Legales Airsoft Regal?

 
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Ein Waffenraum ist nur möglich wenn von der Waffenbehörde abgenommen, egal ob für scharfe oder freie Waffen, die Anforderungen für scharfe sind unglaublich hart, für freie müsste das vermutlich erst noch jemand durchexerzieren.

Wirft in mir die Frage auf ab wann ein Raum ein Raum ist, zB begehbare Schränke oder Nischen vor die man eine Glastür setzen könnte.

(7964 Posts)

(nachträglich editiert am 19.04.2019 um 17:45 Uhr)

3 sekunden:

https://www.anwalt24.de/lexikon/waffen_-_aufbewahrung

Lagerrung:

https://www.blowback-magazin.de/airsoft-und-recht-ein-ueberblick/

Ist leider ne andere Seite, ich finde die leide nicht mehr wo es Ausführlicher stand.

Hatte ich aber auch in erster Linie durch ein Gespräch mit einem Herren Des Ordnungsamtes für Waffenrecht hier in der Nähe. erfahren.

(1932 Posts)

(nachträglich editiert am 19.04.2019 um 17:48 Uhr)
  • Waffenraum: §13 Abs. 1 AWaffV

 

  • Transport: §12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG

"nicht schussbereit": Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 12 WaffG = nicht geladen

"nicht zugriffsbereit": Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 13 WaffG = kann nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden, Regelfall verschlossenes Behältnis.

3 Sekunden werden oft genannt, wenn es um die Unmittelbarkeit des Schussbereit-Machens geht, stehen aber so nicht im Gesetzestext.

Weiterhin ist es Unsinn, dass Waffe und Munition nicht in einem Behältnis transportiert werden dürften. Das Trennungsgebot erstreckt sich nur auf die Lagerung.

  • Raum

§243 StGB versteht hier ein Raumgebilde, was zumindest auch für das Betreten von Menschen gedacht ist. Bei analoger Anwendung wäre das zB. eine abgetrennte Nische, wenn sie groß genug wäre.

Danke für die Berichtigung, Knut! Dass 0,5er davon ausgeschlossen sind, war auf die Lagerung bezogen, nicht auf den Transport. Das kommt davon wenn man Posts vorm Abschicken nicht nochmal durchliest...

[Post von Sheldon J. (22.04.2019 09:48) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

@ Sheldon:

Schloss durch den Abzug ist ne nette Idee. Aber kappes.

Der Gesetzgeber sagt hier Klar es muss ein Behältnis sein. -> Also die Waffe muss in etwas drin sein. Abzugsblockade ist nicht ausreichend.

 

Das führt dann zur Vitrine. Oder wenn man es nicht ausstellen will einfach im Koffer lassen. 

Sehr nett, das mein Post nach ganz kurzer Zeit ausgeblendet wird und man nichtmal Zeit hat diverse Fehler oder Aussagen klar zu stellen.

Und auch sehr hilfreich, das man nicht gasgt bekommt, wer den Betrag als "Falsch" oder sonstwie markiert hat.

Ich kenne Leute, die haben die Sportpistole oder das Jagdgwehr ordnungsgemäß im Waffenschran gelagert und das Deko Steinschloßgewehr oder der Dekovorderlader hängen an der Wand fest verschraubt mit einen Abzugschloß ähnlcih wiese dieses im Link

https://www.tresoro.at/Waffenschloss-Burg-Waechter-GL-345-SB?gclid=EAIaIQobChMIr_i-jd_j4QIVWOJ3Ch2dpA05EAQYASABEgIPAvD_BwE

Nur das die Unterseite vom Schloß eben mit einer Schraube in der Wand fest ist und das ganze dann eben mit dem Schloß fest verriegelt wird und somit eben keine Zugriffsmöglichkeit besteht für Dritte, man muß es schon mit Gewalt vond er Wand reißen, wobei wahrscheinlich die Waffe eher schaden nimmt. Und  selbst bei einer Kontrolle ist diesen NICHT bemängelt worden. Vielleicht gibt es da ja unterschiedliche Auslegungen von Bundesland zu Bundesland.

Der Gesetzgeber schreibt vor, das es ein Behältnis sein MUSS!?!?!

Also eine Sporttasche mit nem Vorhängeschloß reicht dann ja aus, auch wenn diese Tasche in der Wohnung nicht vor dem Zugriff durch Dritte geschützt ist...... Dabei ist verschraubt an der Wand mit erwähnten Schloß deutlich Zugriffsicher.

Ansonsten eben wie erwähnt, muß die Vitrine verschlossen sein, wobei diese deutlich leichter zu knacken ist (Muß ja kein Panzerglas sein). Ein Schieberiegel mit Vorhängeschloß würde da schon reichen.

Und auch die "Geschichte" was das Thema Bajonett angeht, ist wirklich so gewesen. Die Teile müssen fest an der Wand sein, das man sie nicht ohne Hilfsmittel wieder ab kriegt.

Da kommt mir der Gedanke: Würde man also eine Waffe bauen die aussieht wie so eine Nerf Gun oder eine Wasserpistole und man rennt damit rum, würde es zu 99% niemand stören oder auffallen.......Danach werden die Dinger dann auch draußen verboten. Könnte ja was anderes sein, als ne Wasserpistole.

Du kennst den Unterschied zwischen Deko und ner ASG?

Immer wieder diese sich im Kreis drehende Diskussion.

Auch wenn manche DIY Wandhalterungen sicherer sind als ein Sack mit Schloss dran, trotzdem ists nicht erlaubt. Gras ist in humanen Mengen auch harmlos, trotzdem Verboten. Es gibt Pfeilgewehre mit über 50J die als Spielzeug gewertet werden, hirnrissig aber legal. So könnte man jetzt ewig weiter machen und über irgendwelche Grauzonen philosophieren, trotzdem wirds nix an der Gesetzeslage ändern.

Einfach mal akzeptieren das man seine tollen Kniften nicht an die Wand klöppeln kann und schon ist das Problem gelöst. 

Das sollte man auf alle Bereiche in diesem Hobby anwenden. Wir müssen einfach zugeben, dass Waffen halt ein pikantes Thema in unserer Gesellschaft sind. Warum muss man dann immer versuchen, irgendwelche halbgaren Schlupflöcher zu finden und als Expertise seine persönliche Interpretation gewisser Textpassagen aus Gesetzen ins Feld führen?

So ich schreibe auch mal was dazu.

 

Ein Deko Steinschlossgewehr/Pistole oder auch Dekovorderlader ist nur eine DEKO und damit komplett deaktiviert.

Etwas anderes ist ein normales Steinschlossgewehr oder Pistole (oder auch Vorderlader), diese zählen lustiger Weise zu freien Waffen (wie Airsoftwaffen) und sind gegen Altersnachweis (18 Jahre) zu kaufen (ja echt so, schaut einfach mal bei Frankonia).
Da diese nun freie Waffen sind konnte man die sich auch einfach an die Wand hängen, allerdings wurde 2017 das Waffengesetz geändert, wo letztendlich drin steht das auch freie Waffen (Airsoft über 0,5 Joule, CO2 Waffen, Luftdruckgewehre/Pistolen usw...) verschlossen aufbewahrt werden müssen.

 

Und da wir ja immer einen Link mitliefern sollen, hier mal ein Merkblatt (betrifft auch echte Waffen) mit Stand Dezember 2018 vom Bundesverwaltungsamt.


Merkblatt Bundesverwaltungsamt Waffenaufbewahrung

 

Ich denke damit sei dann alles gesagt.

[Post von Sheldon J. (22.04.2019 17:14) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]

Bevor du wieder weinst: ich war's.

Du kannst denken was du willst, du kannst machen was du willst (musst halt die Konsequenzen tragen, wenn du erwischt wirst) aber hier im Forum zu illegalen Handlungen aufrufen ist einfach .... .

Ließ den VHK, verstehe den VHK.

Wie wäre es mit so einer "schicken" Vitrine?

Ist sogar doppelt gesichert.

Selbst wenn du das Schloss knackst, bekommst du das Ding nicht sofort auf.

Entweder du brichst danach das Glas durch, oder musst den versteckten Schalter (gegenüber im Raum) drücken, damit die Elektronik entriegelt :D



[Post von N. Elson (23.04.2019 07:29) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von Crash 【ツ】 (23.04.2019 08:14) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
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