Altersprüfung für F Waffe

Folgende Fragen sind eben bei mir eingetroffen. Ich gebe die Fragen mal mit meinen Worten wieder.

 
In immer mehr Shops wird ja nun das Alter beim Erhalt der Lieferung abgefragt. Gibt es da ein Gesetz zu? Oder warum machen das immer mehr Shops?

Muss ich als Privatperson auch das Alter bei Lieferung prüfen lassen? Das ich mir vor dem Versand nen Ausweis oÄ anschaue ist klar.

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hab gerade dazu gesucht, finde aber immer nur Gewerblichenhandel mit allem möglichen wie Videospielen, Zeitschriften und Plunder...

Die Fragen finde ich gut, den was ist mit dem Verkauf im ASVZ Marktplatz, wie versende ich den nun?

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 05.05.2019 um 22:22 Uhr)

Siehe bitte § 35 Absatz 1 Ziffer 2 WaffG.

Man muss eben sicherstellen, dass der Empfänger mindestens 18 ist. Wie das im Detail erfolgen muss, steht nirgends.

Das einzig Wichtige dabei wäre, dass der Verkäufer mindestens 1 Jahr lang den "Kaufvertrag" zwischen ihm und dem Käufer aufbewahrt.

Grüße

 

EDIT:

Nochmal zur Klarstellung: § 35 WaffG behandelt in erster Linie die Anzeigepflicht darauf zu verweisen, dass nur 18 jährige Waffen kaufen dürfen.

Die Pflicht selbst, nur an 18 jährige verkaufen zu dürfen, ergibt sich aus § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 WaffG i.V.m. § 2 Absatz 1 WaffG.




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