Garantieverlust durch Öffnung der Gearbox(?)

Moin,

wenn man hier mal durchs ASVZ stöbert, liest man immer wieder den Satz: "Durch die Öffnung der Gearbox erlischt die Garantie". Nun stellt sich mir die Frage: Warum?

Was jetzt kommt ist meine Auffassung zu dem Thema, die ich gerne mit euch diskutieren würde.

Vorab: Garantie unterscheidet sich rechtlich gesehen von der Mängelgewährleistung. 

Bei einer Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber grundsätzlich zu einem bestimmten Handeln in einem bestimmten Fall. Nicht zu verwechseln ist diese mit der gesetzlichen verankerten Mängelgewährleistung. Die Erklärung einer Garantie ist freiwillig und dient dazu, das Vertrauen des Kunden in das Produkt oder die Herstellerfirma zu stärken.

Im Unterschied zur Garantie entstammen Ansprüche des Käufers aus Mängelgewährleistung direkt aus dem Kaufvertrag selbst. Selbst wenn diese nicht gesondert im Vertrag aufgeführt sind: Gewährleistungsansprüche bestehen Kraft Gesetzes. Voraussetzung ist allerdings, dass tatsächlich ein Mangel an der Sache vorhanden ist.

Quelle

Die Frage ist nun, reden wir hier von Garantie oder von Mängelgewährleistung?

Keine meiner Softairs kam mit einer Garantieerklärung und auch auf den Seiten der großen deutschen Airsoftshops sowie der Hersteller kann ich keine finden, woraus sich für mich erst Mal erschließt, dass es keine Garantie gibt. Was aber nun Mal nicht heißt, dass es keine Mängelgewährleistung gibt.

Daher lautet die eigentliche Frage: Kann die Mängelgewährleistung verloren gehen?

Die Antwort darauf lautet nein. Die Mängelgewährleistung deckt aber im Gegensatz zu einer freiwilligen Garantie nur Mangel ab, die zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden haben ab. Darunter fallen auch Mangel, die erst später entdeckt wurden. Ein wichtiger Aspekt ist hier die Beweislastumkehr, welche 6 Monate nach Kauf in Kraft tritt.

Beim so genannten Verbrauchergüterkauf gibt es für die ersten 6 Monaten nach Übergabe eine Beweislastumkehr in § 476 BGB. Das bedeutet, dass im B2C Bereich bei Mängeln, die in den ersten 6 Monaten nach Übergabe auftreten, vermutet wird, dass der Mangel von Anfang an da war. Ergebnis: Der Kunde muss nicht beweisen, dass der Mangel „schon immer“ da war, der Händler haftet.

Aber was passiert nach den 6 Monaten?

Nun müsste der Kunde beweisen, dass die Ware einen Mangel hat und dieser Mangel schon von Anfang an da war. Es sein denn, so § 476 BGB, „diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“. In vielen Fällen behaupten Verkäufer nach 6 Monaten dann häufig, der Kunde hätte das gekaufte Produkt falsch bedient, deswegen sei es kaputt gegangen.

Hier muss dann der Kunde beweisen, dass das Gerät beispielsweise nach 12 Monaten den Geist aufgegeben hat, weil der Mangel schon bei Kauf des Geräts vorhanden war. Und nicht etwa, weil er es falsch bedient hat oder normaler verschleiß vorliegt.

Quelle

Nun meine Abschließende Frage mit einem Beispiel: Nach 12 monatiger Benutzung der Waffe geht der Motor kaputt. Unabhängig davon wurde die Gearbox geöffnet. Grundsätzlich sollte ein Motor länger als 12 Monate halten, man kann also davon ausgehen, dass dieser bereits vor dem Kauf einen defekt aufgewiesen hat, womit die Mängelgewährleistung greift. Da bereits mehr als 6 Monate seit dem Kauf vergangen sind, muss ich nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Kauf bestanden und nicht durch mich verursacht wurde. Kann der Händler jetzt eine Reparatur des Produktes komplett verweigern? Oder ist der Händler im Rahmen der Mängelgewährleistung verpflichtet das Produkt kostenfrei zu reparieren, wenn ich erfolgreich nachweisen kann, das Produkt ordnungsgemäß behandelt zu haben (was eventuell schwer werden könnte)?

Cheers

Generell geht es doch um das ändern der Waffe.

Wenn die Waffe im Urzustand Ist gillt die Garantie, Gewährleistung etc.

Bearbeitet man sie in jeglicher Form, sei es austausch umbau etc ist diese nicht mehr im Urzustand und damit erlischt die garantie.

Es geht nicht nur um die Gearbox sondern um sämtliche Teile.

Tausche ich den Motor Lauf etc. ist nicht mehr gewährleistet das dieses teil auf die waffe abgestimmt ist und bei einem defekt Könnte dieses teil daran schuld sein,

Öffne ich die Gearbox nur für Wartungszwecke z.b. kann ein Fehler unterlaufen der Zum Defekt führt.

Selbst das umlöten des Steckers kann zu Garantieverlust führen.

Eine der Maßnahmen muss nicht zwingend zum defekt führen aber Es ist auch nicht ausgeschlossen und in dem moment wo selbst Hand angelegt wurde ist das teil ncihtmehr im Urzustand und verliert damit die Garantie.

Ähnlich komplett PC Systeme bei diesen Erlischt die Garantie beim austausch der 1. Komponente.

Es sei denn der umbau erfolgt über einen Fachmann.

Ähnlich Begadi z.b.

Durch Reperatur und austausch von Teilen durch Begadi bei Waffen die bei ihnen Verkauft werden Bleibt die Garantie auch Bestehen.

Keiner Kann Direkt nachweisen ob und was verändert wurde aber ist das eindeutig wie z.b. Siegel gebrochen, Stecker umgelötet etc. Wurde in das siestem eingegriffen und es kann ncht ausgeschlossen werden das der Defekt dadurch zustande gekommen ist.

 

Wenn Man einen Unfall hat und nicht schuld ist, ist man bei falscher Bereifung mindestens zum Teil schuldig. Ähnlich bei Teilen die nicht eingetragen sind. auch wenn die für das Fahrzeug gemacht sind.




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