Import von Airsoft M4 Receiver aus USA nach DE
(7 Posts)

(nachträglich editiert am 28.10.2018 um 05:59 Uhr)

Ich will einen Receiver für eine M4 ( AR-57) aus den USA bzw Californien importieren. 

 

Waffe geht dann zu GSG um ein F-Penta draufzumachen.

 

Nun, wie sieht der Sachverhalt aus, da im Upper receiver auch der Outerbarrel verbaut sind.

 

https://i.ebayimg.com/images/g/NeIAAOSw6P5bsCwT/s-l1600.jpg

 

Hat jemand da Erfahrungen?

 

EMail vom Deutschen Zoll: 

 

"

Sehr geehrter Herr Jäger,

in Deutschland dürfen Luftdruckwaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht
mehr als 7,5J erteilt wird, nur dann eingeführt werden, wenn sie eine besondere
Kennzeichnung tragen (Buchstabe F in einem Fünfeck auf der Waffe).

(§ 2 Absatz 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, lfd. Nr. 1.1 des
Waffengesetzes (WaffG).

Die Einzelteile für Paintballmarker benötigen bei der Einfuhr keinen F-Stempel.

Der Käufer braucht dann keine besondere Erlaubnis für die Einfuhr, muss aber mindestens 18
Jahre alt sein.
 
Hinweis:

Die Zollverwaltung hat waffenrechtlich nur sog. Mitwirkungspflichten, entscheidungsbefugte
Behörde ist die für das Waffenrecht zuständige Ordnungsbehörde Ihrer Stadt- oder
Gemeindeverwaltung. Hier finden Sie Informationen und eine Liste der waffenrechtlich zuständigen
Verwaltungsbehörden:
http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Fragen/0049_waffenrechtlich_zustaendige_verwaltungsbehoerden.html?nn=17246

Die Bestimmungen zum Postverkehr finden sie unter:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/postsendungen-internetbestellungen_node.html


Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Herr Wolf

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion
Montag-Freitag   08:00-17:00 Uhr
 
"
(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 28.10.2018 um 08:25 Uhr)

Weder der Receiver*, noch der Outer Barrel sind wesentliche Teile einer Schusswaffe und somit bei Einfuhr waffenrechtlich frei.

Der Outer Barrel ist weder dafür bestimmt, noch geeignet (fehlende HU) ein Geschoss zu verschießen.

*Der Receiver ist kein wesentliches Teil, außer es ist für eine GBB und es beinhaltet die Abzugvorrichtung.

Grüße

 

EDIT:

Übrigens beinhaltet das Schreiben vom Zoll eine ganz gefährlich zu verstehende Aussage, die bei falscher Interpretation zu einem Verstoß gegen das WaffG führt.

in Deutschland dürfen Luftdruckwaffen [...] nur dann eingeführt werden, wenn sie eine besondere
Kennzeichnung tragen [...]

Das Wort "Einfuhr" ist doppeldeutig.

Bei Import bringt eine werksseitig angebrachte Kennzeichnung nämlich nichts (siehe vgl. ASG ActionSportGames).

Das F muss über ein Beschussamt bzw. eingetragenen Importeur durch vorherige Abnahme aufgebracht werden. Ein F-im-Fünfeck direkt vom Hersteller ist dabei bedeutungslos.

Aber es ist richtig, dass Waffen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes gelangen, diese Kennzeichen benötigen.




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