Servus
nach einiger Suche und keinem nennenswerten Ergebniss frag ich hier mal in die Runde.
Es geht darum ein Griffstück für eine Hi-Capa 5.1 selbst zu designen und mit nem 3D Drucker zu fertigen. Nun gibts da aber so ein klitze kleines Problem:
Wesentliche Teile einer Schusswaffe:
WaffG Anlage 1 §1 Abs. 2 Nr. 1.3.4 "bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind."
Und da wesentliche Teile einer Schusswaffe = Schusswaffe = Darf man nicht herstellen oder bearbeiten bedeutet ist nun die Frage, wie ist der Paragraph anzuwenden. Bei Hi-Capas mit F würde dann ja nen Griffstück im Sinne des Paragraphen hergestellt, ergo wärs illegal. Ne Hi-Capa könnt aber genauso gut als 0,5er Version (mit HPA und festem Regulator etc.....) genutzt werden, dann wärs keine Waffe und somit wieder legal oder?
Ne weitere Frage ist auch wie die ganzen After Market Zubehörteile hier laufen, ich kann mir kaum vorstellen das jeder Shop für die unmengen an Teilen extra Genehmigungen hat um das Zeug zu importieren?
@ Joachim Rauch: Es geht nicht um den Umgang es geht um die Herstellung des Griffstücks. Das Griffstück der Hi-Capa beherbergt Abzug und Teile des Abzugsmechanismus.
Du hast dir jetzt mehrfach deine Frage selbst beantwortet.
Zitat von dir selbst: "Das Griffstück der Hi-Capa beherbergt Abzug und Teile des Abzugsmechanismus"
Daran gibt's nichts zu rütteln.
Die Möglichkeit das man die Waffe irgendwie mit diesem und jenem als 0.5er umbauen könnte macht es nicht Legal.
Durch die Gleichstellung würde ich annehmen dass Herstellung auch unter Umgang fällt, aber das ist rein spekulativ.
@Metchen: Die Frage ist dabei ja grundlegend, wie wird festgemacht ob das Teil jetzt für ne 0,5er oder ne ü0,5er gedacht ist. Genau das ist ja der Unterschied.
@Joachim Rauch: Im WaffG wird herstellung bzw änderung bzw bearbeitung von Waffenrelevanten Teilen nochmal gesondert betrachtet. Das ist nicht das gleiche wie Umgang. edit: siehe Post unten drunter.
Umgang = alles
§1 (3) WaffG
"Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt"
Wird ein Glock GTL legal, wenn du sagst, du baust es nur an eine 0,5er?
-Nein
So kannst du es auch mit deinem Griffstück sehen.
Das GTL ist aber ein Licht das für die Verwendung an einer Waffe vorgesehen ist, das ist eine ganz andere Kategorie.
Das Griffstück wirst du nie an einer scharfen verwenden können.
@Kevin-Lukas: Und was bedeutet das nun für den Fall. Ich bin ü18 darf mit der Waffe umgehen, sie dann also auch bearbeiten herstellen etc. oder wie? Dann kommt doch aber wieder der § mit nicht gewerbsmäßiger/gewerbsmäßiger Herstellung zum tragen oder?
@Eddy: Darum gehts es ja nicht, es geht darum wie differenziert wird ob das Ding nun für 0,5er ist oder generell oder wie auch immer. An 0,5er Knifte darfst du schrauben und machen und umbauen wie du willst, an ner ü0,5er nicht. Was machen verschiedene Bastler, richtig sie nehmen irgend eine Knifte, bringen se auf u0,5 kratzen das F runter und bauen das ganze Teil um. selbiges kannst du auch mit ner Hi-Capa treiben wenn dus drauf anlegst. Wie wird das also unterschieden?
@Harvester o S: Das F sitzt bei den Hi-Capa Modellen nicht auf dem Griffstück. Griffstücke gibts haufenweise zu kaufen. https://www.begadi.com/marui-hi-capa-part-h51-57-griffstueck.html Und das mit den Schäften musst du mir erklären was meinst du damit?
Wenn es dir nur darum geht wo der Unterschied ist: Spielzeug ist nicht reguliert und F Waffen fallen unter Gesetze die für scharfe Waffen gedacht und entsprechend eher schlecht darauf anwendbar sind.
Edit Klappschäfte die es ermöglichen die Waffe unter 60cm zu falten sind an Schusswaffen verboten. Genauso Pumpguns mit Pistolengriff.
Das wesentliche zu waffenrelevanten Teilen wurde gesagt: Selbst herstellen != Ersatzteile beim Händler Kaufen.
Alles weitere ist bitte den im Rechtsforum verlinkten Dokumenten und Threads zu entnehmen.