HPA Schlauch an Gas-Shotgun direkt anschließen = Grauzone?
(279 Posts)

(nachträglich editiert am 28.01.2019 um 13:35 Uhr)

Dass es sich bei den HPA Anschlüssen für die Einfüllventile der GBB Pistolenmagazine mal wieder um eine Grauzone handelt ist ja bekannt. Magazin kein Waffenrelevantes Teil und Funktion wird nicht geändert aber das Antriebsmedium von Kaltgas auf Pressluft geändert. Die 7,5 Joule können aber technisch fast nicht überschritten werden ohne Zerstörung.

Aber wie sieht es bei den HPA Schläuchen von Russion CQB aus die nicht an den Gastank der Shotgun angeschlossen werden, sondern der Gastank entfernt wird und direkt an die Druckleitung die eigentlich nach dem Gastank folgt?

Objektiv betrachtet ist es nur eine Vergrößerung des Gastanks. Das Thema Kaltgas zu Pressluft bleibt weiterhin.

Mich wundert nur dass diese HPA Leitung in Deutschland scheinbar noch niemand verbaut hat und auch nicht zu kaufen gibt.

Liegt wahrscheinlich daran dass in Deutschland die Bastelwut für solche Systeme durch die "graue" Gesetzeslage ziemlich eingeschränkt ist und sich deshalb dafür auch kaum jemand interessiert. Davon abgesehen sind Gas-Shotgun auch nicht so oft auf den Spielfeldern vertreten wie z.B. ne M4 sodass sich der Markt für die Händler wahrscheinlich nicht lohnen würde, da die Zielgruppe schlussendlich zu klein ist.

Zum Glück setzt sich aber HPA ja immer weiter durch und mit viel Glück gibt's in ein paar Jahren dann bei Begadi auch ne HPA Breacher Tripple Shot oder ein fertiges KSG HPA Setup.

Pressluft = Kaltgas, dass ist eigentlich keine Grauzone

Es handelt sich nicht um eine Ämderung der Atriebsart

 

PS: Meine Meinung nach diversen Informationen und Gesetzestexten (WaffG etc.)

Für CQB sind die Schrotzen doch schon sehr interessant e ;-).

Der Schlauch wäre für 60 € zu bekommen, Umbau ist in 5 min erledigt.

Micht schreckt nur die Grauzone ab. Hab hier nur einen Thread gefunden der den SAT Tank getapped hat.

Lars, schau doch bitte mal in die AWaffV -> https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv

Anlage (zu § 15 Abs. 2 Nr. 2)
Waffen- und Munitionsarten
1.
Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte

1.5     Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen

 

Da wird ganz klar zwischen Druckluft (HPA) und Druckgas (CO2, Gas) unterschieden.

Also nicht erlaubt?

Dann wären aber die frei vekäuflichen Einfüllventiladaper auch verboten oder?

 

Die Frage wird dir niemand beantworten können, da es dazu kein Grundsatzurteil gibt.

Im Gesetz steht nur das da unterschieden wird nicht ob es eine andere Antriebsart ist. Des weiteren wir da auch zwischen Büchsen und Flinten unterschieden, die vor dem Gesetz beide als Langwaffen gelten. Und auch wird von Reizstoff, Signal oder Schreckschusswaffen geredet, die auch ein und das selbe sind.

Im Airsoft wird auch unterschieden zwischen Saeg, Aeg, oder Federdruck. Die Antriebsart ist aber bei allen Federdruck.

Also ist diese Anlage zu § 15 keine Grundlage um sagen zu können das das einschrauben einer hpa Kupplung verboten wäre.

Des weiteren geht es im § 15 lediglich um den Umfang zur Fachkunde.

Mach es, lass dich erwischen und zieh es vor Gericht durch. Dann haben wir alle Sicherheit.

Oder stell eine Anfrage beim BKA

 

(222 Posts)

(nachträglich editiert am 31.01.2019 um 07:34 Uhr)

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

 

Arten von Schusswaffen

2.9
Druckluft- und Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden; Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster das Geschoss antreibt. Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einen Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird. Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sind z. B. Druckgaswaffen.

 

Demnach fallen Druckluftwaffen und Gasdruckwaffen unter die gleichen Bestimmungen da als Antrieb kalte Treibgase verwendet werden. Aber das muss jeder für sich entscheiden.

Federbelasteten Kolben, das ist ja dann aeg und saeg? 

Damit sind doch alle AS waffenarten gleich?

Diese gesetze sind echt nicht besonders gut formuliert.

Letztlich ist unser ganzes Hobby eine Grauzone. ^^

Und wieder stehen wir an dem Punkt, dass bei der Formulierung der Gesetze kein Mensch an AS und schon gar nicht an HPA gedacht hat.
Wir können das juristische Geschwurbel hin und her auslegen, wie es ein*e Richter*in im Fall der Fälle auslegen wird, kann keiner vorhersehen. Von 'Spielzeug, macht doch was ihr wollt' bis 'AHHHHH - EXEMPEL' ist alles denkbar.

Die EGsetzte haben schlicht AS nicht im Kopf gehabt als sie erstellt wurden.

 

Wenn du denkst es wäre eine Grauzone, kann der einzige Rat den wir dir öffentlich geben können. "lass' es"




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