(5839 Posts)

(nachträglich editiert am 07.10.2018 um 11:51 Uhr)

Hallo, wie sieht das Rechtlich aus?

Faktisch gesehen unterscheidet das Ausland ja nicht zwischen 0,5ern und x Joule.

Einmal also Spielzeug und einmal "Verschlussähnlich"

Genug 0,5er um einen Vorwand zu haben sind da.

Grund für die Bestellung ist die V6 Gearbox die hier schwer zu bekommen ist. und 40€ dür einen Cuttoff zu bezahlen wenn die komplette Gearbox nur 50€ kostet? Nein danke.

Die box müsste Allerings Vollauto und in einem Dichten System um die 1,4 Joule bringen.

Oder man bastelt sich etwas mit quasi 0 Lauf und nimmt die 0,08 Joule^^

 

Wie läuft das?

 

Natürlich wird die nur als Ersatzteilspender oder Legal betrieben!

 

"Für  alle An- und Umbauteile gilt grundsätzlich:
Wenn der Besitz nicht der Erlaubnispflicht unterwor
fen ist, so ist
auch die Einfuhr nicht erlaubnispflichtig.
Es gelten für den Gegenstand die gleichen waffenrec
htlichen
Regelungen, wie für die Waffe selbst, für die er ko
nkret bestimmt ist.
(Anl. 2 Abs. 2 UAbs. Nr. 2 7.1 WaffG)"
+
"Komplette Gearboxen werden als wesentliches Waffent
eil bewertet und unterliegen den gleichen waffenrechtli
chen Auflagen, wie die Waffe, für die sie bestimmt sind.
(Anl.1 Abs.1 UAbs. 1 Nr. 1.3)"

Es ist wie immer eine riesige Grauzone, aber es wird vermutlich nicht darauf abgestellt, in welche "Hülle" du die Gearbox setzen willst.

 

Rechtlich gesehen wird hier wieder die Bestimmung relevant.

Ist die Gearbox vom Hersteller für eine freie Waffe bestimmt, darf diese als Ganzes nicht ohne Weiteres eingeführt werden. Sieht der Hersteller dieses als Teil einer Spielzeugwaffe unter 0,5 J, wäre das so lange zulässig, wie diese Gearbox auch durch den Endverbraucher nur in u0,5er eingebaut werden soll.

Die Bestimmung ist notwendig um festzustellen, ob es ein wesentliches Teil einer Waffe ist - oder eines Spielzeugs. Wie das in der Praxis verläuft, lässt sich schwer sagen, da Zoll & Co. auch in einer Prüfpflicht stehen.

Am Ende wird es wohl ähnlich verlaufen, wie wenn man selbst eine u0,5er aus dem Ausland importiert, nur das hier kein direkter Beschuss möglich ist, da zunächst die (Spielzeug)Waffe dazu fehlt.

Einfacher ist es da eher Einzelteile zu bestellen und sich selbst eine u0,5er Box zusammenzubasteln. Bei über 0,5 J ist es logischerweise ein erlaubnispflichtiges Herstellen wesentlicher Teile einer Schusswaffe.

(5839 Posts)

(nachträglich editiert am 07.10.2018 um 12:29 Uhr)

Nur schade das es dem Hersteller egal ist, weil nur wir diese dämliche Regelung haben.

Der Zoll ist ja auch Personenabhängig Patent oder auch nicht . . .

Vielleicht kann ich Taiwangun ja überzeugen die Feder auszubauen, dann können sie lange testen^^

(6866 Posts - Leiter der Moderation)

TWG Zerlegt Gearboxen auf Wunsch

Ich kenne mehrere die komplette gearboxen problemlos importiert haben und sie dann selber gedrosselt oder auf semi umgebaut haben.

Ist wie polarstar gearboxen die bekommt man in Deutschland auch ungedrosselt und unkastriert.

Innerhalb der Eu wird ja eigentlich auch nicht gefilzt vom Zoll o.ä.

Das Umbauen ist nicht das Ding, darf man ja weil für 0,5 Joule^^

2 weiß ich definitiv das die aus USA kamen und meine p90 Gb kam aus Hongkong.

Ich würde aber eher Geld für nen Prometheus hard cutoff lever ausgeben als für ne mittelqualitative grarbox. Der Promi hält echt super lange.

Bis jetzt ist bei mir kein cutoff kaputt gegangen, aber bei 2 knarren war gar keiner dran.

Werde mir auch noch 2 verstärkte cutoffs besorgen.




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