (Luftgewehr Wettkampf würde sich freuen).

Bei Verstössen die Strafe auf Todesstrafe setzen. Man hat bei 1000€ zwar bsl schiss, aber man sieht ja die 70kmh Raser auf der 30er Strecke vor der Schule. Wird da einer zur Abschreckung als Strafe überfahren, passt der Rest sehr schnell auf, aus Angst einer richtigen Strafe (müsste dann nurnoch richtig kontrolliert werden).

>Lass mal in unseren Vorderung Kompromisse eingehen
Oh Sweetie...

Und dann noch mit 500€ Einstiegsgebühr und Todesstrafe kommen für Plastikball spielen... verbiete es doch gleich komplett, hat den gleichen Effekt und ist wenigstens ehrlich.

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