Nicht funktionierende Taschenlampen an Waffen

 
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Darf man nicht funktionierende Taschenlampen, bei denen man z.b. die gesamte Technik entfernt hat an einer Waffe montieren?  

Dabei gehts mir nur um die dekorative Eigenschaft

Hier im ASVZ werden Dummies als legal angesehen, manche gießen dafür auch den Lampenkopf aus, dass man gar kein Leuchtmittel einsetzen könnte.

(5846 Posts)

(nachträglich editiert am 07.12.2018 um 15:23 Uhr)

Sie dürfen nicht mehr in Gebrauch genommen werden können (in kurzer zeit oder mit einfachen mitteln, so in etwa). deshalb das Ausgießen. Einfach batterien raus ist schlecht, Elektronik könnte man auch dazu einfach wieder einsetzen . . .

Und denkt dran: Funktionierende Waffenlampen sind immer noch verboten, auch wenn man einen Dummy draus basteln will! Vor import umbauen!

Selbstbau aus Scopering und Normaler Taschenlampe sind ja i.o. an 0,5ern. Die muss man an einer F-Waffe leider ausgießen.

Wenn es unwiederherstellbar deaktiviert wurde ist es ok.

[Post von User 101975 (07.12.2018 16:08) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Nicht ganz korrekt Corax,

Lapme, die dazu bestimmt sind, an Waffen montiert zu werden sind generell verboten, korrekt.

 

Wenn man allerdings eine normale handelsübliche Taschenlampe mit einem scopering an einer 0,5er montiert ist das legal, die Bestimmung der Lampe ist ja hier nicht, an einer Waffe montiert zu werden.

Dazu gibts eine schönes Video vom Highlander mit BKA Anfrage

https://www.youtube.com/watch?v=xgaT2goHI2g

 

MfG

Lars

(5806 Posts)

(nachträglich editiert am 07.12.2018 um 16:34 Uhr)

1. Er hat nicht das BKA angefragt, sondern das BMI - ob die das rechtlich bindend erklären können, ist erstmal fraglich.

2. In dem Schreiben steht:
"Werden an eine Softair-Waffe, die eine Geschossenergie unter 0,5J aufweist und deshalb grundsätzlich nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes fällt, Beleuchtungsmittel oder Zielmarkierer befestigt, die für diese Waffe bestimmt sind, so fallen diese ebenfalls nicht unter die Bestimmungen des Waffengesetzes."

Den folgenden Absatz zitiere ich nicht wörtlich, der ist mir zu lang. Da steht aber, dass Lampen die unter Anlage 1, 1.2.4.1 fallen auch dann illegal sind, wenn sie an einer 0,5er sind.

Wenn du eine 0,5er MP5 hast und dort diesen Handguard mit eingebauter Leuchte fest anbaust, ist das nach Meinung des BMI legal.

Eine Taschenlampe in einem Sopering ist nicht für eine bestimmte 0,5er Airsoft bestimmt. Durch die Montage in einem Scopering, wird die Lampe mMn zu einem für Waffen bestimmten Gegenstand - man kann sie an alle Waffen montieren, welche eine entsprechende Rail haben. Und damit ist sowas nach Meinung des BMI illegal.

 

Die Bestimmung erfolgt vom Hersteller oder spätestens durch den Nutzer.

Eine handelsübliche Taschenlampe, die ich mit Scoperingen ausschließliche an eine Spielzeugwaffe unter 0,5 J anbringen will und anbringen werde, ist es legal.
Will oder werde ich diese an über 0,5 Joule anbringen, ist es illegal.

Ob nun Scopering, Panzertape, Sekundenkleber, Büroklammer oder Kaugummi... die Art der Montage spielt keine Rolle, solange die Lampe schon von sich aus nicht verboten ist.

Im Zweifel Lampe einfach komplett ausgießen - dann hat man auch kein Theater.

Grüße

Ich würde mal sagen Frage beantwortet und ehe das hier wieder ausartet mit Lampenberatungen zumachen!!!

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

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