Scharfe Waffen verkaufen wegen Todesfall

 
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Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen. Leider ist vor ein paar Wochen mein Schwiegervater verstorben. Er war im Besitz mehrerer scharfer Waffen, natürlich alles Legal mit Waffenbesitzkarte etc. Nun will meine Schwiegermutter diese Waffen natürlich in gute Hände wissen und wir haben leider keine Ahnung wie man überhaupt "legal" scharfe Waffen zum Verkauf anbieten kann.

Meine Schwiegermutter hatte schon Kontakt zu der Polizei Dienststelle die den Waffenbesitz regelmäßig kontrolliert hatte. Der zuständige Polizist sagte Ihr nur, dass Sie beim Verkauf eine Kopie vom Personalausweis des Käufers innerhalb von zwei Wochen an die Dienststelle abgeben muss. Ich habe das ein bisschen anders gelesen und bin da jetzt unsicher. 

Klar für mich ist, dass es hier natürlich einen Kaufvertrag geben muss. Ich habe auch schon diverse Vorlagen mit Paragraphen etc. gefunden. Unser Problem ist halt, dass wir nicht wissen, wie man solche Waffen überhaupt anbieten kann.

Ein alter Freund meines Schwiegervaters, welcher im gleichen Schützenverein war wollte uns einen lächerlichen Betrag für die Waffen anbieten. Wie jeder Weiß kostet eine Beerdigung eine Menge Geld und da zählt wirklich jeder Euro. Daraus dann noch Kapital zu schlagen fand ich so dreist, dass wir erst mal dankend abgelehnt haben.

Ich hoffe jemand kann mir hier Beratung geben, wie wir uns nun am besten verhalten sollen. Ich danke schon mal für eure Hilfe.

 

Gruß

Sascha

(5838 Posts)

(nachträglich editiert am 25.03.2019 um 19:13 Uhr)

Also ich würde erstmal Preise Recherchieren, danach bei Egun verkaufen.

Was Verkauf und Regeln unterliegt bist du im Airsoftverzeichnis etwas weit weg.

 

Herzliches Beileid noch.

Da kann dir die zuständige Waffenbehörde vom Kreis weiterhelfen.

Max hat Recht, auf jeden Fall nochmal über das Thema informieren. Polizei ist keine Rechtsberatung und kann eine Auskunft der zuständigen Behörde/ggf. Anwalt nicht ersetzen. 

Alternativ einfach den lokalen Waffenladen kontaktieren der macht vllt nicht den besten Preis nimmt aber ggf alles 

Erstmal eine Erben WBK beantragen damit die nicht eingesackt werden, ggf die Jäger/Schützen Kollegen des verstorbenen Fragen ob sie Interesse haben (hatten wir vor kurzem im Verein so), ansonsten bei lokalen Büchsenmachern.

Ganz am Ende evtl auf E-Gun, aber das ist etwas komplexer

Ich würde den Weg zum lokalen Büchsenmacher / Waffenhändler machen. Die kümmern sich darum, dass die Dinger offiziell bei ihm bis zum Verkauf verwahrt werden. Nichts ohne Quittung übergeben.

Für eine kleine Provision, üblich sind 10-15% verkaufen die die Dinger dann ganz legal.

Wichtig ist, dass ihr vom Händler eine Vorabschätzung der Verkaufspreise bekommt und mit ihm, ein unteres Verkaufspreislimit setzt. Beim Verkauf.soll er dann die Rechnung vorlegen, die er dem Käufer ausgestellt hat.

Somit sind alle auf der sicheren Seite.

Kann man da auch erst mal für kleines Geld legal einlagern, spart das Gerenne für die Erben-WBK und kann man später bei einem guten Gebot abstoßen. 

Nur nicht ohne WBK im Schrank stehen und schleifen lassen...kann den Einzug zur Folge haben und dann gibt es gar nichts.

[Post von Hugo89 (25.03.2019 21:19) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]

Erst mal danke für die vielen Antworten. Ich muss gestehen, an das Offensichtliche hatte ich gar nicht gedacht. Werde wohl wirklich mal den hiesigen Waffenhändler anfragen. Danke noch mal für die Hilfe ;)

1. Das hier ist das AIRSOFT-Verzeichnis" nicht das Waffenonlineforum. Du bist also hier absolut falsch.

2. Abkaufen darf dir (als Erbe) jeder der berechtigt ist die Waffe zu erwerben. Das Sind also alle Personen die eine WBK mit gültigem Voreintrag und Bedürfnis haben. Schützenvereine mit Vereins WBK sowie zugelassene Waffenhändler. Juri vom Bahnhof, würde dir die Dinger zwar auch abkaufen, jedoch zahlt der schlechte Preise und er wird dir auch keinen Nötigen Verkaufsunterlagen geben.

Von Privat zu Privat, sofern sich da nix geändert hat, reicht ein Kaufvertrag. Ähnlich wie bei einem Auto, Pferd, Haus und Ehefrauen (in manchen Ländern).

Sowie eine Meldung an die Waffenbehörde. Kostet ein paar Pfennige aber hält sich in Grenzen für dich. Dein Gegenüber benötigt einen gültigen Voreintrag und den Kaufvertrag. Er läßt sich das eintragen und frisiertisch, die Waffe wechselt den Besitzer.

[Thread geschlossen]

Ersteller hat seine Informationen erhalten.

Grüße...

Sandosan (ASVZ-Team)



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