Hallo meine Lieben,

da mich in letzter Zeit öfter Fragen zu den Auswirkungen des Artikel 13 des geplanten neuen EU-Urheberrechts auf das ASVZ erreichen, wollte ich euch mal ein paar Worte dazu schreiben.

Was besagt der Artikel 13? Grob gesagt dass beim Hochladen von urheberrechtlich geschützem Material (Videos, Musik, Bilder, Texte) nicht mehr wie bisher der User der es hochlädt haftet und der Seitenbetreiber es einfach löschen muss wenn der Urheber es ihm meldet - sondern dass der Seitenbetreiber (bei uns also ich) für unrechtmäßige Uploads haftet.
Der Seitenbetreiber muss geeignete Maßnahmen ergreifen um das widerrechtliche Hochladen zu unterbinden, ansonsten ist er haftbar. Das heißt wenn jemand widerrechtlich Dinge im ASVZ hochlädt, dann hafte ich mit meinem kompletten Privatvermögen (+ dem meiner Frau) dafür. Das ist nicht so toll.

Gilt der Artikel 13 fürs ASVZ? Ja und vielleicht auch nein. Im Gesetz genannte Ausnahmen betreffen Plattformen die jünger als 3 Jahre sind und weniger als 10 Millionen EUR Umsatz im Jahr machen. Wir machen fast garkeinen Umsatz, das würde also passen, sind aber schon fast 10 Jahre alt.
Desweiteren soll die Regel nur gelten für Plattformen deren Hauptziel oder eines der Hauptziele es ist das Uploaden von urheberrechtlich geschütztem Material zu fördern. Ausgenommen sind also z.B. Marktplätze wie eBay oder Wissendatenbanken wie Wikipedia. Da könnte man jetzt argumentieren dass die Hauptziele des ASVZ kein Materialupload ist, sondern dass unsere meist-genutzten Bereiche der Marktplatz, die Events und das Forum sind. Ob diese Argumentation akzeptiert wird kann aber noch niemand sagen, dazu ist das Gesetz zu "schwammig"/"unkonkret" formuliert.

Welchen Teil des ASVZ würde es betreffen? Den Bilderupload. Musik haben wir nicht, Videos werden nur über youTube eingebunden, das ist deren Bier und Romanauszüge veröffentlicht hier auch niemand. Es bleibt also der Bilderupload in den Fotoalben der User und Teams, sowie die Profilbild von Usern, Teams, Events, Gruppen.

Wie kann man das umsetzen? In den Medien wird viel von "Uploadfiltern" gesprochen, also einem Algorithmus der alle urheberrechtlich geschützten Werke der Welt kennt und überprüft ob das was man hochladen will okay ist. Einen solchen Algorithmus gibt es nicht und das ASVZ könnte ihn auch nicht betreiben. Eine entsprechend große Datenbank / Index hat höchstens vielleicht Google - die könnten sowas machen und dann gegen Gebühr anbieten. Ein solches Monopol ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders, aber darauf würde es wahrscheinlich hinauslaufen. Die Gebühren die Google derzeit für kommerzielle Dienste (z.B. Karten) aufruft sind immens hoch - vielleicht erinnert ihr euch dass wir von googleMaps-Karten hin zu OSM-Karten gewechselt sind, weil google für die Karten auf einmal ca. 700 Dollar im Monat haben will - soetwas kann sich das ASVZ nicht leisten. Vielleicht ist google aber auch nett und bietet es kostenfrei oder günstig an? Weiß man nicht.
Mit unserem beschränkten technischen Know-How können wir nur alle Bilder manuell (also von Moderatoren) prüfen lassen. Das sind ca. 900 pro Tag und ca. 3 Millionen bereits vorhandene. Das darauf keiner Lust hat muss ich sicherlich nicht erwähnen.

Kann man die Haftung beschränken? Im Moment betreibe ich das ASVZ als Privatperson / Einzelunternehmer - d.h. ich hafte mit meinem kompletten Privatvermögen. Ich könnte das ASVZ in eine haftungsbeschränkte Unternehmensform umwandeln, z.B. eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft oder eine GmbH. Das ist allerdings bei den recht geringen Summen die hier erzeugt werden und den Kosten (sowohl finanziell als auch Verwaltungsaufwand) die damit einhergehen keine schöne Sache.

Was kann man tun? Letztlich entscheidet das EU-Parlament (heute in einer Woche) darüber. Es gibt sehr breiten Protest dagegen: gestern war das deutsche Wikipedia aus Protest abgeschalten, es gibt morgen in vielen großen Städten Protestkundgebungen / Demos und es gibt eine Petition die schon von über 5 Millionen Menschen unterzeichnet wurde. Ihr findet sie hier und könnt, wenn ihr möchtet, gern mit unterzeichnen: https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter


Wahrscheinlich würden wir schon irgendwie damit klarkommen (manuelle Freischaltung, andere Unternehmensform, ...) und vielleicht betrifft es uns letztlich auch garnicht - das wäre zu hoffen. Aber lieber wäre es uns und mir, wenn der Artikel 13 in dieser Form nicht verabschiedet wird, sondern an einer praktikableren Lösung für das Urheberrecht gearbeitet wird.

Soweit von mir. Ihr könnt hier im Thread gerne weitere Fragen stellen, Ideen präsentieren, u.s.w. - ich möchte aber darum bitten dass wir hier nicht in eine politische Diskussion über den Artikel oder die ihn unterstützenden Parteien verfallen, sondern darauf fokussieren was es für uns im ASVZ bedeutet und wie wir damit umgehen können.

Danke schonmal für eure Unterstützung und euch ein schönes Wochenende,
papa und das ASVZ-Team

Da ja leider der Schwund verabschiedet wurde, hoffe ich, das das ASVZ so unbedeutend ist das Papa noch ne weile sein Geld behält. Es wird sich mit genügend Lust und Zeit bestimmt was finden, von vor 9 Jahren, das eine Klage rechtfertigt.

Da es dutzende Plattformen gibt, wird eine die "einknickt" reichen um als Präzedenz alle anderen mit runter zu ziehen.

Auch wenn es die Optionen minimal einschränkt, könnte man in den Foren nur noch Bilder über Drittanbieter einbinden, aber keins mehr hochladen (Ausgenommen die Fotoalben).

Würde die Qualität der Bilder die für Fehlersuche kommen oder eigene Waffen zeigen stark verbessern, Haftung liegt bei den Seiten, weniger neuer eigener Speicherbedarf.

Schauen wir mal wie es sich entwickelt - ab jetzt hat Deutschland erstmal ca. 2 Jahre Zeit die Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln, d.h. ein entsprechendes deutsches Gesetz zu verabschieden. Wenn das vorliegt können wir dann sehen welche Möglichkeiten wir haben und auch bei den zuständigen Behörden anfragen ob die Gesetzgebung für uns überhaupt greift. Es bleibt natürlich auch die Hoffnung dass die deutsche Umsetzung in der Praxis eine Lösung entwickelt, die es verhältnismäßig kleinen Plattformen wie uns ermöglicht weiter Bilder und andere Daten zu speichern.
Bis dahin geht es also erstmal weiter wie bisher, denn es macht glaub nicht viel Sinn über Lösung zu spekulieren ohne die genauen Rahmenbedingungen zu kennen.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 28.04.2019 um 13:50 Uhr)

Zitat von seiner Webseite. Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte

https://www.wbs-law.de

Zitat:

"Der Entwurf der Richtlinie erfasst konkret alle „Dienste der Informationsgesellschaft, deren Hauptziel oder eines der Hauptziele darin besteht, eine große Menge urheberrechtlich geschützter Werke (…), die von seinen Nutzern hochgeladen werden, zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wenn der Dienst diese zu Profitzwecken organisiert und fördert.“ Doch auch Foren von kommerziellen Medien, Nischen-Netzwerke zu Spezialthemen, kleinere soziale Netzwerke aus der EU und wohl auch offene Fotodatenbanken könnten mit erfasst sein, solange das Hochladen von „User-generated-Content“ nur eines ihrer Hauptziele ist. Ausnahmen gibt es zum einen pauschal für nicht-profitorientierte Plattformen wie z.B. Wikipedia, aber auch für E-Mail-Anbieter, Cloud-Anbieter wie die Dropbox und Handelsplattformen wie Amazon und eBay. Zum anderen sollen nach dem erst kürzlich geschlossenen Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich sehr junge und kleine StartUps nur eingeschränkt von den neuen Regelungen betroffen sein – doch auch sie werden die Änderungen hart treffen."

Zitat Ende.

Quelle: https://www.wbs-law.de/urheberrecht/artikel-13-beschlossen-was-droht-und-was-kann-man-jetzt-noch-tun-79580/

Also ich seh dar keinerlei rechtliche Substanz die dem ASVZ ernsthaft gefährlich werden könnte. Artikel 13 ist da eher in der bestehenden Form ne Lachnummer weil hier, wie schon gesagt wurde, ja keine "erwähnenswerten Einnahmen" generiert werden, weder von den Nutzern noch durch die Betreiber ...

 

 

Das ganze HickHack diesbezüglich wird hier in dem Video ab Minute 15:17 ganz nett an Beispiel YouTube geschildert.

https://youtu.be/Ql9xCDJXnJc?t=917

Naja, abwarten und Tee trinken. Gegebenenfalls müßen wir als Nutzer vom ASVZ in Zukunft mit einem Häkchen und einer Bestätigungsschaltfläche einwilligen dass das ASVZ unsere hochgeladenen Bilder auch wirklich veröffentlichen darf.

"zwincker zwincker" wink

Grüße

Worm²

 

 

 

 

 




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