GBB auf 0,5J

 
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@Bane die Herstellung eines Spielzeuges kann wohl kaum illegal sein, aber vielleicht fehlt mir die Kreativität :D

Ich glaub bei der Tippman ist irgendwo der Durchfluss mechanisch blockiert, dass egal wie hoch der Eingangsdruck ist, immer nur 0,5J rauskommen können

@AK Einen guten Chrono setz ich dafür einfach mal voraus und wenn man klug ist lässt man auch noch 0,1J Puffer.

Unsere Rechtssprechung sieht vor, dass alles was nicht verboten ist erlaubt ist. In diesem Fall ist das wegen der vielen, kaum berechenbaren Faktoren nur unglaublich riskant, aber prinzipiell kein Problem SOLANGE MAN SICH AN DIE REGELN HÄLT.

Nach einigen Recherchieren (unser Waffengesetz ist wirklich sehr unübersichtlich)
Das Waffenrecht sieht keinen Unterschied vor, da habe ich mich also geirrt. Mea culpa.

Die PTB geht aber davon aus, dass man gasbetriebene Waffen nicht zuverlässig auf unter 0,5 Joule kalibrieren könne. Zu viele äußere Einflüsse (Temperatur, anderes Gas) können die Leistung zu sehr verändern.
Man muss seine GBB also so einrichten, dass sie zu keinem Zeitpunkt eine richtige Waffe wird, sondern immer ein Spielzeug unter 0,5 Joule. Überschreitet sie die Grenzwerte, so betreibt man eine illegale Waffe.

@ Bane, ist kein Joke. Ist es keine Einzelabnahme wird das Modell behalten und eingelagert. 

Wenn die ein Referenz Modell haben, kannst du Wetten das die vergleichen werden und passt den was nicht ist man am Arsch.

Nicht der Shop, weil der hat es ja eintragen lassen. Sonst wärs ja Illegaler Verkauf von Waffen nach KWKG oder wer weiß was den einfällt und die sind ja Fantasievoll -.-" xD

Das Referenzmodell ist prinzipiell nur ziemlich wertlos....da das F eben nur aussagt"Hat unter 7,5J"...selbst mit dem "kein FA" hats genauer betrachtet erstmal gar nix zutun.

Wetten das Sie vergleichen werden? Ich wüsste nicht, dass da jemals irgendjemand irgendwas verglichen hat. Semi und F und man hat in 99,99% keine Probleme. 

Die Hersteller ändern immer mal wieder irgendeinen Scheiß und da gibt’s nicht immer ne neue Vollabnahme. Es geht hier immerhin mehr oder weniger um Spielzeug...

SRC mini-Gas-Pistole

SRC medium-Gas-Pistole

Ansonsten steht hier eine solche Menge an Quark, das ich mal eben Fix meinen Löffel holen werde.

(2275 Posts)

(nachträglich editiert am 18.02.2019 um 22:34 Uhr)

XD Uuupppsi

Aber auch hier würde ich sagen, haftet der Shop für seine Artikel Beschreibung. 

Guten Hunger !

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Die Eingangsfrage wurde bereits korrekt beantwortet.

Waffen unter 0,5 Joule sind vom WaffG mit Ausnahme von § 42a ausgenommen. (WaffG Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1)

Der Antrieb spielt hierbei keine Rolle, solange aus der Spielzeugwaffe nie mehr als 0,5 Joule rauskommen (können). (btw: Druckluft ist auch ein Kaltgas)

Die Thematik rund um Referenzen und Kennzeichen wurden bereits zu Genüge in andere Themen diskutiert und haben mit der Eingangsfrage nichts zu tun.

Grüße

"Druckluft ist auch ein Kaltgas" 

physikalisch mag das in gewisser Weise stimmen, allerdings werden sie im Gesetz tatsächlich getrennt benannt. Aber völlig OT. 

Bane, das dachte ich bis vorhin auch.
Aber in der Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2.9. des Waffengesetzes steht:

Druckluft- und Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden; Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster das Geschoss antreibt. Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einen Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird. Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sind z. B. Druckgaswaffen.
Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/5162/a71299.htm?m=Druckluft#hit

 

Auch sonst wird der Passus "Druckluft- und Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden" immer zusammen verwendet. Ich finde im gesamten WaffG keine einzige Formulierung, in der die Begriffe Druckluft oder kalte Treibgase das getrennt voneinander verwendet wird. 

Möchte nur darauf hinweisen, auch wenn man eine F Waffe zum Spielzeug umarbeitet, braucht man eine Genehmigung nach Paragraf 26 WaffG!

 

Sumo

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 19.02.2019 um 00:10 Uhr)

Abgesehen davon, dass der Passus immer im Zusammenhang auftritt ... kotze ich mal etwas zum begrifflichen Urschleim... 

Kalte Treibgase sind nahezu alle Gase und Gasgemische, die ein Geschoss durch nicht-heiße Gase antreiben. Dazu zählt auch Luft.

Federdruckwaffen sind Waffen, bei denen in einem Kolbensystem Luft komprimiert wird und das daraus entstehende Luftpolster das Geschoss antreibt, oder bei denen das Geschoss durch die Feder selbst angetrieben wird.

Druckluftwaffen beinhalten ausschließlich das vorkomprimierte Treibgas Luft in einem Druckbehälter mit Ventilsystem.

Druckgaswaffen beschreiben alle anderen Waffen, die neben Luft auch andere Gase zum Antrieb verwenden.

Daher sind Druckluftwaffen auch gleichzeitig Druckgaswaffen. Druckgaswaffen müssen aber keine Druckluftwaffen sein. Witzig, oder?

[Thread geschlossen]

Das lasse ich als Schlusswort so stehen.
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