Modifizierung Schaft F im Fünfeck HILFE!

 
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Mein Vorhaben: Den Schaft einer Well Mb01 mit einem Schaft der MB05 zu tauschen.

Der MB05 Schaft soll noch modifziert werden dh. andere Schulterstütze sowie rails etc also man sieht später nicht mehr das es eine 05er Schaft war. Ich habe mich mit meinen Freunden unterhalten und die meinten das es nicht Legal sei...

Ich bin der meinung, das alles was mit den Externals zu tun hat ruhig dranrum gespielt werden kann.

Da ja auch kein F im Fünfeck auf dem Schaft eingraviert ist. Siehe Anhang (Bild von Begadi).

 

Kann mir einer von euch sagen wer jetzt Recht hat also wie die Gesetzes Grundlage aussieht bezüglich umbau?



(5839 Posts)

(nachträglich editiert am 04.11.2018 um 20:30 Uhr)

Muss man mal den Gesetzestext zur hilfe nehmen, Waffenrelevante Teile sind mein ich nur der Verschluss (Gearbox oder bei Bolt-Action der komplette Zylinder), Lauf und bei Pistolen bzw. Schrotflinten auch der Griff.

An denen darf nur "Fachpersonal" Arbeiten, jedenfalls bei F-Waffen.

An den external kannst du so viel basteln wie du magst so lange das f erhalten bleibt.

Du kannst ja z.b. bei begadi auch nen Holzschaft kaufen und anbauen 

Ist laut ASVZ-Auslegung legal, mehr kann dir hier eh niemand sagen. 

Jo danke für die schnelle Antwort leute. Einen schönen Sonntag Abend noch.

Solange das F mit Impoteursangabe und Kaliberangabe an der Waffe erhalten bleibt, kann der Schaft beliebig modifiziert werden.

 

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