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Wenn man beim Zoll anfragt, heißt es, dass nur ein F nötig ist. Das F ist auch kein Prüfzeichen sondern nur eine Kennzeichnung. 

Ich behaupte sogar das wenn ich Privat ne Kanone nach De bringe ich nur ein F und nix anderes darauf brauche. Im Waffg. steht nämlich nichts gegenteiliges. Dieser ganze Importeurs& Kaliberquatsch ist nur für den Handel nötig. 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 06.06.2019 um 21:48 Uhr)

Theorie: illegal.

Praxis: illegal, aber ggf. nicht nachweisbar.

 

Sofern die Waffe neben dem F noch 6mm BB draufstehen hat, wird es erstmal schwerer dir nachzuweisen, dass du diese nicht vorher in Deutschland schon erworben hast.

 

Eingetragener IMPORTEUR ist Umarex durch das bei der PTB registrierte Hk-Logo.

In dem Moment, in dem DU sie importierst, ist aber Umarex nicht mehr der Importeur, sondern Du.

Spätestens wenn noch eine (amerikanische) Rechnung dabei liegt, ist dies praktisch nachgewiesen und Du hast eine Waffe unerlaubt in Verkehr gebracht.

Anders kann es aussehen, wenn Du im europäischen Ausland die Waffe beziehst und mit dem Kfz über die Grenze bringst. Fehlt die Rechnung, ist es schwer Dir nachzuweisen, dass du die Waffe vorher in Deutschland gekauft hast oder nicht. Die Tat bleibt illegal, aber es fehlt die Nachweispflicht.

Airsoftwaffen brauchen übrigens keine Seriennummer. Hatte ich auch mal in einem anderen Thread ausführlich dargelegt.

Grüße

 

EDIT:

Airsoftwaffen benötigen ein F und eine Kaliberangabe. Der Importeurstempel ist seit der letzten Änderung im WaffG nicht mehr zwingend notwendig.

Das F dürfen aber idR nur Importeure, BüMa oder Beschussämter aufbringen, keine Privatpersonen.

Wo steht den dass es illegal ist?

Die Umadreck Waffen gehen problemlos durch den Zoll, Semi vorrausgesetzt. Es handelt sich dabei um einen ReImport einer zugelassenen Waffe.

Nun das Aber:

U hat üblicherweise eine Preisgestaltung, die die Waffen im Ausland künstlich teurer gestaltet als in DLand. Dazu kommt, das du beim Import von Gegenständen immer auch Gebühren zahlen musst. Also Zoll, Steuer. Du zahlst diese Beiträge immer auf Kaufpreis samt Versandkosten.

Weiter im Text, U hält auch den Daumen drauf, an wen sie was verkaufen. Bekommt U mit, das ein Händler hier Dumping macht, gibts schnell mal ein Gespräch.

Umweg: in Absprache mit U, war es möglich bei einem Ausländischen Shop eine Waffe zu kaufen. Diese Waffe wurde dann aber von einem dutschen U Lager versendet. Dafür würde jedoch mehr als 4 Stunden Telefoniert und gefühlte 100.000.000 Emails verfasst.

 

Wer meine Worte anzweifeln will, verweise ich darauf das ich für einen Shop den AS Kram gemacht habe und bedauerlich oft mit U und dem Müll von denen zu schaffen hatte. Aber mir ist bewußt das dieser Post in wenigen Augenblicken als Spam, Halbwissen oder sonst was ausgeblendet wird. Einfach weil er nicht zum ASVZ Weltbild paßt.

Der Link vom Zoll würde implizit erlauben alles mit einem ASG F zu verbringen, immerhin < 7,5J und ein F drauf.

@Marvbec woher hast du die Info dass der Importeur nicht mehr nötig ist? Das könnte interessante Optionen eröffnen

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 06.06.2019 um 23:13 Uhr)

Wo steht den dass es illegal ist?

In dem Punkt, in dem im Regelfall nur dem Importeur/Hersteller mit Sitz in Deutschland es erlaubt ist, das F im Fünfeck auf eine Waffe zu pappen.

Ist das F vorher schon drauf und hat der Importeur/Hersteller keinen Sitz in Deutschland bzw. nicht die Erlaubnis erhalten, das F im Fünfeck selbst aufzubringen, so wurde das F nicht gültig aufgebracht und ist somit nichtig.

Genaue Nachweise kann ich gerne ausschweifig zitieren/verweisen, wenn ich wieder am PC sitze.

 

EDIT:

Im Fall von Umarex kann ich nicht ohne Recherche abschätzen, "welches" Umarex das F drauf gedruckt hat. Läuft das Ganze über den deutschen Mutterkonzern, hat das F meiner Einschätzung nach Bestand. (siehe Verweis auf Sirkes Beitrag mit dem Re-Import)

 

EDIT 2:

@Marvbec woher hast du die Info dass der Importeur nicht mehr nötig ist?

§ 24 Absatz 1 WaffG

Bei der letzten Änderung des Gesetzes wurde für den Stempel des Händlers/Herstellers hier die Phrase "[nicht]gewerbsmäßige Herstellung" im Text als neuer Absatz zwischengeschoben. Somit ist es nicht mehr für die Verbringung vorgesehen.

Falls nun jemand auf die Idee kommt seine Waffe ohne Importmarkings zu verkaufen muss ich enttäuschen. Im ASVZ bleibt F, Kaliber und Importmarking zwingend erforderlich.

Zudem ist mir kein Händler/Importeur bekannt der, in Deutschland legale Waffen, nicht mit den Importmarkings verkauft 

Außer bei Altbeständen, da muss man aber nachweisen?

Was für Importmarkings finden sich denn auf Umarex USPs? 

Meine in DE gekaufte USP Compact hat keine. Darf ich die demnach niemals im Marktplatz verkaufen?

Da bin ich neugierig.

Das HK Logo

Wenn die Leute mal lesen würden was in dem Thema mit nur 2 Seiten steht...

(37 Posts)

(nachträglich editiert am 07.06.2019 um 10:04 Uhr)

Ein wenig am Thema vorbei aber habe da auch eine Frage zum "F".

Gibt es da eigentlich vorgeschriebene Größe/Maße? wie bei den meisten Kennzeichnungen in DLand?

Frage entsteht daraus weil ich auf meinen Waffen immer wieder feststelle das das "F" unterschiedlich Groß ist und anders aufgebracht ist (z.B. einmal gelasert, einmal gestanzt usw.)

 

Wäre nett wenn mir da jemand auskunft geben kann habe im Internetz leider keine passenden Infos gefunden.

 

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