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Du solltest bedenken, dass das Ausführen und anschließene Einführen einer Waffe rechtlichen Bestimmungen unterliegt. Es ist dabei nicht obsolet ob der Zoll nur 2-3 % aller Sendungen innerhalb der Mitgliedsstaaten kontrolliert. Viel mehr ist es so, dass sollte die Waffe beim Zoll aufgrund einer Stichprobe auflaufen und du keinerlei Ausfuhr- wie Einfuhrgenehmigung hast, du dich strafbar machst und die Waffe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einbehalten wird. Du solltest dich daher dringend an deine kommunal sprich örtlich zuständige Waffenbehörde wenden, um zu erfragen welche Bestimmungen du zu erfüllen hast und wo du diese beantragst.

Je nachdem wie lange es dauert ist dann auch (vlt) Brexit.

Aaaaaalles schon geklärt. :)

 

Trotzdem Danke für die guten Erinnerungen.

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