Hallo Forum,
oft wird über die Rechtslage von Leistungserhöhung z.B. durch Federwechseln oder Hop-Up-Änderungen gesprochen.
Aber wie sieht es denn in der anderen Richtung aus?
Gehen wir von dem Fall aus, dass eine S-AEG mit 1,7 J ausgeliefert wird. Manche Indoor-Hallen erlauben aber nur z.B. 1,2 J.
Zur Leistungsminderung von 1,7J auf 1,2J wird eine schwächere Feder eingebaut. Ändert sich etwas an der Rechtslage?
MfG Niklas
Moin
Laut h.M. nein. Analogie schwächeres Gas bzw Temperaturschwankungen in GBBs.
Grey
wenn du ne richtige antwort willst, beantrage ein gutachten bei der zuständigen Stelle. Das Gesetz und die Fachkompetenz hier sind zu lückenhaft, um eine fundierte Antwort zu geben.
Wie selbstverständlich macht es jedoch nahezu jeder. Davon, dass jemand erwischt oder verknackt wurde, habe ich noch nie gehört.