Rand der Legalität - oder was darf ich???

 
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Hallo zusammen, ich bin neu und habe keine Ahnung aber schon relativ viel gelesen....

Erste Spieltag ist auch bewältigt und es macht riesen Spaß.

Da ich ein kleiner Bastelkopf bin schrecke ich auch nicht davor zurück wenn mal was defekt ist ne Gearbox  aufzuschrauben und es erstmal selber zu versuchen.

Die Frage die sich mir nun stellt ist: bewegungsenergie über 0,5 Joul mit F gekenzeichnet... also eine Waffe... was darf ich hier eigentlich noch selber basteln und was nicht mehr?

Wie immer gibt es ein sehr breites Meinungsspektrum so dass man auch seine persönliche einfach wieder finden kann...  

... schön das heißt ich bin mit meiner verrückten Meinung nicht alleine ...

Aber Vater Staat hat da auch eine eigene Meinung zu und am Ende sogar recht.

 

Konkret:

- welche teile darf ich reparieren, Ersetzten, Tunen?

- welche nicht ?

z.B. eine andere Feder oder sogar nur Zylinder ist ja durchaus ein wesentlicher Bestandteil der Waffe. darf ich den austauschen?

grade an der feder gibt es ja sogar Schnellwechselsysteme um die Joul ans Spielfeld anpassen zu können.

Ich möchte hier mal eine faktische Rechtslage die mal (anders als sonst üblich Zunge raus )  mal die machbaren Dinge weglässt und auf den Papierkrieg abzielt.

Ich bin gespannt was hier zusammengetragen wird.

[Post von Alexander Neika (30.11.2018 12:39) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
(3666 Posts)

(nachträglich editiert am 30.11.2018 um 13:57 Uhr)

ASVZ-Rechtsinterpretation ohne Grarantie oder irgendwas:

Teile tauschen: ISS OK
Teile der GB oder den Innenlauf bearbeiten: ISS NICH OK
0.5er: GO NUTS!

Rechtsform...

Angepinnt...

Mit Sufu und Google zu finden.

Handzettel für Airsoft.

Da steht von einem Rechtsgelehrten alles was du wissen musst.

Sind Ferien?

Vote 4 Close...

[Thread verschoben nach: "Rechtslage"]
[Post von Hugo89 (30.11.2018 13:07) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Und wieder viele Post gelöscht ... 

Wenn du auf 100% Nummer sicher gehen willst geh zum Anwalt und lass dir was schriftliches geben.
Das ist der einzige der das wirklich im schlimmsten Fall auch für dich vertreten kann.

Da ich hier keine Rechtsberatung machen will kann ich aber dennoch auf das BKA Schreiben hinweisen welches es gibt. (Siehe Link)


https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/110408FBZ152TeileSoftairWaffe.html


P
S.: Keine Private Person kann bzw wird für dich die Hand ins Feuer legen!

[Thread geschlossen]

Danke, eine 100% sichere Antwort kannst du nicht bekommen.



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