Spielen mit 0,5er S-AEG gleich?

Hi,

mein Opa hat nen Wald. Komplett umzäunen und den 100% regelkonform gestalten kann ich den eh nicht.

Er ist aber sehr abgelegen und da kommt wirklich kein "normaler Mensch"/Passant hin. 

Meine Frage ist eigentlich nur, ob es im Endeffekt egal ist ob mit Waffen die ab 14 sind gespielt wird oder mit Waffen die ab 18 sind.

Ist es gleich illegal? Gibt es Unterschiede?

Soweit ich das bisher verstanden habe, ist es illegal mit ab18er Waffen zu spielen weil sie eben dem Waffengesetz unterliegen und mit ab14er Waffen ist es verboten, weil es eine "Anscheinswaffe" ist...

Wäre also beides gleich strafbar, würde ich im Wald von meinem Opa spielen?

Hi hier mal ein Auszug aus dem Waffenrecht:

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1.
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)
mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.


Grüße Kai

damit wären die F-Guns abgedeckt, 0.5er sind laut Waffelgesetz allerdings ausgenommen von allem ausser Anscheinswaffel, da Spielzeug und keine Schusswaffel, as far as i know

(5806 Posts)

(nachträglich editiert am 24.02.2019 um 01:46 Uhr)

Der Wald ist nicht befriedet, das Führen von Anscheinswaffen ist im öffentlichen Raum untersagt.

Einfach nein.

Aber was ist wenn der wald privatgelände ist nicht einsehbar und die  Kugel das Gelände nicht verlässt

Dann ist er immer noch nicht befriedet und damit immer noch illegal...

(1932 Posts)

(nachträglich editiert am 25.02.2019 um 16:17 Uhr)

Idealerweise einzäunen. Dabei kommt es aber nicht darauf an, dass eine echte Barriere geschaffen wird, sonder nur, dass das Gelände als offensichtlich abgegrenzt wahrgenommen wird. Z.B. Absperrband oder eine Schnur mit Schildern.

Muss man wieder schauen, ob man denn ein Waldgebiet dort überhaupt einfrieden darf.

Ehm...Zaun, Schlucht oder ein Wassergraben.. 

"Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist"

War hart, aber ich hab bei Google einfach befriedet + Besitz eingegeben.

Allerdings darf man einen Wald in Deutschland nicht absperren, er muss frei zugänglich sein auch wenn es Privatgrund ist.

 

Also weiterhin NEIN




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