Moin,

 

ich würde gerne, um mein Projekt sehr genau nachzubauen, einen echten Gasblock aus den USA importieren. Dieser wird nur dort gefertigt. Wie stehen die dt Gesetze dazu ? Also brauche ich ne Genehmigung/Berechtigung dafür bzw macht der Zoll da Probleme ?

 

LG Nico

Import wesentlicher Teile ist nicht. Diese sind hier definiert:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

Ich bin da kein Experte. Die Frage die mir kommt lautet: Ist der Gasblock teil eines "Gaslaufes", denn dieser ist eindeutig wesentlich.

 

Beim Export aus den USA zicken die meisten rum, weil ITAR.

Selbst China Reddots werden da zum Problem. 

(563 Posts)

(nachträglich editiert am 31.10.2018 um 20:20 Uhr)

Anlage 1 zum WaffG hab ich auch gelesen... mir stellt sich da die gleiche Frage.

 

Es handelt sich um folgendes Bauteil:

https://www.jmac-customs.com/products/gbc-13-front-sight-gas-block-combo

Brownells Deutschland + ähnliche Seiten im Schengen-Raum checken...oder anfragen...

Da habe  ich mich leider schon ausgetobt... nix. Jedoch sind die Gasblöcke frei verkäuflich :/

Zusammenfassend und vereinfacht kann man sagen:

Wesentliche Teile laut Dt. WaffG sind lediglich Lauf/Patronenlager (meistens zusammen außer bei Revolvern; Trommel = Patronenlager), Verschluss und bei Kurzwaffen das Griffstück.

 

Alles andere ist frei. Sieht man zB bei Zib Militaria gut. Die Teilesätze scharfer Waffen enthalten alles außer oben genannter Teile. Also Gehäuse, Abzugsgruppen, Handschutz Gasblöcke, MFDs usw...

 

Was allerdings die Amis als relevant ansehen und evtl wegen ITAR nicht außer Landes verschicken, kann ich dir nicht sagen.




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