Das Sonnenbrillen Emoji lässt dich nicht glaubwürdiger wirken Harvester.
Davon ab ist man auch mWn.nach relativ gut aus dem Schneider,wenn man was anderes bekommt(illegale Dinge) als bestellt(legal gemachte Dinge),da man es ja der deutschen Rechtslage entsprechend geordert hat.
Wenn ich dir ungefragt ein Kilo Koks zuschicke, wird man dich auch nicht dafür Belangen.
Mir gehts nicht ums rechthaben, ich teile da einfach praktische Erfahrungen (Welcher Art, tut hier nichts zur Sache) und wollte einen gutgemeinten Rat erteilen.
Macht, was ihr wollt, kann mir doch egal sein. Euer Geld, euer Ärger und euer Führungszeugnis.
Unpassendes entfernt - Millkaa
Felix du hast dich dann nicht strafbar gemacht, da dir der Vorsatz fehlt und dir auch keine Sorgfaltspflichtverletzung vorgeworfen werden kann.
Wo kämen wir denn da hin, wenn es so wäre, wie du sagst? Völlig unsinnig.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Anders ist es nur, wenn ich für möglich halte, dass ich etwas Verbotenes tue. Womit wir aber von deinem Beispiel völlig weg sind.
Wenn er, wie er schreibt, die Dinger selber umbaut und mit Energiewerten online stellt, dann kann er auch drosseln.
Kann oder will er nicht drosseln, bestell doch ohne Box, 0,5-er Box findet sich schon.
Du machst dich eben nicht strafbar, du erfüllst ggf. lediglich einen objektiven Straftatbestand.
Ist aber eine Diskussion für einen anderen Thread.