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(nachträglich editiert am 23.09.2018 um 19:00 Uhr)

Da hier viele Spieler im Ausland unterwegs sind und im ASVZ das Thema "Spielen im Ausland" des Öfteren geführt wurde (mit den entsprechenden Irrungen, Wirrungen und Legenden) denke ich, das es an der Zeit ist mal die Gesetzte der einzelnen Staaten, sowie deren Anwendung und Auslegung hier bekannt zu machen.

Da ich fast ausschließlich im Ausland spiele, laufen mir sehr oft Einzelspieler und Teams über den Weg die sich nicht oder nur mangelhaft an die Rechtslage des Gastlandes halten.

Alleine um Probleme finanzieller, aber auch richtig harter juristische Natur zu vermeiden, sollten die Spieler genau wissen, was sie dürfen und nicht dürfen und welche Konsequenzen ihnen bei einem Verstoß drohen könnten.

Darum bitte ich hier in diesem Thread die entsprechenden Staatsgesetzte als Link zu posten und ggf. zu übersetzen und/oder zu erläutern (soweit ihr euch das zutraut).
Damit die Spieler in der Community an einem Punkt die Infos haben die sie benötige.

Deshalb bitte ich auch eindringlich darum HIER KEINE Diskussionen über die Gesetze des anderen Landes zu führen oder wie man was selbst tut, sondern NUR Fach- und Themengerechte Fragen zu stellen

Dann mache ich mal den Anfang und erstelle eine kleine, aber brauchbare Übersicht über:

DIE RECHTSLAGE IN FRANKREICH

 

In Frankreich ist Airsoft zum einen über einen Verband geregelt (jedoch nicht vergleichbar mir denen in Österreich u.ä.) und die Gesetzes Lage ist hier recht einfach gehandhabt.

Durch das "Décret n° 99-240 du 24 mars 1999" sowie das "Décret n°95-589 du 6 mai 1995" gibt es in Frankreich seid Anfang des Jahrtausend ein anwendbares und vollstreckbares Gesetzt zu allem was für das Thema Airsoft relevant ist.

Im Klartext und verkürzt:

- Airsoftwaffen über 0,08J bis MAX. 2 J gellten als Waffen der Cathegorie 8 und dürfen NICHT Personen unter 18 Jahren zugänglich gemacht oder zur Verfügung gestellt werden STRAFTATBESTAND!.

AUSNAHME: Das Kind ist Mitglied eines in Frankreich registrierten Verein und Teil eines Verbandes!

- Die Energie darf 2J NICHT überschreiten (eine Überschreitung IST ein Straftatbestand!!)

- Unabhängig von der Art des Antriebes DARF in Frankreich mit dort erlaubten Waffen auch in Salve oder Vollautomatisch geschossen werden.

- JEDE Form von Beleuchtungsmittel sind in Frankreich erlaubt.

-Das Führen (offen wie geschlossen) von ASG´s in der Öffentlichkeit ist STRIKT untersagt (Straftatbestand)

ACHTUNG: Aufgrund der Terrorakte der Vergangenheit und des bis 03.2018 verhängten Ausnahmezustandes, sowie der letzten Gesetzesnovilierng, verstehen die französischen Behörden keinen Spaß mehr, und die Ordungskräfte tendieren im Zweifel eher dazu von der Dienstwaffe Gebrauch zu machen.

- Es ist dringen empfohlen ASG´s in einem geschlossenen Behältnis zu transportieren und bei einer Kontrolle darauf hin zu weisen. 


WICHTIG: Nach französischen Recht werden Verstöße gegen die o.G. Gesetzte und Erlasse, STRAFRECHTLICH verfolgt.

Das Französisch Recht sieht für Vergehen die diese Gesetze berühren KEIN Ordnugsrecht oder Zivilrecht vor.

Bedeutet in der Praxis, das Verstöße von der Polizei oder Gendarmerie verfolgt werden und es im Zweifel auch in eine direkte Festnahme führen kann.
Desweitern können Verstöße gegen diese Gesetze empfindliche Geldstrafen (ich rede hier von Zahlen AB 1000€) und/oder Haftstrafen (AB 1 Jahr +) nach sich ziehen.

In der Regel sprechen französische Gerichte bei Verstößen gegen das Waffengesetzt KEINE Bewährungen aus und in Frankreich begangene Straftaten können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Bei einer Festnahme in Frankreich kann es passieren, das man innerhalb von 72 Std. einem Haftrichter vorgeführt wird und dieser U-Haft anordnet, da Deutschland nicht ausliefert.

Übrigens ... in allen von mir beschriebenen Szenarien ist die ASG Geschichte.
D.h. sie wird beschlagnahmt und vernichtet.
 

https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000209748&categorieLien=id

https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=LEGITEXT000005618597

https://de.ambafrance.org/Terrorismusbekampfung-Frankreich-beendet-Ausnahmezustand



Was ich oben geschrieben habe ist wie gesagt die Beschreibung der Sachlage, sowie die möglichen Konsequenzen.
In der Regel sind die französischen Polizisten aber eher locker, wenn man ihnen nicht dumm kommt.
Am besten ist es jedoch alles zu vermeiden, das euch mit der Polizei in Konflikt bringt.
Haltet ihr euch an das geltende französische Recht, werdet ihr hier viele unvergessliche und schöne Tage verbringen können.

Kleiner Tipp: Versucht zumindest die Beamten auf französisch an zu sprechen und geht nicht davon aus, das da alle Deutsch können.
 Wenn sie merken, das ihr Respekt zeigt und euch bemüht, können gerade die französischen Beamte richtig Cool werden und lustig sein ... zumindest so lustig, das auch ihr lachen könnt.

Haltet ihr euch nicht daran, wird der Aufenthalt zumindest unvergesslich, wenn ihr erwischt werden solltet.

 

P.S.: Falls ich übersehen haben sollte, das es bereits ein solcher oder ähnlicher Thread geben sollte, kann dieser gerne gelöscht werden.

Wäre übrigens klasse, wenn es hier Mitglieder gäbe, die die Gesetzeslagen in den anderen Ländern beschreiben würde.

Stichpunkt:


-Österreich

- Schweiz

- Niederlande

usw ...

(327 Posts)

(nachträglich editiert am 09.10.2018 um 09:48 Uhr)

Tante Edit macht dann die Absätze nochmal neu...



Wenn sonst keiner will, dann mal von mir kurz was zu NL..

Quelle:
- https://www.nabv.nl/over-airsoft/wetgeving
- Anweisungen von Geländebetreibern
- Aussagen von in NL wohnhaften Spielern.

Die Seite des NABV ist leider aktuell nur auf Niederländisch, der Google-Translator bekanntermaßen etwas grob, daher hoffe ich, dass ich nichts vergessen/ falsch übersetzt habe.

In NL wird das Airsoft-spielen seit Januar 2013 vom NABV reguliert. Bewohner der NL müssen Mitglied in diesem Verband (oder einem anderen, vom Gesetzgeber anerkannten Verein) werden, bekommen dann einen Ausweis/ Mitglieds-Pass und müssen diesen beim Kauf einer Airsoft sowie beim Besuch eines Spielfeldes vorlegen. Außerdem muss regelmäßig an Airsoft-Veranstaltungen teilgenommen werde (mind. 6x pro Jahr), um den Pass behalten zu dürfen.
Die Polizei kontrolliert ggfls. die ordnungsgemäße Aufbewahrung, bei Verstößen jeglicher Art droht Verlust des Ausweises/Mitgliedspasses und damit die Abgabe der Airsofts.
Die Spielfeld-Betreiber sind ebenfalls für die Kontrolle und Einhaltung aller Regeln verantwortlich und melden Verstöße ggfls. an den Verband.
Da die Spielfelder ihre Zulassung verlieren und somit ihren Laden dicht machen können, wenn dort zu viel Mist passiert, sind die auch nicht zimperlich.

Es gilt grundsätzlich:
- Airsoft ab 18
- max. 3,5J
- ausschließlich für Mitglieder eines gesetzlich anerkannten Airsoftvereins/-verbands
- ausschließlich an vom zust. Polizeichef genehmigten Orten zu führen (=> Spielfeld)
- Beförderung im verschlossenen Behältnis
- Pass bzw. Genehmigung muss mitgeführt werden

Bzgl. tatsächlicher Konsequenzen bei Verstoß konnte ich nichts finden, Aussage vieler NL-spieler ist aber: mindestens sehr teuer und Knarre weg.

Alle Ausländer können eine Ausnahmegenehmigung beantragen ( www.nabv.nl/evenementen ).
Die Genehmigung muss für jeden Spieltag und Spielfeld separat beantragt werden, gilt ausschließlich für den, der sie beantragt hat, für den beantragten Spieltag, das beantragte Gelände und den direkten Fahrtweg zwischen Wohnsitz und Spielfeld ohne große Umwege –gem. NABV-Seite maximal 2 Tage vor bis 2 Tage nach dem Event.
Die Genehmigung wird bei Anmeldung am Spielfeld geprüft und teilweise ein Wisch davon einbehalten (also druckt euch direkt 2-3 Seiten aus).

Zusätzliche Regeln:
- Vollauto bis max. 1,2J
- DMR/ Sniper bis 3,5 (je nach Gelände) und semi only
- Licht/ Laser erlaubt
- Indoor meistens 1,2J max und Semi-Only
- Verbot von Gitterbrillen
- Verbot fast aller Airsoft-BB-Granaten (-variiert von Gelände zu Gelände da die Regeln des NABV diesbezüglich unklar sind)

Der Vollständigkeit halber evtl auch Deutschlan?

Zu den Niederlanden möchte ich ergänzen, dass dort nicht "BB-Granaten" verboten sind, sondern Gegenstände, die militärische Sprengmittel nachbilden. Das schließt realitätsnahe Nachbildungen von Handgranaten (Dummygranaten, Thunder Stuns, Cyclones, etc.) und z.B. 40mm Granaten genauso ein, wie Granat- und Raketenwerfer u.Ä.. Erlaubt (rechtlich) sind z.B. Tornados ohne Spoon Kit oder der Xoxna Minilauncher, da dies keine Nachbildungen sind. 

(948 Posts)

(nachträglich editiert am 12.10.2018 um 15:56 Uhr)
RE: legal situation for the trainsit through the Netherlands
Wed, 8 Apr 2015 11:48:05 +0200
Gerard Timmers
***

Hallo ***,

 

Das Niederländische Waffengesetz bietet leider keine einfache Möglichkeiten zum Durchfuhr von Airsoft Waffen.  Die NABV kann nur Genehmigungen abgeben für Airsoft Ereignissen die in den Niederländen stattfinden.

Laut EU Gesetzen muss jedes EU-Land aber die Möglichkeiten zum Durchfuhr bieten.

 

Eine Anfrage zur Durchfuhr läuft über das Zollamt in Groningen. Dazu muss unterstehendes Formular ausgefüllt werden. Dieses ist leider nur in Holländische Sprache.

http://download.belastingdienst.nl/douane/docs/aanvraag_consent_wapens_munitie_iud0441z3folre.pdf

 

 

Es wird deshalb einfacher sein um nicht durch die Niederlande zu fahren. Die NABV arbeitet an die Möglichkeit um das Gesetz zu ändern um Durchreizen in die Zukunft möglich zu machen.

 

 

Mit freundlichen Grüssen,

Gerard Timmers
Directeur Verenigingsbureau
Voorzitter Wedstrijdcommissie

Nederlandse Airsoft Belangen Vereniging
Postbus 1447
5004 BK, Tilburg
The Netherlands
www.nabv.nl

 

 

wie angesagt, der Auszug aus dem Schriftverkehr.

wer etwas aktuellers hat bitte her damit,
ich habe bis heute keine Neuigkeiten erhalten

Da immer mehr Events im östlichen Ausland stattfinden, würde mich die Rechtslage in Polen und Tschechien interessieren.

Sven

Geist, 

selbst die Tornado Impact sowie umgebaute Cyclone wurden auf Feldern schon untersagt. Viele Felder in NL gehen da, weil die Vorgabe schwammig formuliert ist, auf Nummer sicher.

Wild Mountain verbietet zB. generell BB-Granaten (Aussage aus Juli diesen Jahres), bei Unit13 durfte ich meine Tornado Impacts nie nutzen.

 

TheDonDx,

bzgl. Durchreise durch NL hatte ich Anfang des Jahres auch beim NABV angefragt, hierfür gibt es keine Möglichkeit an eine Genehmigung zu kommen. NL muss also (weiterhin) umfahren werden.

@Pilgrim  Ich habe Mitte September das letzte Mal auf Wild Mountain gespielt und laut Head-Marshall durften Tornados ohne BBs, regelgleich zu Pyros, genutzt werden. Hier geht es aber auch um die Rechtslage und nicht die Feldregeln der Spielfelder. Bezüglich der Sprengmittelnachbildungen gibt es extra noch mal einen Hinweis auf der NABV-Exemption und in der dazugehörigen Bestätigungsmail.

Geist, 

Gut zu wissen, dann nehm ich meine mal wieder mit. 

Dass es hier um die Rechtslage geht ist mir bewusst, nichtsdestotrotz ist ne Zusatzinfo vllt dem ein oder anderen nützlich. Vom Gesetz her dürfen ist nicht immer auch problemlos überall durchzusetzen. 

 

Flea, geil, danke, super Link 

Nur als kleiner Anstoß, kann der TE Vllt alles was zu den einzelnen Ländern kommt in seinen Anfangspost editieren?

 

Dann gehen die nützlichen Infos nicht in der Diskussion unter und man kann sich eben hier direkt über seine Erfahrungen austauschen (wie Geist und Pilgrim jetzt ZB).

New Joule Limits in the Netherlands! 2019

https://nlairsoft.com/item/new-airsoft-joule-limits-in-the-netherlands?utm_source=NLAIRSOFT.COM+B2B+Newsletter&utm_campaign=dd4d5c30e0-EMAIL_CAMPAIGN_2018_08_23_08_19_COPY_02&utm_medium=email&utm_term=0_c24406e284-dd4d5c30e0-460356989

[Post von User 30284 (16.12.2018 15:59) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
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