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Das Sonnenbrillen Emoji lässt dich nicht glaubwürdiger wirken Harvester.
Davon ab ist man auch mWn.nach relativ gut aus dem Schneider,wenn man was anderes bekommt(illegale Dinge) als bestellt(legal gemachte Dinge),da man es ja der deutschen Rechtslage entsprechend geordert hat.

Wenn ich dir ungefragt ein Kilo Koks zuschicke, wird man dich auch nicht dafür Belangen.

 

(129 Posts)

(nachträglich editiert am 16.06.2019 um 17:14 Uhr)

Mir gehts nicht ums rechthaben, ich teile da einfach praktische Erfahrungen (Welcher Art, tut hier nichts zur Sache) und wollte einen gutgemeinten Rat erteilen.

Macht, was ihr wollt, kann mir doch egal sein. Euer Geld, euer Ärger und euer Führungszeugnis.

 

Unpassendes entfernt - Millkaa

[Post von User 137099 (08.07.2019 23:00) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
(1932 Posts)

(nachträglich editiert am 08.07.2019 um 23:09 Uhr)

Felix du hast dich dann nicht strafbar gemacht, da dir der Vorsatz fehlt und dir auch keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann.

Wo kämen wir denn da hin, wenn es so wäre, wie du sagst? Völlig unsinnig.

 

Was gibt es daran nicht zu verstehen?

 

Anders ist es nur, wenn ich für möglich halte, dass ich etwas Verbotenes tue. Womit wir aber von deinem Beispiel völlig weg sind.

Wenn er, wie er schreibt, die Dinger selber umbaut und mit Energiewerten online stellt, dann kann er auch drosseln.

Kann oder will er nicht drosseln, bestell doch ohne Box, 0,5-er Box findet sich schon.

(842 Posts)

(nachträglich editiert am 09.07.2019 um 10:01 Uhr)
@ Bane Ich habe nicht gesagt das man Rechtskräftig verurteilt wird, es wird aber ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und ein Staatsanwalt prüft dann ob es zur Anklage kommt oder nicht. Trotzdem hat man sich im erstmal Strafbar gemacht. (Wenn man mit verbotenen Sachen aufgegriffen wird) Die juristischen Instanzen werden dann Prüfen ob man für diese Straftat verurteilt wird oder man von dieser Straftat Freigesprochen wird Gruß Felix :)

Du machst dich eben nicht strafbar, du erfüllst ggf. lediglich einen objektiven Straftatbestand.

Ist aber eine Diskussion für einen anderen Thread. 

(842 Posts)

(nachträglich editiert am 09.07.2019 um 11:09 Uhr)
Ja ist so :) da muss ich einen Fehler eingestehen ich habe das Wort Strafbar Strafbarkeit falsch interpretiert, Der Ablauf stimmt aber. Ermittlungsverfahren, ggf Anlage und anschließend Urteil/Freispruch Gruß Felix
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