Dekowaffe umbauen (lassen)
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Hallo liebes As-Vz,

Ich melde mich hier mit der Frage wie es aussieht, wenn ich meine ASG nach dieser Anleitung  (http://ripperkon.de/tactical-lifestyle/projekte/ehemalige/k98k/) in eine dekowaffe einbauen würde ? 

Der Teil der mir daran sorgen macht, ist nicht unbedingt dass ich den Schaft nehmen muss sondern vielmehr das ich den Lauf der dekowaffe absägen oder kürzen müsste, da meine vorhandene ASG das F und die anderen Markings am Systemgehäuse zu finden sind.

 

Wie sieht das aus, ist das rechtlich erlaubt, eine dekowaffe so zu verändern ?

 

PS.: Hier der link zur angepeilten dekowaffen (http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.mobile/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/20217&ViewAction=ViewProduct) . Hierbei handelt es sich rein um dekorative,  kein Salut oder deaktiviertes original, falls das eine Rolle spielt.

Ich hoffe die ganzen Links sind in Ordnung !

Mit freundlichen Grüßen 

(5856 Posts)

(nachträglich editiert am 03.01.2019 um 18:52 Uhr)

An der Deko darfst du machen was du willst. An der der Mb-03 darfst du nichts machen, da das F im Fünfeck das verbietet (aber auch nur an den Waffenrelevanten Teilen).

Keine Gewähr für Richtigkeit.

Finger weg vom Original Lauf, das ist das Tor zur Hölle. Generell Finger weg von deaktivierten relevanten Teilen.

Solange die Markings am AS System bleiben ist zumindest von der Seite alles sicher. 

Joachim: zu unterscheiden sind Dekowaffen (alles erlaubt) und deaktivierte Scharfe Waffen (lass es bloss nich wieder schiessen!)

Stimmt, ich vergess dauernd dass es die auch noch gibt ^^

(6 Posts)

(nachträglich editiert am 03.01.2019 um 19:29 Uhr)

Danke für eure Antworten. 

Ich hab mal im Waffengesetz nachgeschaut (Beamtendeutsch ist leider nicht meine Muttersprache ):

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

3. Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer     ( § 3 WaffG)

Vorgearbeitete Teile sind nur dann den fertigen wesentlichen Teilen gleichgestellt, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen ( Nummer 1.8.6) in einen einbau- und gebrauchsfähigen Zustand versetzt werden können. Mit Zügen oder anderen Innenprofilen versehene Laufrohlinge, Laufabschnitte oder Laufstücke, die noch kein Patronen- oder Kartuschenlager enthalten, sind wesentliche Teile. Läufe ohne Züge und ohne Patronen- oder Kartuschenlager sind nur dann wesentliche Teile, wenn sie ohne wesentliche Nacharbeit in eine Waffe eingebaut oder mit einer Waffe verbunden werden können und damit eine gebrauchsfähige Waffe entsteht. ->Das wäre dann doch nicht der Fall oder liege ich dann falsch? 

3.2Wesentliche Teile einer zerlegten oder unbrauchbar gemachten Schusswaffe sind wie die ursprüngliche Schusswaffe zu behandeln.

 

@Joachim

Das ganze gilt dann auch für die Dekoration , auch wenn sie nie ein original Gewehr (also ein funktionstüchtiges Gewehr) war ?

Würde dann der von mir reingestellte Paragraph dem ganzen nicht widersprechen ?

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Zu Abschnitt 3.2: wie ist das ganze dann anzusehen, wenn daß Dekogewehr ja nie eine Schusswaffe in dem Sinne war ?

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 03.01.2019 um 19:49 Uhr)

Dekowaffen und unbrauchbar gemachte Waffen sind vom WaffG ausgenommen. (WaffG Anl. 2 Abschn. 2 UAbschn. 3 Ziff. 4-5)

Das BMI kann aber diese Regelung aufheben und Bedingungen oder Verbote erlassen, die unbrauchbar gemachte Waffen betreffen. (WaffG §39a Abs. 2)

Wenn es nur eine Dekowaffe ist und keine unbrauchbar gemachte Schusswaffe, dann kannst du daran rumbasteln und sägen, wie du lustig bist und unter 0,5 J bleibst.

Bei unbrauchbar gemachten Schusswaffe geht das auch - solange das BMI nichts anderes beschließt. Drauf anlegen würde ich es aber nicht.

 

Soviel zunächst zum Thema Dekowaffe und unbrauchbar gemachte Waffen.

 

Schwieriger wird es, wenn du eine Waffe über 0,5 J in diese Dekowaffe einsetzen möchtest.

Von der Dekowaffe darf kein Teil zu einem wesentlichen Teil der Waffe werden (Lauf, Gearbox, Griffstück mit Antriebsvorrichtung). Dann ist alles safe, da die Waffe, die du "einpflanzt" in ihren wesentlichen Teilen unverändert bleibt und bereits abgenommen wurde.

Wenn aber z.B. aus dem Dekolauf der neue "echte" Innenlauf wird, ist das nicht erlaubt, da du diesen ja offenbar bearbeiten müsstest, das gemäß WaffG nicht ohne Erlaubnis statthaft ist.

Grüße

 

EDIT:

Dein Zitat aus der WaffVwV kenne ich nicht. Von wann soll die sein? Meine offizielle Quelle: KLICK

(6 Posts)

(nachträglich editiert am 03.01.2019 um 19:54 Uhr)

@Marvbec 

Ich möchte den original Innenlauf der softair unangetastet lassen! D.h. Ich möchte den k98-Lauf als outerbarrel benutzen. Somit würde dieser nicht zu einem wesentlichen Teil der Waffe und der originale Innerbarrel von der softair wurde ebenfalls nicht verändert. 

Damit ist das ganze doch legal ?

(Wenn ich einen Denkfehler hab, korrigiert mich bitte! Ich frag hier lieber etwas öfter nach in Detailfragen )

EDIT: Diese habe ich vom DSB , hier der Link.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Verwaltungsvorschrift/Verwaltungsvorschrift.pdf&ved=2ahUKEwiyy6-0o9LfAhWBaVAKHaopAs4QFjAJegQIBRAB&usg=AOvVaw0YX77tOEUTsfTTx79oFVZf

Wenn es so ist, wie du es beschreibst, ist es nicht verboten.

(2283 Posts)

(nachträglich editiert am 03.01.2019 um 19:59 Uhr)

Das K98k Rohr hat einen Innendurchmesser von < 8mm ( 7,92mm um genau zu sein ). Der AS Innerbarrel hat AFK 8,5mm im Außendurchmesser... Der Inner passt schon mal nicht ohne Bearbeiten in das RS Rohr. Zudem dürfte das Partonenlager verschweißt und das Rohr verstifftet sein.

Zur Dekowaffe: Ich denke dass ist einfach ein Simples Vollmetallprofil mit angedeuteter Mündung. Müßte evtl aufgebohrt werden.

Zudem bringt S&T wohl eine K98k Federdruck auf den Markt... warum nich einfach warten und das Geld sparen ?

 

@AK_85

Das bearbeiten des innendurchmesser des outerbarrel wäre dann ja zumindest rechtlich kein Problem -> da deko oder ist das falsch? 

Hast du vielleicht einen link zu dem k98 von S&T ?gab es den nicht schonmal vor jahren oder verwechsel ich da was ?

(2283 Posts)

(nachträglich editiert am 03.01.2019 um 20:04 Uhr)

Ne, das ist richtig. Habs editiert.

Ich hab das Ende Letzten Jahres auf irgend einer Asiatischen Website gesehen... finde es nicht mehr. Du meinst den DBOYS K98 mit Hüllsen. War ein Clon von Marushin, den es als Federdruck und NBB gab ( orig. Marushin nur als NBB / Gas ).

Wenn es eine 100% Dekowaffe ist und vorher niemals eine scharfe Schusswaffe war, dann ist das legal.

Informiere dich aber vor dem Kauf, denn manchmal werden unbrauchbar gemachte Schusswaffe auch als Dekowaffe bezeichnet und verkauft, obwohl beides vor dem Gesetz nicht das Gleiche ist.

Das Teil ist zu 100% als Deko konzipiert. In der Beschreibung steht "Denix K98"... Ich hatte mal ein DENIX .30M1... werden dem Preis gerecht.

(6 Posts)

(nachträglich editiert am 03.01.2019 um 20:15 Uhr)

Ich hab ich nochmal nachgeschaut : Es handelt sich hierbei um den Nachbau eines K98 von der Firma Denix, die auschließlich Nachbauten und keine Deaktivierungen durchführen. Deshalb ist das da schonmal sicher!

Dann möchte ich mich noch für eure Hilfe bedanken !

Von mir aus kann der Thread dann zu , vielen dank nochmal .

 

EDIT: @AK_85

Okay das ist sehr gut ! Danke nochmal für die Bestätigung! 

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