Umbau zu einer HPA

 
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Letzten hatten wir eine schöne Diskussion im Buschfunk. Ob man eine Gasbetriebene Waffe zu einer HPA umbauen kann.

Darauf ist dann die Frage aufgekommen, muss man sich dann einen Büchsenmacher/Beschussamt suchen ?

Wie jeder weiß muss man dies ja tun, wenn man eine S-AEG zu einer HPA umbaut. Aber muss man dies auch, wenn es von einer GBB ist ?

Weil man baut ja Quasi auch das System um, auch wenn es weiter hin durch Druck ist der frei gelassen wird. Das eine ist ja Gasdruck das andere Luftdruck, was nur über ein anderes System frei gelassen wird. 

Ich habe dazu leider nichts im Internet gefunden, sonnst würde ich auch nicht so blöd fragen :P

(Angabe ohne Gewähr)

 

Soweit ich das weiß bleibt die Antriebsart Kaltgas. Auch ist das GBB Magazin kein wesentliches Teil und somit muss da kein Büchsenmacher den HPA Stöpsel reindrehen. Neubeschuss somit auch nicht nötig.

Chemisch gesehen ist Luft auch ein Gas gemisch sprich du schießt weiterhin mit anderem Gas.

Theoretisch kannst du du auch CO2 in deine Gasmags füllen oder auch Propan, du erweiterst lediglich die Gaskapazität mit der Flasche und die Komprimierung im Magazin über dien Regulator.

An der Technischen Funktionsweise wird in der Waffe nix verändert. und wird selbst bei einigen Teams tolleriert die normales Hpa verbot haben/ hatten.

 

 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 12.01.2019 um 18:35 Uhr)

Gehört das ggf. nicht eher in die Rechtslage?

Zum Thema:

Der Umbau von GBB zu HPA verhält sich rechtlich genauso wie auch SAEG zu HPA.

Zum Antrieb werden überall kalte Gase verwendet. Jedoch gibt es hier noch weitere 3 Unterschiede im WaffG.

SAEG und Springer zählen zu den Federdruckwaffen.

GBB und CO2 zu den Druckgaswaffen.

HPA zu den Druckluftwaffen.

(WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2.9)

Ein Umbau ist in allen Fällen rechtlich bedenklich. Alle Waffen verwenden zum Antrieb kalte Gase. Ob das aber einen Wechsel der Antriebsart darstellt oder "nur" der Funktionsweise, ist im Gesetz nicht eindeutig und lässt leider etwas Interpretationsspielraum zu. 

Das Einzige, das meiner Ansicht in diesem Punkt nach rechtlich unbedenklich ist, ist der Umbau von GBB zu CO2 und umgekehrt, da beides Gasdruckwaffen sind. Dann kommt nur das Thema auf, ob man wesentliche Teile ändern darf... 

Bei Zweifel würde ich davon daher unbedingt abraten, um nicht auf dem möglicherweise dünnen Eis einzubrechen.

Grüße

Wäre es denn wieder Druckgas, wenn man die HPA Flasche mit Stickstoff füllt?

Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster das Geschoss antreibt.

Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einen Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird.

Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, sind z. B. Druckgaswaffen.

Gehört 100% Stickstoff zu Druckluft? Ich denke nicht. Dann ist es meiner Ansicht nach Druckgas, aber schönes Beispiel.

[Post von Arno Nühm (12.01.2019 20:16) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Sache ist, wenn ich statt dem Butan gefülltem Magazin eins einbaue, welches mittels Adapter Druckluft hat, ist das dann illegal, weil andere Antriebsart, illegaler Umbau oder (l)egal?

Wenn die HPA Suppe an die Magazine gebaut wir ist es Legal,Da es kein Unterscheid macht womit du das Mag Füllst.

HPA Schlauch an das Magazin ist also Legal.

So zumindest meine Auffassung.

 

Aber ob der Umbau legal ist wenn das HPA zeug nicht über das Magazin läuft wage ich zu bezweifeln.

Mein Tipp: 

Suche dir einen Büchsenmacher in der Nähe und ruf mal an. Der sollte das eigentlich wissen. Tut er es nicht: mal da Beschussamt fragen.

Weder noch - eine verbindliche Auskunft bekommst du vom BKA.


(nachträglich editiert am 12.01.2019 um 23:36 Uhr)

Danke Marvbec durch dich lernt mann immer wieder was dazu.  

 

Nun aber die Crux. Im MP sind diverse GBB die auf HPA umgebaut sind. Wie verhält sich das mit denen .Normal müssten die ja alle dan raus?

Ein Bsp wo der HPA umbau im System der Waffe und nich am Magazin erfolgt ist mir Bekannt, und Meldung wurde abgelehnt. 

Mag sich die Moderation damit auseinander setzten und ne klare Reglung Rausgeben?

 

Tante Edit:

 

Wie ist es den bei Tippman. Die lässt ja von hause aus Co2 in Mags oder HPA zu?

(233 Posts)

(nachträglich editiert am 12.01.2019 um 22:13 Uhr)

Ich denke Marvbecs Argumente haben Hand und Fuß. Um sich Ärger von vorn herein vom Hals zu halten sollte man diese vllt einfach zur Regel machen?!

[Thread geschlossen]

Das Thema wurde bereits millionenmal (Vorsicht Übertreibung) besprochen und durchgekaut.
Eine ganz klare rechtliche Regelung mit Bescheiden/Urteilen etc. gibt es aktuell nicht. Viel mehr Interpretationen und Vermutungen.

Das ASVZ hat seine ganz klaren Regeln dazu, vor allem was den Markt betrifft.
Ein Eigenumbau ist nicht gestattet und kann nicht verkauft werden.
Egal ob GBB zu HPA oder S-AEG/AEG zu HPA. Das ist aber bereits seit langem so und wurde auch dementsprechend kommuniziert.
Der IST-Zustand kann ein anderer sein, denn wir können nicht immer und überall gucken.
Wenn eine Waffe so nicht im MP verkauft werden sollte, meldet dies bitte. Manchmal gehen solche Verkäufe auch einfach durch. Eine illegale Waffe wird, vor allem nach Mod Prüfung, aber nicht durch gewunken.
Bedenkt bitte, dass das Melden eines Verkaufes nicht automatisch eine Meldung wird, die zwingend ein Mod sehen muss.
Wenn genug User Zu- oder Abstimmen und eine gewisse Zeit abläuft kann eine Meldung abgelehnt oder dieser zugestimmt werden, ohne das ein Mod darauf schauen kann.
Wenn ihr etwas meldet und ein Mod das aktiv bearbeitet bekommt ihr eine Auto Message und könnt direkt fragen warum es eben nicht begründet war.
Was deinen konkreten Fall angeht @Raptor hast du eine PN.

Der thread ist jetzt zu, wenn was wichtiges noch dazu muss. Bitte melden.
Danke



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