Hallo Leute,
Ich habe eine Frage an euch. Wir können uns ein Waldstück mieten und haben auch 2-3m hohe, schusssichere Netze um diese ums ganze Feld zu ziehen. Fast niemand hat Zugang zum Spielfeld. Ich möchte dem Besitzer ein schreiben vorlegen, welches er mir unterzeichnet, worin steht das wir als Team (und 1-2 direkte Ansprechpartner, welche ebenfalls unterschreiben) die Nutzungsrechte zum Betreiben des Airsoftsports auf besagtem Grundstück übertragen bekommen. Dazu eine Liste mit Namen und Unterschrift der Mitglieder.
Wie sieht es aus, wenn wir Anwärter oder Gastspieler aufs Feld lassen und sich einer verletzt? Wer haftet? Kann man ein Schreiben aufsetzen, dass unterschrieben wird, worin steht das die Betreiber und Besitzer nicht haftbar gemacht werden können?
Ich hoffe ich konnte dies einigermaßen gut vorbringen.
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
Ein Waldstück mit Netzen einzuhausen könnte in DLand schon ein Problem sein. Wald - auch Privatwald - dient der Erholung und das Betreten des Waldes kann ein Waldbesitzer nicht verbieten. Man kann bei uns nicht einfach einen Zaun um seinen Wald ziehen.
Außerdem hast du ganz schnell den Naturschutz an den Hacken, wenn jemand meint, es könnten sich Tiere in dem Netz verfangen.
Ich würde das auf jeden Fall beim zuständigen Ordnungsamt vorher klären.
Haftung: das kann dir keiner sagen, außer dem Richter der es im Fall der Fälle entscheiden wird. Kommt halt auf den jeweiligen Fall an.
Wenn einer beim Rennen über einen Moosballen stolpert und sich den Knöchel bricht, wird es wohl sein Pech sein. Kann in einem Wald passieren.
Baut ihr eine Deckung und es verletzt sich jemand an einem herausstehenden Nagel, hilft euch auch keine unterschriebene Verzichtserklärung.
Verfasse einfach eine Verzichtserklärung die du dann von den Teilnehmern unterschreiben läßt.
Hier mal ein Beisspiel von S.o.D Softair.
http://sod-softair.de/aASVZ/Verzichtserklaerung.pdf
Grüße
Worm²
99% der Verzichtserklärungen sind nur Schein, wenn man es drauf anlegen wollte bekommt man jede geknackt die nur 1 Seite lang ist.
Zum Thema Tierschutz,
Das Feld ist 5000m2 groß, als Dreieck. Eine Seite liegt zur Straße mit einem 2-3m hohen Hang. Die andere Seite ist nen breiter befestigter weg eines Bauern mit 1m Hang, danach Weidezaun. Die kurze Seite hat einen 3-4m steilen Steinabhang und das Ganze Waldstück hat fast nur Büsche mit Stacheln und keine Wiese. Ansonsten hohe Bäume. Das dort mehr als Vögel in großer Höhe hausen und nen Hase sich weiß Gott da irgendwie verlaufen könnte, ist es extrem unwahrscheinlich das Personen oder Tiere größer als Mäuse aufs Feld kommen. Zur Not lassen wir unterm Netz 20cm Luft. Aber mit dem Ordnungsamt werden wir dann trotzdem sprechen, danke :-)
Mich würde halt interessieren wer haftet, falls sich einer zB. was bricht (Erdloch oder co) oder sich verletzt.
Wie gesagt, im schlimmsten Fall haftest du wenn es wer drauf ankommen lässt und dein Schreiben nicht mit einem Anwalt aufgesetzt wurde der alles ausschliesst im Kleingedrucktem.
Tierschutz:
Es könnten sich auch Vögel im Netz verfangen.
Hast du dir mal Zäune im Wald angesehen? Google mal nach Wildzaun.
Kann alles gut gehen - ein Mensch (Pilzsucher, Förster, Jäger, Jogger, Umweltschützer,...) dem das nicht passt und ihr habt Kacke am Schuh.
Haftung:
Das kann man nicht generalisieren - jeder Fall kann aufgrund der ganz individuellen Situation ein anderes Urteil nach sich ziehen. Die Frage ist immer: war es vorhersehbar und war es vermeidbar - und wer hätte es vorhersehen und vermeiden können.
Bodenunebenheit - Knöchel kaputt -> im Wald vorhersehbar, und zwar für jeden. Auch für den Betroffenen. Vermeidbar auch, er hätte ja nicht im Wald rennen müssen. Also eventuell selber Schuld.
Unterstand gebaut, Nagel guckt raus - Augenlicht verloren -> vorhersehbar für den, der es gebaut hat. Als Besucher darf ich davon ausgehen, dass es ordentlich gebaut war. (Verkehrssicherungspflicht, Sorgfaltspflicht)
Also dürfte die Schuld beim Betreiber liegen.
Manches kann man mit keinem Anwalt der Welt ausschließen.
Keine Rechtsberatung, enthält X%-Wissen und vermeintlich gesunden Menschenverstand.
PS: Caddie hat mich per PN um Nachbesserung gebeten, weil er mein Beispiel mit der Bodenunebenheit (vorher Loch im Boden) so nicht richtig bewertet sieht. Ich behaupte nicht, dass in so einem Fall prinzipiell der Grundstückseigentümer / Veranstalter aus der Haftung ist, sondern will vielmehr auf die Uneindeutigkeit der ganzen Thematik hinweisen.
Bis vor ein paar Jahren wurden Waldbesitzer manchmal zu Zahlungen verurteilt, wenn einem Wanderer o.ä. ein Ast auf den Kopf fiel. Manchmal aber auch nicht. Das Thema ist allerdings seit 2012 endgültig geklärt - keine Haftung, das ist eine waldtypische Gefahr.
Eben, so lange es nicht grob fahrlässig ist haftet man da auch nicht für. Und für alles was im Rahmen der normalen Ausübung der Tätigkeit entsteht, gibts ja immer noch die Krankenversicherungspflicht.
Du haftest, wenn sich jemand auf deinem Grundstück verletzt.
Ohne jetzt Werbung machen zu wollen: Das ist der Grund, warum eine Grundstückshaftpflicht aus so sinnig ist ..
Wenn jemand auf deinem Grundstück mit deiner Erlaubnis ist und sich in einem Loch den Haxen bricht, dann bist du als Eigentümer in der Haftung (außer du kannst nachweisen, dass du deine Sorgfaltspflicht nicht verletzt hast).
Da helft idR auch nur die wenigsten Schreiben.. Dieser Grundsatz besteht und wie gesagt: Die meisten Schreiben sind idR nur als Abschreckung zu gebrauchen.
Cheers Caddie
Die Person, die regelmäßig die Notwendigkeit einer GrundstücksHP erklären darf
Nachtrag: Murphy hat natürlich recht, im Falle von einer offiziellen Veranstaltung. War hier erstmal für den Privatbereich gesprochen.
Der Schadenersatz unterscheidet aber nicht zwischen grob fahrlässig und fahrlässig. In beiden Fällen kannst du belangt werden. Und ja, auch die Krankenkasse kann auf dich als Verursacher zurück kommen.
Es ist ja nicht nur der Haftungsausschluss der aufgesetzt werden muss, ist das Verhalten im Anschluss daneben, bist du trotzdem in der Haftung z.B. keine Schießaufsicht gestellt.
Beim Zaun lässt sich sicher verhandeln. Der muss ja nur während des Spielbetriebs geschlossen sein.
PS. Hier hilft nicht die Grundstückshaftpflicht sondern es würde eine Veranstaltungshaftpflicht benötigt.
Also ganz grob zusammen gefasst, als Privatperson ein Stück Wald Mieten und darauf privat mit seinem Team ist extrem schwierig. Als Nutzer andere einladen und auf der sicheren Seite sein, ist nahezu unmöglich. Zur Sicherung des Feldes mit Netz, kann es auch mit Erlaubnis des Ordnungsamtes noch zu Problemen kommen.
Also ist man als Privatperson immer am Arsch. Etwas entschärfen kann man es nur mit Absprache eines Anwaltes und Gründung eines e.V.
Das größte Problem wird wohl das Ordnungsamt sein.
Wenn du es schafft, ein Gelände für diesen Zweck zu verwenden + es legal abzusichern. Dann hast du schon ganz viel geschafft.
Der Rest ist dann eine Kostenfrage.
Gibt auch Felder, die nur den ersten Punkt erfüllen.
Das finanzielle Risiko sei aber im Hinterkopf zu behalten.
Das kann sehr teuer werden, ohne entsprechende Absicherung.
Cheers Caddie
Das Thema ist nicht ohne. Grundsätzlich solltest du schauen, das du A. Risiken vermeidest und das glaubhaft und nachhaltig. Was meint das? Hier ein Beispiel:
Jedes Feld hat Leistungsbegrenzungen die in den Regeln stehen und veröffentlich wurden. Auf diese Regeln verlässt du dich als Teilnehmern, weil der Veranstalter für den ordentlichen Ablauf sorgt.
Jetzt kommt es aber zu einer Verletzung, weil ein Mitspieler mit einer Airsoft von 6 Joule einen anderen Mitspieler verletzt hat. Der Verletzte meldet Schadenersatzansprüche an. Einmal beim Schützen und einmal bei dir als Veranstalter und ihr steht vorm Richter. Du sagst, hab ich nichts mit zu tun und verweisst auf die Regeln. Der Mitspieler hat die Regeln verletzt und erst dadurch kam es zum Schaden. (In diesem Fall war die erhöhte Energie ursächlich für den Schaden.) Wird der Richter jetzt sagen, ok cool da haben sie ja recht und du bist aus der Nummer raus? Eher nicht.
Wenn du aber sagst, wir haben Regeln, wonach nur eine Leistung von x erlaubt ist und wir kontrollieren jede Airsoft zu Spielbeginn. Schaut das schon besser aus. Wenn auch alle anderen Mitspieler sagen: Nein, die Regeln stehen nicht nur auf dem Papier sondern werden vom Veranstalter ernst genommen und kontrolliert. So haben wir das jeden Spieltag erlebt... Dann ist fraglich, ob dich hier ein Schuld trifft.
Option B. die Haftung an wen anderes übertragen. Dies kann z.B. ein Verein sein als juristische Person. Wobei hier auch der Vorstand privat belangt werden kann. Also Obacht. Die andere Möglichkeit, sich versichern durch z.B. eine Veranstaltungshaftpflicht oder Vereinshaftpflicht.